Achtung bei Kauf eines WOMO-Kastenwagen:

  • Schöne Sch...!


    Der Vorbesitzer wird sich davon nix annehmen (müssen), weil er den Schaden nicht zwingend gekannt haben muss. Wenn natürlich jemand aus dessen alter "Stammwerkstatt" sagt: "jau, der war bei uns, wir haben ihn drauf hingewiesen, aber er wollte es nicht reparieren", dann kann man ihm rechtlich beikommen. Um den Prüfer, der die HU gemacht hat, schadenersatzpfilichtig zu machen, benötigt man ein hieb- und stichfestes Gutachten. Teuer, schwierig.
    Mein Vorgehen wäre, tatsächlich mal die LKW-Werkstätten rund um den Verkäufer abzuklappern, falls das nicht "am anderen Ende der Welt" liegt.


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

  • Um welche Summe handelt es sich denn ungefähr,
    Schweißt Dir das ne kleine Werkstatt für 1500 € dann würde ich es unter Ehrfahrungen gesammelt abbuchen,
    Ist das eine große Sache, die schön Richtung wirtschaftlicher Totalschaden geht würde ich in jedem Falle einen Fachanwalt zu Rate ziehen



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  • Hallo koewie,
    das sind natürlich keine schönen Bilder mit denen du dein erstes Album eröffnest. Meines Erachtens kann der Kauf gewandelt oder der Kaufpreis gemindert werden und der Verkäufer darüber hinaus zu Schadenersatz verpflichtet sein, wenn zum Zeitpunkt des Kaufes ein erheblicher Mangel vorlag, der verschwiegen wurde. Nun liegt es daran zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und auch erheblich war und der Verkäufer dies auch gewusst haben muss. An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Wenn Du Mitglied im ADAC bist, würde ich mal mit deren Rechtsberatung telefonieren, die sollen sehr gut sein. Vielleicht kannst du ja im Vorfeld mit dem TÜV Kontakt aufnehmen und denen die Situation erklären. Die können auf jeden Fall klären, ob der dir vorliegende TÜV-Bericht echt ist bzw. zu dem Fahrzeug gehört und mit dem tatsächlichen Prüfergebnis übereinstimmt.
    Der Anwalt wird dir wahrscheinlich raten einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen, der beurteilen kann, ob die Schäden in der kurzen durch Rostfraß entstehen können und zum Kaufzeitpunkt bereits ein erheblicher Mangel vorgelegen haben muss. Es ist sicherlich auch hilfreich, wenn Du wüsstest, bei welcher Werkstatt das Fahrzeug in der Vergangenheit gewartet wurde. Wurden dir vielleicht die Rechnungen ausgehändigt oder ist irgendwas im Serviceheft vermerkt? Sind dir noch weitere Vorbesitzer bekannt? Wenn ja, würde ich einfach mal anrufen und fragen, ob es mal einen Unfall gegeben hat oder andere Probleme vorlagen.
    Viel Glück
    Mayk

  • Moinsen,
    tu dir selber einen Gefallen und rede mit dem Verkäufer(Ev. Einigung 50/50 anstreben,besser als nix) ! Wenn du keinen Erfolg hast würde ich mir den Vorschlag von Urbi zu Gemüte führen.
    Eine gerichtliche Auseinandersetzung zieht sich über Mon. Jahre hin.
    Den Kasten kannst du in diesem Zeitraum warscheinlich nicht nutzen.
    Reinhold

  • Da wenn ich es richtig verstanden habe der Kauf von privat erst 4 Monate her ist, Kaufvertrag nehmen und ab zum Anwalt. Wurde die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausgeschlossen hat der Verkäufer die komplette Geschichte an der Backe. klick
    Alles andere ist mehr oder weniger sinnlos weil so gut wie gar nicht nachweisbar!

  • Da müsste aber schon eine Megaportion Glück im Spiel sein, wenn hier kein üblicher von-privat-KFZ-Kaufvertrag (also Ausschluss jeglicher Gewährleistung) abgeschlossen wurde. So blöd ist doch wohl kein Verkäufer mehr, zumal wenn, wie hier vermutet, Arglist dahinter steckt.


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

  • II. Gewährleistung
    Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
    Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


    Dies ist Standard bei Mobile.de

  • Sorry, aber den Vorbesitzer hier zu belangen wird -denke ich- ein anspruchsvolles Unterfangen werden, wenn nicht Arglist über Dritte nachgewiesen werden kann. Beim TÜV Prüfer anzusetzen klingt für mich (als Laie!) plausibler. Wer schaut schon so genau unter sein Auto? Mindestens 2/3 hier im Forum lagen sicherlich noch nie unter ihrem Fahrzeug und können normalen Flugrost auf massiven Stahlteilen nicht von gefährlichem Rost an tragenden Teilen unterscheiden.


