Eine Drohne soll es werden...

  • Der Kenntnisnachweis ist erforderlich, wenn man über 100m fliegen möchte. Bei einem Modellflugplatz mit anwesenheit eines Flugleiters, ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.


    In D dürfen die Drohnen -ohne Sondergenehmigung- eh nicht über 100m fliegen. => Kenntnisnachweis nicht erforderlich.


    Kenntnisnachweis also eher beim "Wildfliegen" wichtig.

  • Die Höhe über Grund variiert doch sehr. Ich bin immer gern auf dem Fichtelberg geflogen. Bei schönem Wetter bekommt man traumhafte Aufnahmen. Noch schöner ist es im Elbsandsteingebirge. Letztes Jahr hab ich die Kreidefelsen überflogen und gefilmt. Einfach geil. 100 m über Grund lässt sich da nirgends einhalten. Solche Vorschriften sind Unsinn.


    Gruß Thomas

  • Siehe meinen Beitrag Nr. 49


    Ich wollte die genaue Texstelle, um dir zu erklären welchen Teil der Verordnung du fasch verstehst. Juristische Texte sind für den Normalbürger schwere Kost. Wenig hilfreich ist es sich dann auch noch auf eine Erkärung eines Dritten zu berufen. Es zählt allein der Originalwortlaut der Verordnung.

  • Was auch sonst?? Über Meereshöhe? :confused:


    Wenn du über dem Meer fliegst, 100 m über der Wasseroberfläche.....;)


    Die Höhe über Grund variiert doch sehr.


    Ja, das ist so. Aber irgendwie muss der Gesetzgeber eine Festlegung treffen. Und wenn es zur Tragödie kommt, kann man nachher den "Flugschreiber" auslesen wo alle relevanten Daten, wie Position, Höhe, usw. gespeichert sind. Den haben z. B. alle neueren Copter eines bekannten Herstellers mit drei Buchstaben.


    LG


    Wolfgang

  • Und wie werden denn nun die 100 m gemessen. Was ist der Bezugspunkt im der Praxis? Pilotenstandpunkt, Punkt unter dem Fliegding oder gar Meereshöhe? Das konnt mir bisher keiner beantworten.


    Hallo Thomas,
    es ist ganz einfach: Höhe über Grund....;)


    In den Karten ist dies an den Buchstaben "AGL" (Above Ground Level) gekennzeichnet (wenn mich nicht alles täuscht)


    Zusatzinfo:
    Basierend auf der Harmonisierung für 2017 europäischer ICAO-Karten erhalten zudem die Luftraumklassen C, D und E eine blaue Farbgebung (das ist aber ein anderes Thema).
    Weiterhin entfällt (2017) die Bezeichnung "MSL" (Mean Sea Level) und anstelle GND wird AGL (Above Ground Level) verwendet.
    Dann gibt es da noch die weitere Unterteilung:
    - Above Mean Sea Level (AMSL) (welches wir umgangsprachlich als Meereshöhe bezeichnen),
    - Height Above Average Terrain (HAAT). (zumidest in RADIO-Kontroll-Zonen)


    All diese Bezeichnungen dienen nur zur Festlegung als Referenzpunkt über "Meereshöhe" oder "Höhe" allgemein.:)
    Bei den Coptern und Modellflugzeugen ist bezüglich "Wie hoch darf ich Fliegen (Höhe)" aber von "AGL" auszugehen.


    Gruß Chris


    (Ich habe jetzt eine Drohne, ist aber nicht die Mavic Pro geworden). Interesse zu erfahren was und Vorstellung gewünscht? :cool::cool::cool:

  • Hallo Kawaisten,


    ich hatte beruflich und familiär bedingt eine klein wenig streßige Zeit hinter mir, deswegen kommt mein kleiner Bericht erst jetzt.


    Um es kurz zu machen, es ist eine DJI Spark geworden.
    Warum diese?
    Nun, auch bei uns steht kein Goldesel im Keller und um herauszufinden ob dieses Hobby überhaupt etwas für uns ist, wollten wir möglicherweise am Anfang nicht zu viel Geld "verbrennen".
    Die neuen Regeln für den Betrieb von dieser Art Luftfahrzeugen lassen allerdings erhebliche Zweifel aufkommen, ob man den geplanten EInsatzzweck für uns voll erreichen kann.


    Wir haben die Variante im Flymore Packet gewählt (2. Akku, Handfernbedienung, 4 Ersatzpropeller, 4 Stk. Propellerschutz und Transporttasche), zusätzlich noch einen Akku dazugekauft, eine echt fixe 64GB SD Karte und einen kleinen mobilen Landeplatz (damit der Spark die Orientierung leichter fällt, den Landeplatz genauer identifizieren zu können).


