Lies mal das:
https://www.test.de/winterreif…hrt-vorn-1294875-1294854/
Für den Gutachter rechtlich maßgeblich sind also nicht Zusatzbezeichnungen wie rf, C oder XL, sondern allein die Tragfähigkeit.
Der Reifenhersteller ist natürlich - im Rahmen seiner privatrechtlichen Beziehung zu seinen potentiellen Kunden - frei, seine Empfehlungen an anderen Kriterien auszurichten. Ich vermute aber mal, dass der Sachbearbeiter, der deine Anfrage bearbeitet hat, sich über die Zusammenhänge von C-Kennzeichnung, Tragfähigkeit und deren gesetzlichen Anforderungen schlicht nicht sicher war, und dann vorsichtshalber eine Empfehlung abgelehnt hat. Vielleicht hilft eine Nachfrage unter Hinweis auf den oben angegebenen Link...
Ich habe in meinem TÜV-Reifenabnahmegutachten nachgeschaut. Der entscheidende Eintrag lautet: "ZU 15: AUCH MOEGL. VUH 235/75R15 109T A. SERIENFELGE 6 JX15H2, ET68". Nixx mit "C" oder so...