    Das wird bestätigt durch Antwortzurückhaltung bei technischen Themen; wenns aber darum geht, wie die Wäsche draussen getrocknet werden soll, kommen innerhalb 2 Tagen 4 Seiten zusammen... :schulter:

  • Zitat

    Beim TÜV Prüfer anzusetzen klingt für mich (als Laie!) plausibler.


    Hä......was soll denn dabei rauskommen? Vom Tüv gibbet kein Geld zurück! Wenn man es überhaupt nach 16 Monaten nachweisen kann gibt das gerade mal ein lächerliches Du Du Du.
    Entweder gezieltes volles Pfund auf den Verkäufer oder gar nix machen und schweißen lernen!

  • Grundsätzlich schon, da ja der Verkäufer Vertragspartner ist und das Dilemma -Arglist mal ausgenommen- mit dem TÜV Prüfer kllären müsste. So meinte ich das. Allerdings, was soll beim Verkäufer rauskommen? Der Fredersteller schrieb, er hat sich den Motor von unten angeschaut, der war trocken und auch etwas Rost gesehen, dachte aber aufgrund des TÜV´s sei alles gut und normal. Ja sorry. Da würde ich dich als Verkäufer aber schön vom Hof jagen, wenn du 4 Monate später maulend daherkommst und Betrug schreist, bei Kauf aber selber unter Karre lagst? Wie soll dem Käufer hier Arglist nachgewiesen werden? Man hätte ja auch gemeinsam bei Kauf zu einem TÜV fahren können, wenn man sich ob des Rostbefalls trotz TÜV´s doch unsicher ist. Interessant wäre allerdings zu wissen, ob der TÜV über eine Werkstatt gemacht wurde (Spezlwirtschaft) oder ob der Vorbesitzer tatsächlich selber zum TÜV fuhr.


    Sicherlich ist das für den Fredersteller mehr als ärgerlich und er hat auch mein Mitgefühl. Das bestätigt aber einmal mehr, dass ein Gebrauchtkauf immer seine Tücken hat und man entweder jemand mitnimmt, der sich auskennt oder eben einen Besichtigungstermin beim TÜV o.ä. vereinbart. Wenn der Verkäufer nichts zu verbergen hat, sollte er auch umstandslos einwilligen.

  • Fällt mir gerade wieder ein:


    Gegen den (TÜV/DEKRA/KÜS...) Prüfer kann der Themenstarter GAR NICHT vorgehen, da der Vorbesitzer das Fahrzeug hat prüfen lassen. Der Vorbesitzer ist somit Vertragspartner der Prüforganisation gewesen, und nur dieser kann einen Anspruch geltend machen.
    Eine ähnliche Nummer gab es doch vor nicht allzu langer Zeit HIER (#45). Man beachte auch, wie lange dieser Fall sich zog (Datum des ersten postings, Datum posting #24).


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

    2 Mal editiert, zuletzt von Target0815 ()

  • Zumindest hinsichtlich des TÜV für meine PKW habe ich immer den Prüfer gebeten, selbst auch mal einen Blick unter den Wagen werfen zu dürfen. Das wurde mir noch nie verwehrt, sondern meine evtl. Fragen wurden ausführlich beantwortet, Und dies habe ich auch bei meinem Kästchen vor. Heute werden die Fahrzeuge ja auch angehoben, so dass man nicht mehr in die Grube muss.


    Schönes WE
    Uschi

  • Dem Threadersteller words nicht mehr helfen, anderen gebraucht Kasten Käufern schon:
    Der Ra der hier auch schon mehrfach erwähnt wurde rät auf seiner Website vor dem Kauf doch einen Gutachter zu nehmen. Weil der sowas wie hier im thread erkennt und wenn nicht dann haftbar ist. Ich hab das beim Kauf meines Letzten gebrauchten auch so gemacht. Da wollt ich ein Auto das laut mobile.de prima gepasst hat aber leider 400km weg stand kaufen. Also den Verkäufer gefragt ob ich jemand zum anschauen vorbei schicken könnte,der dachte wohl an einen kumpel. OK also per Google Gutachter in der nahe gesucht hundert Euro Honorar vereinbart.
    Als ich dann dem Verkäufer zuruck rief ind ihm für den nächsten Tag den Gutachter avisierte fiel dem - natürlich rein zufällig - das der Wagen einen größeren Unfallschaden hatte. In mobile.de war er noch unfallfrei.
    Damit ward es dann für mich.



