Meint ein Anwalt... der es ja wissen muss...:D
LG
Wolfgang
der davon lebt ...und dafür bezahlt wird...
damit leg ich, für mich, das Thema in die runde Ablage
Meint ein Anwalt... der es ja wissen muss...:D
LG
Wolfgang
der davon lebt ...und dafür bezahlt wird...
damit leg ich, für mich, das Thema in die runde Ablage
Ein Prospekt enthält immer nur ein unverbindliches Angebot, das der Händler bzw. Hersteller noch korrigieren darf. Verbindlich ist nur die Garantievereinbarung, die im Kaufvertrag geregelt ist.
Grüsse
Rainer
Ein Prospekt enthält immer nur ein unverbindliches Angebot
Aha! Dann darf der Hersteller also im Prospekt 10 Jahre Garantie schreiben und alles ist unverbindlich. Im Kaufvertrag steht dann etwas von 2 Jahren.
Wenn jemand bei so einem Hersteller einen Kaufvertrag unterschreibt.....dann ist demjenigen nicht mehr zu helfen.....:D
Dazu fällt mir nur noch das Zitat von Albert Einstein ein:
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
LG
Wolfgang
Beim Kastenwagen ist die Dichtigkeitsgarantie Blödsinn sobald man für die jährliche Überprüfung zahlen muss. Beim Plattenbau egal ob mit oder ohne Motor lasse ich mir die Aufwandsentschädigung noch gefallen. Beim Kastenwagen......wat soll denn da undicht werden das eine jährliche kostenpflichtige Prüfung über 5 oder 7 Jahre rechtfertigt.
Aha! Dann darf der Hersteller also im Prospekt 10 Jahre Garantie schreiben und alles ist unverbindlich. Im Kaufvertrag steht dann etwas von 2 Jahren.
Ganz so einfach ist es leider nicht. Der BGH hat zwar mal in einem Nebensatz festgelegt, dass Prospektangaben immer unverbindlich sind, allerdings gibt's im Wettbewerbsrecht den Begriff der "irreführenden Werbung". Hier hat noch vor kurzem das LG Potsdam eine unzulässige Irreführung festgestellt, wenn in einem Werbeprospekt wesentliche Informationen fehlen. Heisst aber auch noch nix, denn die Frage ist, ob es sich bei der Einschränkung bzw. Spezifizierung der Garantie dann wirklich um eine wesentliche Information handelt...
Lange Rede, kurzer Sinn: Immer genau prüfen, was bei Vertragsabschluss vereinbart ist. Da ist man auf der sicheren Seite.
Grüsse
Rainer
Beim Kastenwagen......wat soll denn da undicht werden
Hekieindichtung, bei uns nach (zum Glück) knapp 2 Jahren.
Gruß,
Jürgen
Alles anzeigenWo steht das mit der jährlichen Kontrolle? Wenn im Prospekt nur etwas von 5 Jahren Garantie auf Dichtigkeit steht und keine weitere Erklärung (Sternchen oder kleine Zahl oben) steht, hätte Knaus/Tabbert im "Störfall schlechte Karten", auch wenn die jährliche Überprüfung nicht gemacht wurde.
Hat mir ein befreundeter Anwalt so berichtet....:D
LG
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
außerdem steht es bei unserem Weinsberg in dem Scheckheft "Europagarantie", das zum Fahrzeug gehört.
Zur Dichtigkeitsprüfung steht dort z.B.:
"...Die Durchführung sowie die genaue Einhaltung der Intervalle ist maßgebend für die Aufrechterhaltung der
5- bzw. 6-Jahres-Dichtigkeitsgarantie. Die Dichtigkeitsprüfung muss jährlich durchgeführt werden. Es besteht
die Möglichkeit, das Intervall bis maximal 2 Monate vor bzw. nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin durchführen
zu lassen..."
Die erste Prüfung muss ein Jahr nach Erstzulassung erfolgen und alle Prüfungen werden in das Scheckheft
eingetragen.
Hekieindichtung, bei uns nach (zum Glück) knapp 2 Jahren.
Gruß,
Jürgen
Eine Kartusche Dekalin kostet +/- um die 10€ und die paar Schrauben kriegt jeder rausgedreht der nicht nur linke Hände hat. Der Zeitaufwand ist im Vergleich zur Rumkurverei Terminabsprache etc.pp. auch gleich.
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