Garantien oder Gewährleistungen aufgrund von Softwareeingriffen abzulehnen oder zu verwehren, halte ich für rechtlich mindestens diskutabel. Denn kaum ein Käufer kann da einfach mal so was ändern. Auch kann ein Käufer sich gegen derartigen Behauptungen der Garantiegeber nicht wehren. Bei jeder Durchsicht wird doch irgendwas neu aufgespielt. Es gibt keine Software mehr, die nicht ständig nach Updates schreit. So auch bei den Autos. Also wie will der Hersteller rechtssicher Ansprüche ablehnen, wo doch seine Knechte bei jeder Durchsicht auch an den Programmen rumspielen. Und da dies auch noch nur mit Internetverbindung geht, soll irgendeiner mal kommen und behaupten, ausgerechnet ich hätte meinem Motor irgendwie unzulässige Bytes und Bits gefüttert. Da kann ja jeder kommen. Vielleicht hat ja auch der Russe meinen Motor gehackt.
Gruß Thomas
Es geht zu 99% um die extern angesteckten Raildrucksensormanipulatoren