Frage zur Gastankflasche

  • Wenn ich hier so manchen Beitrag lese, dann frage ich mich ernsthaft, warum man bei Führerschein-Prüfungen nicht gleichzeitig einen Intelligenz-Test verlangt, dessen Ergebnis mindestens über der jeweiligen Körpertemperatur liegen muss. Und wenn ich dann noch lese, dass es hier Foristen gibt, die ihre Gasflasche ganz ungeniert illegal selbst befüllen, dann geht mir die Galle hoch!


    Fakt ist mittlerweile, dass ein befüllbarer Gastank (egal ob senkrecht oder waagrecht installiert) mit dem Fahrzeug fest verbunden sein muss. Da reicht ein locker umgelegter Kunststoffriemen eben nicht mehr aus! Gleichzeitig muss der Anschluss zu den Verbrauchsstellen fest verrohrt sein. Sicherlich gibt es jetzt eine Übergangsfrist von 2-3 Jahren, und dann werden die TÜV-Prüfer zuschlagen!


    Gottseidank...

  • Gastankflasche mit Außenbetankung ist erlaubt wenn die Halterung geprüft ist und 20/5G aushält --> also legal


    fast, aber nur fast....."wenn die Halterung geprüft ist" muss heißen......wenn der Einbauort verprüft wurde, denn genau das ist die Variable die bei jedem Fahrzeug anders ist.


    Und....Peter bringt einen weiteren Punkt zum tragen.....will ja hier keinem Lieferanten in den Modder tunken, aber da werden zum Teil Dinge verkauft, die sind allein Augrund der von Peter genannten Spezifikation schon "unhändelbar"

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • dann geht mir die Galle hoch!


    ich kann Dich beruhigen.....es gibt keine Übergangsfristen! Also hau raus die Galle!

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  • [...] Gleichzeitig muss der Anschluss zu den Verbrauchsstellen fest verrohrt sein. [...]


    Stichwort "feste Verrohrung": Die geforderte feste Verrohrung zwischen Tankgasflasche und Druckregler hat zur Folge, dass logischerweise nicht gleichzeitig Schläuche mit Schlauchbruchsicherung verbaut sein können. Letztere fordert Truma in der Einbauanweisung für die Mono-/Duo-Control CS jedoch explizit. Damit dürften diese Regler durch die Juristen- und Prüferbrille betrachtet wohl nicht zusammen mit Tankgasflaschen verbaut werden. Als Folge gibt's dann also auch keinen Gasbetrieb während der Fahrt...:rolleyes:


    Kennt jemand eine vorschriftenkonforme Lösung für diesen Punkt?


    Das Ergebnis der Regelungswut zur Tankgasflasche ist aus technischer Sicht so grotesk, dass man nicht weiss ob man lachen oder weinen soll...


    [...] Intelligenz-Test [...]


    ... der wäre vielleicht auch bei denjenigen angebracht gewesen, die die aktuelle Vorschriftenlage zur Tankgasflasche zu verantworten haben... :)


    Gruß


    Andreas

  • Art. Wynen 130, und ein CS muss verbaut sein, nicht so ein (räusper) "Umschaltgebimsel" was eh keiner benötigt an der Tankanlage

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

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  • Hallo


    Seit jetzt 12 Jahren habe ich in 3 verschiedenen Fahrzeugen eine Gastankflasche einbauen lassen.
    Mein jetzt neues Fahrzeug bekommt im September wieder eine, da ein Womo mir vor 2 Wochen gestohlen wurde.
    Noch niemals hatte ich ein Problem bei der Gasprüfung oder bei der TÜV Abnahme.
    Ein einziges mal hat mir ein Frankreich ein Tankwart das befüllen verweigert.
    Da hatte ich aber noch kein Außenfüllanschluss.



    Manfred

  • vor 12 Jahren bis vor kurzem konnte man Gas auch noch in der Alditüte transportieren, die Zeiten sind vorbei. Man sollte sich nicht mehr auf die Unkenntnis der Prüfer verlassen, genauso wenig schlafende Hunde wecken.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • bei Führerschein-Prüfungen nicht gleichzeitig einen Intelligenz-Test verlangt, dessen Ergebnis mindestens über der jeweiligen Körpertemperatur liegen muss.


