Fiedler Heckträger TÜV?

  • hallo,


    wollte meinen Fiedler Heckträger (56cm breit), wie im Gutachten "gefordert", beim TÜV eintragen lassen.


    Ich war zwischenzeitlich bei zwei verschiedenen TÜV-Service Center zwecks Eintragung.


    Beide Prüfer wollten nach Sichtung des Gutachtens das Hecktragesystem mit folgender Begründung nicht eintragen:


    Das Hecktragesystem ist nicht eintragungspflichtig, da es ohne Werkzeug demontierbar ist und es sich deshalb/dabei um eine „Ladung“ handelt.


    Bei einer „Ladung“ ist der Fahrzeughalter für die korrekte Montage, Einhaltung der Achslasten, Befestigung der „Ladung“ …. verantwortlich ist, aber eine Eintragung ist nicht erforderlich.

    Weiterhin meinten die beiden Prüfer, wenn ich das Hecktragesystem unbedingt eingetragen haben möchte, ist dies grundsätzlich möglich, allerdings wären dafür diverse Nachweise (Wiegenachweise, Stellungnahme Citroen, Berechnungen,gelbe Seitenmarkierungsleuchten, da länger 6m, …) erforderlich sowie mit Kosten >200€für die Eintragung verbunden.


    Wie sind da Eure Erfahrungen, habt Ihr den Heckträger eintragen lassen, musstet Ihr Nachweise bringen oder Seitenmarkierungsleuchten nachrüsten?


    Xaver

  • Hallo,


    ich habe im Frühjahr eine Fiedler-Bühne mit den Aufnahmen passend für meinen Boxer 244 in der Bucht ersteigert.
    Die Aufnahmen eingebaut, und mit der Bühne zum TÜV. Dort bekam ich eine Bescheinigung. Mit dieser zur Zulassungstelle und dort wurde mir die Bühne im KFZ-Schein eingetragen.
    Der TÜVler meinte bei meinem Besuch, das es nicht notwendig sei, die Bühne eintragen zu lassen. sein Prüfbericht genüge. Aber ich dachte mir, sicher ist sicher, man weiß ja nie.


    Grüße
    Horst

  • Erklärt mir doch bitte nochmal, warum eintragen ?

    Erfahrung kann man nicht vermitteln, Erfahrungen muss man machen![SIZE="3"][/SIZE]
    hinterfragt,recherchiert,bildet eure Meinung,
    wer lesen kann ist klar im Vorteil,
    verstehen ist allerdings etwas anderes.

  • Wenn er eingetragen ist, dann hat man mit den anderen Dingen, wie z.B. Seitenmarkierungsleuchten, seine Ruhe und spart sich eventuelle Diskussionen. Ausserdem muss man dann nicht (mehr) die ABE oder TÜV - Abnahme mitführen.

  • Aha, danke.
    Weiß gar net wo meine so rumfliegt ob überhaupt hatte.:D


    Gerade nachgeschaut, braucht man nicht bei einem Cate Träger den ich habe.


    ->Der Tüv verlangt aufgrund der Gesetzesvorschriften die Ausweisung des Herstellers,der typenspezifischen Artikelnummer sowie die Tüv-Bericht Nummer. Das Typenschild ist am Trägerrahmen an gut sichtbarer Stelle anzubringen.


    Das war es.Im Bericht steht weiter


    ->Die Betriebserlaubnis des KFZ erlischt durch die Montage des Hecktragesystems nicht,eine Änderung der Fahrzeugpapiere nach §27(1) StVZO ist nicht erforderlich, eine Anbauabnahme nach § 19(3) StVZO ist nach dem Beispielkatalog des § 19 StVZO nicht erforderlich.


    Schade um die Kohle , wenn es ein Fiedler erfordern würde.
    Glaube aber kaum ,das der sich so sehr von anderen Systemen in Bezug der Abnahme,Zulassung unterscheidet.

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  • Hallo Viszlat,


    ich abe auch geschrieben:


    Der TÜVler meinte bei meinem Besuch, das es nicht notwendig sei, die Bühne eintragen zu lassen.


    Für mich ist es nicht Schade um die Kohle. Die 13 Euro sind es wert.


    Grüße
    Horst

  • Hallo zusammen,


    man muss hier doch unterscheiden zwischen


    1. TÜV-Abnahme
    der TÜV-Mann begutachtet den ordentlichen Anbau und prüft anhand des Teilegutachtens, ob die angebauten Teile für dieses Fahrzeug erlaubt sind. Er erstellt das Blatt "Nachweis gemäß §19 Abs.4 STVO"


    2. Eintragung / Änderung der Zulassungspapiere
    Mit dem o.g. TÜV-Bericht kann man bei der Zulassungsstelle die Kfz-Papiere ändern lassen. Dies würde ich als Eintragung verstehen.
    Was genau eingetragen wird steht im TÜV-Bericht.


    Solange man Schritt 2 nicht gemacht hat, sollte man den TÜV-Bericht immer mitführen.


    Den Eingangs-Thread habe ich aber so verstanden, dass der TÜV auch schon die TÜV-Begutachtung (1. Schritt) nicht für nötig hielt. Wie bei Teilen mit EG-Typengenehmigung (z.B. AHK).

  • Muss man wohl unterscheiden.


    Beim Cate reicht das Typenschild ohne Bericht.


    Letzen Endes auch egal, wenn etwas runterfällt von Träger nütz einem das auch nichts.
    Ich habe meinen Träger seit Jahren ununterbrochen drann, keinen interessiert es.

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  • hallo Zusammen,
    wollte nur noch mal kurz Bescheid geben.
    War heute auf Empfehlung eines Bekannten zwecks Eintragung bei einer anderen TÜV-Stelle, bei der es einen Prüfer gibt, der sich mit "Sonderthemen" auskennt.
    Der TÜV-Prüfer hat die Entlastung der Vorderachse (60kg) ausgerechnet (hat 2 Minuten gedauert), dann sich die Montage angesehen und den Heckträger "eingetragen".
    Der Prüfer hat auch nicht verstanden, warum das bei den anderen beiden TÜV-Stellen ein Problem war.
    Er meinte: ist keine große Sache.
    Unterm Strich: nach 3 TÜV- und einem DEKRA-Termin ist das Teil endlich eingetragen und ich beruhigt.
    Xaver

  • Klar, ABE ist Eintragungspflichtig.


    @ womo2win
    nochmal die Frage von mir,
    13€ für TÜV und Eintragung bei der Zulassungsstelle ?

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  • Jo schätz mal nen knapp 30siger.


    Deshalb wundern mich die 13 vom womo2win.
    (Ein Geheimtip.)


    Habe mich auch mal kundig gemacht, der Fiedler Träger ist ja echt Eintragungspflichtig.
    Warum auch immer, so spart sich der Hersteller sicher einige Kosten die seinen Träger sonst noch teurer machen würden.

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  • Ist zwar schon etwas älter aus gegebenen Anlass hole ich ihnmal wieder vor.
    Habe nach montage der Bühne ,abnehmbar, den Besuch beim TÜV gewagt,dort wurde mir gesagt das ohne Beladung ich die Bühne nicht am Fahrzeug
    montiert sein darf eingetragen wurde "Demontage bei Fahren ohne Beladung".
    Wie sieht es bei euch aus?
    Nun wo anders lese ich viel das ein abnehmbare Bühne garnicht eingetragen sein muß.


    Gruß


    Klaus

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