    Die benötigte flammensichere Adressplakette haben wir auch bestellt (Zum Glück ist gesetzlich nicht geregelt, wie groß die Plakette sein muss. So muss man schon sehr gute Augen haben, um es lesen zu können (inkl. Handynummer)) und beim DMFV eine Einzelmitgliedschaft erworben und eine Zusatzform 4 (4 Millionen) zur Versicherung ebenfalls abgeschlossen.


    Alles in allem haben wir ca. 1000Euro ausgegeben.


    Ich habe bei der Inbetriebnahme wirklich an meinem Verstand gezweifelt, da ich geschlagene und gefühlte 8 Stunden gebraucht habe, um den Quadcopter das erste mal in die Luft zu bekommen.
    Grund dafür war eine Vorrichtung in der Drohne, die, Firmware bedingt, einen Aufstieg ohne Update nach dem 01.10.2017 komplett unterbunden hat.
    Die Beschreibung und Information die die Drohne als Rückmeldung gegeben hat, hat jetzt auch nicht gerade zur Klarstellung beigetragen.


    Als es dann endlich soweit war, waren wir vom Ergebnis schlicht weg begeistert. DIe Video und Fotoaufnahmen sind völlig ausreichend, wenn man ein paar Dinge beachtet.
    Die Gestensteuerung war ein bisserl gewöhnungsbedürftig, weil die Drohne auf meine Kommandos nicht immer reagiert hat. Komischerweise hat es bei meiner Frau immer besser funktioniert als bei mir. (Schlechtes Karma bei mir?)
    Die Videofunktion zeichnet im Voll-HD Format auf, was 1920 × 1080 Pixeln, 30Bildern/Sek, entspricht. (Beispiel für Platzbedarf: 7Minuten Film benötigt 1,3GB)
    Die Fotofunktion entspricht einer Auflösung von 12MP (ca. 4000 x 3000 Pixeln). Leider kann man die Qualität nicht herabsetzen um kleineren Speicherplatzbedarf zu benutzen, (Beispiel Platzbedarf: Zwischen 5 - 10MB pro Bild).
    Gegenlicht im Automatik Modus mag weder die Video noch die Foto Funktion.


    Die Flugzeiten liegen so im Rahmen zwischen 10-12 Minuten (Schwebeflug), bis hin zu 14 Minuten wenn man nur fliegt.
    Mit 3 Akkus kann man also schon so einiges anstellen.


    Einen sehr guten erster Einstieg zu den Fragen "Wie kann/mache/darf ich..." bietet auch diese Webseite. Wenn es kompliziert aussieht... das ist es auch.
    https://www.flynex.de/regelkunde


    Im Moment orientieren wir uns an ICAO Karten und der Online Variante von Map2Fly, die, bei allen aktivierten Möglichkeiten, nahezu nirgendwo ein uneingeschränktes Flugvergnügen ersichtlich werden lässt.


    Trotzdem, oder gerade deswegen, technisch schon gar nicht für die Spark benötigt, haben wir beide den Kenntnisschein gemäß der Luftverkehrsordnung gemacht, um verantwortungsvolles Handlen auch ein wenig belegen zu können.


    Ärgerlich ist es, dass eine Veröffentlichung von Bildern und Videos im Netz (, nicht ein-eindeutig privat geschieht, sondern in den meisten Fällen bereits als gewerblich eingestuft wird)


    Gruß Chris

  • ohne Update


    das nervt mich an meiner Drohne am meisten, ständige Updates, besonders ärgerlich im Ausland ohne schnelles und kostenloses Inet.


    Ärgerlich ist es, dass eine Veröffentlichung von Bildern und Videos im Netz (, nicht ein-eindeutig privat geschieht, sondern in den meisten Fällen bereits als gewerblich eingestuft wird)


    ???

    Gruß Micha
    Columbus 641E 3,0L Bj 2015, Fiat Navi mit Rückfahrkamera, keine Fußbodenheizung
    Der Mann mit dem freundlichen Nicken

  • Schlechtes Karma bei mir?


    Na ja, Menschen die einem Dji-Multikopter gegenüber das Wort Karma verwenden, ist die Spark natürlich nicht gerade positiv eingestellt.


    Leider ist man bei Dji, genauso wie bei GoPro, sehr in der Nutzung gegängelt.

  • tatsächlich? Die App droht immer mit eingeschränkter Reichweite (10m/30m) wenn nicht geupdated.


    Das kommt davon, wenn man immer schön brav sofort ein Update macht. Da reden wir von dem Update für Flugzonen.....;)


    P.S. Ich kenne Leute, die fliegen mit einer Phantom 2 schon mehr als 3 Jahre ohne Update und sind hochzufrieden....

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