Frage zur Gastankflasche

  • Hallo


    Aauch ne Alternative, fast 100 € günstiger ? Ich habe mit Oberlink telephoniert, Sie Versicherten mir das der Gastank in ganz Europa zugelassen wäre. Hat jemand schon so ein Teil bei den gekauft und vom TÜV abgenommen bekommen?


    https://www.obelink.de/gasdamptank-alu-27-liter.html


    Gruß


    Volker

    Globestar 600L 3.0L Light Bj.2016 Solar 350W Booster Wechselrichter Anhängerkupplung 225/75R16 Duo Control Snipe 2


  • Die meisten verbauen halt nur das Gasfachfrauenzeugs, weil es wohl mehr Marge bringt.

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

  • Hallo Volker, was bedeutet "in ganz Europa zugelassen"? Besitz, Transport, Betankung, Nutzung? Hast du dir die Zulassung schicken lassen des Buddelherstellers? Ist das ein 67.01 oder ne Tankflasche? Zu kompliziert, nö, die Frage ist nicht präzise gestellt weil man anhand eines Bildes und eines Preises nicht weiß was dort überhaupt vorliegt.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Hallo Roland


    Der gute Mann sagte mir, sie dürften die Gastankflasche sonst nicht verkaufen und Papiere wären auch dabei. Ok war ein Holländer, die haben wohl nicht solche verzwickten Vorschriften wie wir. Multiventileinrichtung wie auf dem zweiten Bild zu sehen ist, entspricht der Lieferung. Aber mal ganz ehrlich, nur weil bei denen keine Aufschrift: Alugas drauf steht, ist das auch keine....So werden Geschäfte gemacht.


    Ich wollte ja nur wissen ob’s schon einer mit der Gastankflasche bei TÜV vorgefahren ist.

    Globestar 600L 3.0L Light Bj.2016 Solar 350W Booster Wechselrichter Anhängerkupplung 225/75R16 Duo Control Snipe 2

  • Zitat:" Ich wollte ja nur wissen ob’s schon einer mit der Gastankflasche bei TÜV vorgefahren ist."Zitatende.



    War letzte Woche mit dem Fahrzeug beim TÜV, die Tankflaschen hat keinen interessiert.

    Klaus + Ingrid aus OWL.
    Unser zweiter KaWa:
    2012 Globecar Roadscout, 2,3l Multijet, Farbe profondo rot met, All In Paket und Wynen Doppeltankflaschen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kla_Ro ()

  • Klaus, das ist so hilfreich wie ein dickes Bein...

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

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  • War letzte Woche mit dem Fahrzeug beim TÜV, die Tankflaschen hat keinen interessiert.


    Die StVZO §29 Anlage 8 Punkt 3.1.1.2 spricht auch nur von einer "Untersuchung der Gasanlagen für Antriebssysteme von Kraftfahrzeugen".
    Auch die Untersuchung selber nach StVZO §29 Anlage 8a enthält keinen Passus diesbezüglich.
    Selbst im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur konnte ich nichts entdecken.


    Also haben den TÜV auch die Gastankflaschen nicht zu interessieren, vorausgesetzt diese sind nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden.

  • Also haben den TÜV auch die Gastankflaschen nicht zu interessieren.


    Aber doch die (bestandene) Gasprüfung?

    sie dürften die Gastankflasche sonst nicht verkaufen


    Du darfst auch alle möglichem Lampen und Leuchten, Hupen, Spoiler und was noch alles verkaufen. Aber nicht alle an einem KFZ oder einem Reisemobil betreiben.
    Eben darum ist ja der genaue Wortlaut der Zulassung wichtig: Wofür, für welchen Zweck ist sie, in welchem Land, zugelassen.


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

  • Pardon, aber solche Infos sind weder hilfreich da falsch noch haben sie bei der Hauptuntersuchung eine Relevanz. Ich führe gerade einen Rechtstreit in besagter Sache, mit Gutachtern und versierten Beteiligten. Fest mit dem FZ verbundenen Gasanlagen sind eintragungspflichtig.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • Peter, wenn du viel Zeit hast, schau bitte in MEINEN Gaskasten...was denkst du wirst du da vorfinden? Genau das was der Themenstarter gefragt hat. Zwei Gasbuddeln, angetüddelt mit Schnürsenkeln, sonst nix. Das einzige Problem das ich habe, ich muss halt immer nach Holland zum Tanken fahren, weil das hier in good old Knickerdeutschland verboten ist. Ich habe aber in Holland eine Tankstelle gefunden die verkauft Langzeitgas, das ist zwar dickflüssiger als unser LPG, dauert der Tankvorgang auch ne knappe Stunde, aber dafür hält die Gasbevorratung ca. 9Monate. Und dann muss ich eh wieder rüber fahren, Kaffee kaufen. So, und nun übergebe ich den Fred an dich, wer sich zum Thema Gasversorgung mit LPG rechtssicher informieren will, kommt auf nen Kaffee bei mir vorbei....:D

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

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  • Roland du bist ein unschlagbares Mensch!!! Grüß Peter.


    Wer will mich hier verhauen? War ich unartig?

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

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  • Hm Roland ...
    ...dann wäre eigentlich der Rat, den man Käufern von Tankflaschen geben müsste, dass diese auf keinen Fall fest mit Fahrzeug verbunden werden, weil diese sonst eintragungspflichtig werden !?
    Und der TÜV kann einem nichts anhaben, wenn die Tankflasche ordnungsgemäß verzurrt und auch mit einem Schlauch angeschlossen im Gaskasten steht !?
    Denn nur der TÜV/Dekra/KÜS etc. ist für Fahrzeuguntersuchungen zuständig.


    Das mit dem Tanken steht auf einem anderen Blatt.

  • Peter, ich bin raus aus dem Thema. Ich habe keine Lust als Vermittler zu dienen zwischen sich permanent verändernder "Vorschriftenlage" und einfallsreichen "Textinterpretierern" Ich verkaufe täglich LPG Tankanlagen, genauso wie Kastenwagen. Kurz vor Ende der Einweisung sage ich dann immer....sie dürfen mit dem FZ dies nicht tun, das auch nicht, das ist verboten, und wenn sie unbedingt drin schlafen wollen, suchen sie sich einen Rechtsanwalt, einen vom Schutzdienst, am besten vom Trachtenverein der Coolen Motorradgang und vergessen sie ihre Wärmflasche nicht, weil Heizen ist im Stand auch verboten. Viel Spaß weiterhin beim "Vorschriften popeln" ...;)

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • Peter, ich bin raus aus dem Thema.


    Sorry Roland,
    wie Du ja weist war ich im öffentlichen Dienst und musste mich auch täglich mit Paragraphen in Bezug auf Fahrzeuge herumschlagen, damit mir als Verantwortlicher keiner was anhaben kann.
    ...und das waren keine Fahrzeuge "von der Stange"...


    Aber Du hast Recht.
    Wir sollten uns aus dem Kompetenzgerangel von irgendwelchen deutschen Institutionen heraushalten und die Foristen hier nicht verunsichern.


    Gruß
    Peter

  • Da wäre es doch sooo schön, wenn es ein eindeutiges Zeichen/Siegel gäbe und man sehen kann, Jau!, die Flasche darf ich in meinen Kasten stellen und benutzen, und Jau!, bei dem Zeichen wiederum darf ich auch während der Fahrt Gas auflassen und Kühli- wie Heizung betreiben, so lange sie das bestimmte Zeichen/Siegel haben.


    Schönes Wochenende


    Winfried

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