Fiedler Heckträger TÜV?

  • Ich habe die SMV Bühne in Verbindung mit einer Betriebserlaubnis, also Eintragung nicht Nötig.


    Habe eben extra mal in den Papieren gesucht, da steht nichts drin das man ohne Beladung nicht fahren darf, hätte ich aber auch ein Problem mit.


    Auch bei der Eintragung / Auflastung der Luftfederung an der Hinterachse, wo der Prüfer sehr interessiert an der Bühne war, viel nicht ein Wort dazu, ich war ja unbeladen vor Ort.


    Und der Kollege ist als Pingelig bekannt da er auch Ausbilder der Prüfstelle ist.

  • Habe mir das Gutachten nun von vorne bis hinten durchgelesen "Demontage bei Fahren ohne Beladung" steht nicht drinnen.
    Ich glaube der Prüfer hat eigenmächtig gehandelt wenn so eine Demontage gefordert wird müsste diese doch enthalten sein,oder sehe ich das falsch.


    Gruß
    Klaus

  • Manche TÜV Prufer glauben, sie sind Gott.


    Was nicht als Einschränkung drin steht, kann auch der kleine Gott im grauen Kittel hinterher nicht einfordern.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Ja die Götter im blauen Kittel, mir hat einer mal an einem Motorrad Auspuff den Austrittsdurchmesser netterweise mit Eingetragen, zum Glück hatten wir ein Alu Schweißgerät und konnten damals den Racing Topf anpassen.
    Einmal musste ich eine Gottheit auch schon mal Fragen, ob er das Verhältnis Kunde Dienstleister kennt, wo er zu mächtig werden wollte.
    Da ging es allerdings auch um eine Aufzugsanlage im Gewerbebereich die ständig gewartet wird.
    Jetzt prüft dort ein grüner und kein blauer Kittel mehr.

  • Unglaublich, da habt ihr ein Anbauteil, das nicht eintragungspflichtig ist, rennt aber trotzdem zum TÜV, kämpft wider besserer Anleitung auch noch für die Eintragung, zahlt Geld für den Unsinn und dann beklagt auch noch ein "gequälter" Kunde die TÜV-Ansage.
    Ich wäre dafür, daß mit der Eintragung und der technischen Änderung ein Fahren ohne Träger zum Entfall der Straßenzulassung führt - dann habt Ihr, was Ihr braucht.
    Es lebe der deutsche Michel! Z

  • Ein wenig habe ich mir auch schon gedacht, warum eintragen, aber ok jeder wie er will, früher fand ich das auch gut, Fahrzeugschein mit Anhang.
    Ich muss dazu sagen, kann aber auch nicht mitreden welche Papiere der Fiedler Bühne beiliegen oder ob die je nach Transportgewicht unterschiedliche Auflagen haben.
    Der normale Schutzmann steigt da eh nicht dran lang bzw. schult nicht nach bei Änderungen, da muss schon ein Profi kommen und abschließend muss ein Gutachter hinzu gezogen werden.
    Ich bewerte meine Bühne wie einen Fahrradträger, in einer Kontrolle die ich noch nie hatte, gebe ich den Schnellhefter raus mit allen Papieren und könnte mir vorstellen den schnell wieder zu bekommen.
    Wird eigentlich bei einer eingetragenen Fiedlerbühne auch die Fahrzeuglänge angepasst? :confused:

  • Die Fiedlerühne war und ist weiterhin eintragungspflichtig.
    Wer meint er braucht es nicht kann ja ohne rum fahren und dann halt nach der ersten Kontrolle eintragen zzgl. Bußgeld. Sind doch alle alt genug. ✌

  • Wenn die Bühne werkzeuglos lösbar ist, wäre diese eigentlich ein austauschbarer Ladungsträger, wie z.B. ein Wechsel- oder Absetz-Container auf einem LKW, und müsste eigentlich nicht eingetragen werden.
    Hm ... Meine Weih-Bühne ist nicht werkzeuglos lösbar, musste aber trotzdem nicht eingetragen werden - Muss direkt mal nachsehen warum nicht ...

  • Die Bühne ja die Halter nein!
    Die Fahrzeuglänge wurde bei mir bei allen drei Fiedlerbühnen jeweils geändert.


    Bei mir wurde die Fahrzeuglänge unter Punkt 18 nicht geändert. Unter Punkt 22 ist der Vermerk eingetragen "18:+1020. G:+55 ww.m.Heckladeplattform Fa. Fiedler Typ Fiat250 (GHF-F16a); Zuladung max.250kg***"


    +1020 = die zusätzliche Länge [mm]; 55 = das zusätzliche Leergewicht [kg] von Bühne/Halterung, soweit klar.
    Das "ww.m" ist mir jetzt nicht mehr ganz frisch im Hirn abrufbar, glaube aber in Erinnerung zu haben, dass es "wahlweise mit" heißt. Somit ist das die ideale Eintragung für mich. Der Prüfer hatte bei mir einen blauen Mantel an.


    Gruß
    Bäda

  • Der Grundhalter der am Fahrzeug verbleibt ist aber fest zwischen Stoßstangengrundträger oder Ahk und Fahrzeugrahmen montiert.
    Daher kann man nicht von werkzeugloser Montage/ Demontage sprechen.


    Den Eintragungstext hab ich imo nicht parat.
    Der Tüvler hat aber jedesmal gemessen.

  • Der Grundhalter der am Fahrzeug verbleibt ist aber fest zwischen Stoßstangengrundträger oder Ahk und Fahrzeugrahmen montiert.


    Hm ... Das wäre ja bei einem Container-LKW auch. Der Tragrahmen für den Container bleibt ja auch mit dem LKW-Rahmen fest verschraubt.

  • Moin,
    meine Bühne ist bei Fiedler montiert und vom TÜV eingetragen worden.
    In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht:
    WW.M. Ladebrücke am Heck,Herst.Fiedler BHV, Max.Traglast 250 kg,
    dann gilt Ziff.18: +750mm* ZU G: +38kg* Auflagen: Zu F1 und 7.1 bis 7.3 beachten,Verriegelung sichern,
    Lichttechnik. Einrichtung anschließen u.scharfkantigen.Teile d.Ladung wirksam abdecken,Kombibetrieb
    AHK M.Heckträger zulässig.


    Gruß Jürgen


    Ford Transit XGO X- Van 2,2 ltr. 140 PS,AHK+Selbstbaufahrradträger auf Basis von Fiedler
    Viele Grüße aus Hamburg, Jürgen

  • WW.M. Ladebrücke am Heck,Herst.Fiedler BHV, Max.Traglast 250 kg,
    dann gilt Ziff.18: +750mm* ZU G: +38kg* Auflagen: Zu F1 und 7.1 bis 7.3 beachten,Verriegelung sichern,
    Lichttechnik. Einrichtung anschließen u.scharfkantigen.Teile d.Ladung wirksam abdecken,Kombibetrieb
    AHK M.Heckträger zulässig.


    So ist das Top, die Bühne Wahlweise, 250 Kg, und Kombibetrieb mit AHK, könnte man glatt neidisch werden :rolleyes:

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