    ...Manfred
    via mobile phone

  • Ohje, koewie! Das kommt mir durchaus bekannt vor ... Jürgen hat's ja verlinkt. Mein Mangel war nur wesentlich schwieriger zu erkennen, vor allem für den Laien.


    Welchen Kaufvertrag hat der Verkäufer benutzt? Evtl. ADAC? Da steht ein interessanter Passus drin:

    Zitat

    Ggfs. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

    Das könnte der Türoffner für eine Klage gegen den Dekra-Prüfer sein, Stichwort Amtshaftung. Dazu könnte ich Dir auch ein paar Unterlagen zukommen lassen, die ich mir damals ausgedruckt habe, Urteile und so. Oder einfach googeln ;)


    Ich würde auch dazu raten, die kostenlose Erstberatung durch einen ADAC-Anwalt zu nutzen (sofern Du Mitglied bist). ALLE Unterlagen zu dem Fall mitnehmen, auch Ausdrucke von Verkaufsanzeigen, natürlich Vertrag, gemachte Fotos, Dekra-Gutachten, ...


    Wünsche Dir schon jetzt viel Geduld! Bei mir hat's von Entdeckung bis Teilrückerstattung des Kaufpreises 1 3/4 Jahre gedauert.

  • Hallo,
    ich melde mich noch einmal und Einiges richtig zu stellen.


    Ich kaufe im Alter von 67 Jahren nicht mein erstes Auto und bin bestürzt über die Dreistigkeit, wie das heute abläuft. Leute, die es im Prinzip nicht nötig haben zu bescheißen, sind die Größten, was Frechheit und Dreistigkeit angeht.
    Du musst nur die richtige Lobby haben, dann wird geprüft, was der Kunde bezahlt. Wird ein Bremsencheck verlangt, wird das Fahrzeug hochgenommen, die Funktion und die Bremsleitungen geprüft, alles andere könnte den Kunden ja vergraulen. So läuft das auch bei der Hauptuntersuchung in der Werkstatt und der Plakatierung des Nummernschildes. Im Prinzip ist wieder ein Kunde zufriedengestellt und der nächste Werkstatttermin gesichert.


    Was die rechtliche Seite zu diesem Thema betrifft, kann man als Vertreter eines solchen Rechtstreites nur verlieren. Der Verkäufer eines schadhaften Fahrzeuges braucht nur zu sagen: „ Ich weiß von nichts, mir ist nichts bekannt“. Alle drehen sich um und gehen frustriert nach Hause. Nur die wenigen Vertreter, die ein Rückrad besitzen, trauen sich an das Thema und packen es richtig an.


    Aber warum schreibe ich diesen ´Blödsinn`. Weil es vielen so geht, sich aber nicht trauen ihr Missgeschick preiszugeben und die es schreiben, sind ja nur eine Minderheit. Über die amüsiert sich dann der Rest der Gesellschaft.


    Eins ist mir klar geworden bei dieser Recherche, unsere Gesellschaft ist wie eine große Maffia, Italien lässt grüßen. Dann kann ich ja gleich nach Köln fahren und mir eine Hauptuntersuchung für 150,00Euro kaufen. Köln am Rhein ist doch eine Reise wert. Aber eins ist mir jetzt klar geworden, kaufe nie ein Wohnmobil (Kastenwagen) ohne Sachverständigenbeistand. Soweit sind wir schon, dass man sich nicht auf eine Hauptuntersuchung (ohne festgestellte Mängel) berufen kann.


    Jetzt keinen Blödsinn mehr reden und Fakten auf den Tisch:


    Bavaria Camp Citroen Jumper 2.8 Baujahr: 2005 Laufleistung: 120.000km


    Hauptuntersuchung: 04.04.2013


    Wartung Bremsanlage: 27.11.2013


    Kaufdatum: 25.04.2014


    Laufleistung bis 22.08.2014: 121.168km (1.168km in meinem Besitz)

  • Hallo Peter,ich kann deine Empörung nachvollziehen.
    Unbegreiflich finde ich allerdings auch,dass ein Fahrzeug von 2005 sooo überhaupt schon so verrostet sein kann.Da ich selbst gerade mit viel Mühe einen 2010er Ducato ausgebaut habe, gibt mir das schon zu denken.Sind dir denn irgendwelche ungewöhnlichen Nutzungen deines Bavaria durch den Vorbesitzer bekannt,z.Bspl: Strandfahrten mit Salzspritzwasser,wie etwa in Dänemark möglich ?
    Oder ist diese enorme Korrosion etwas, womit ich bei einem Duc bei normalen Gebrauch rechnen muss ?
    Gruß
    Uljo

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