    Hitzewallungen? Dann wars wohl echt schwer bei Dir mit der Führerscheinprüfung :D

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

  • Habe jetzt eine Gaslow Tankgasflasche einbauen lassen.
    Die ist einmal am Korpus des Gaskastens festgemacht und zum anderen mit stabilen Ankern durch das Bodenblech fest mit dem Fahrzeug verschraubt.
    Die Verrohrung ist ebenso verschraubt.



    Natürlich mit Aussenbetankungsanschluss



    LG - Rainer

    Gruß Rainer - vom Bodensee Westende
    "Wenn´s passt - passt´s"[I][B]
    "Man muss denken was man tut" - [/I][/B][I]frei nach Ludwig Thoma. Fahrzeug - ja;)[/I]

    2 Mal editiert, zuletzt von rapo55 ()

  • Hallo,


    ich habe gesehen, dass bei dir die Flasche direkt( hart) mit der Truma Duo-Control CS verschraubt ist. Mir wurde gesagt, dass dies laut Truma nicht erlaubt wäre, weil nicht vorgesehen und geprüft.
    Ich selber habe einen 11kg Flasche von Wynen drin, nur bis jetzt halt ohne Bodenanker und fester Verschraubung. Bin beim prüfen was geändert werden muss um die Gas-Prüfung zu bestehen.


    Gruß
    Alex

  • Habe deine Frage erst jetzt gesehen. Bin gerade in Südfrankreich in Urlaub.


    Nur so ist es zulässig. Bei meiner Werkstatt kommt ein Prüfer der dies so abnimmt.


    LG Rainer

    Gruß Rainer - vom Bodensee Westende
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  • Ein guter Beitrag wie ich finde.


    Leider genau das Gegenteil. Unzulässiger Einbau nach heutigem Stand der Dinge. Nicht eingetragen in den Fahrzeugpapieren. Befüllstutzen ebenso an einer nicht zulässigen Position montiert. Nicht fest Verrührt. G20 Befestigung ??

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • Nur mal so laut nachgedacht:
    Für Kraftfahrzeuge sind eigentlich nur die StVZO und die ECE-Regelungen "zuständig".
    ...und nicht irgendwelche Vorschriften von innerdeutschen Gasverbänden bzgl. Gastankflaschen oder VDE-Richtlinien bzgl. Wechselrichtern.....

  • Na dann mal los Peter, bin gespannt.


    Die Überwachungsorganisationen sind gehalten auf die genannten Dinge bei einer Einbauabnahme zu achten um den Umbau in den Papieren einzutragen. Somit dreht sich die Kuh auf dem Eis....mag das auch nicht gebetsmühlenartig immer und immer wieder darstellen. Auch über deren Sinnhaftigkeit habe ich schon Abhandlungen geschrieben. Spiel hier aber auch keine Roulade ;):D

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  • Leider genau das Gegenteil. Unzulässiger Einbau nach heutigem Stand der Dinge. Nicht eingetragen in den Fahrzeugpapieren. Befüllstutzen ebenso an einer nicht zulässigen Position montiert. Nicht fest Verrührt. G20 Befestigung ??


    Aber Roland, wer blogt, hat Recht! Interessant sind auch die Kommentare darunter. Es spricht für einige Nachahmer. Ich hoffe aber, dass das Argument, LPG-Gas dürfe nur zum Antrieb verwendet werden, Blödsinn ist. Da bildet man sich im KW-Forum eine feste Meinung, die dann in der freien Wildbahn (bitte das Adjektiv wörtlich nehmen) des Internets wieder potentiell über den Haufen geworfen wird.

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
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  • Also, willst du meine persönliche Meinung dazu hören, wirklich :p....so sollte das sein!


    Kunde geht ins Geschäft und sagt, will LPG haben, Verkäufer sagt, dann kauf. Bitte erst hier unterschreiben, dass du für dein Handeln selbst verantwortlich bist, zur Rechenschaft gezogen wirst, eventuell viel Geld verlieren wirst und eingesperrt werden kannst. Keine Versicherung zahlen wird für das was du vorhast. Kunde sagt, mach ich, habe einen "traudichwas-Kurs" belegt....her mit dem ganzen LPG Gelumpe.....nur eine Frage noch, wie mach ich es denn nun richtig, kann ich ne Einbauanleitung haben? Verkäufer, da sind wir uns alle nicht so ganz sicher, aber komm doch einfach heute Abend zum Stammtisch, wir knobeln das dann aus.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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