Schöne Sch...!
Der Vorbesitzer wird sich davon nix annehmen (müssen), weil er den Schaden nicht zwingend gekannt haben muss. Wenn natürlich jemand aus dessen alter "Stammwerkstatt" sagt: "jau, der war bei uns, wir haben ihn drauf hingewiesen, aber er wollte es nicht reparieren", dann kann man ihm rechtlich beikommen. Um den Prüfer, der die HU gemacht hat, schadenersatzpfilichtig zu machen, benötigt man ein hieb- und stichfestes Gutachten. Teuer, schwierig.
Mein Vorgehen wäre, tatsächlich mal die LKW-Werkstätten rund um den Verkäufer abzuklappern, falls das nicht "am anderen Ende der Welt" liegt.
Gruß,
Jürgen