Gasflasche während der Fahrt zudrehen?

  • Hallo liebe Foristen, vier Wochen England liegen hinter mir und es war wunderschön wie immer. Heute stand die Gasprüfung auf dem Programm. Keine Diskussion über die Befestigung meiner Gastankflasche, die ich 2011 in Viersen vom Fachmann habe installieren lassen - damals noch ohne G20. Ansonsten alles in Ordnung.


    Aber - ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mit dem verbauten Gasregler nur mit geschlossener Gasflasche fahren darf. Angeblich sei ein einfacher Regler verbaut. Ein Umbau, Regler und verstärkte Schläuche, würde ca. 300 Euro kosten. Ist das so? Ich habe noch nie in den vergangenen 19 wohnmobilistischen Lebensjahren die Flasche während der Fahrt verschlossen. Ab und zu mal die Innenventile, ja, aber im Gaskasten? Der ist bei mir eigentlich immer zugepackt. Kennt jemand von Euch das Thema? Antworten sauge ich dankend auf.:D Gruß aus Coburg, Gerd

  • Muß ein System verbaut sein, dass im Crash-Fall die Gaszuvor unterbricht; z.B. Truma Secu Motion, DuoControl CS, ...


    Übrigens: ein "zugepackter" Gaskasten allein ist schon ein äußerst gefährlicher Umgang mit dem Thema Gas bei Dir.
    Ich hoffe mal nicht, dass der Gaskasten während einer TÜV-Prüfung bei Dir vollgepackt ist - dann wird die Zuteilung einer Plakette nämlich schwierig - und das aus gutem Grund!

  • Danke für die rasche Reaktion. Gaskasten nicht verbauen? Wie soll das beim Roadcruiser gehen? Da müsste ich den halben Stauraum leer stehen lassen. Und verbaut Pössl keine Gasregler mit Crashsensor? Mein Cruiser ist Bj. 2011 und der Regler wurde beim Umbau original übernommen. Gruß. Gerd

  • Zitat

    Und verbaut Pössl keine Gasregler mit Crashsensor?


    Nur wenn Du einen orderst und in bezahlst. Ansonsten Betrieb der Anlage während der Fahrt nicht erlaubt. Also rein theoretisch dann auch Flasche zu.

  • Naja, Nordwind, einen Dreiliter Motor würde ich ja während der Fahrt eher aufdrehen - oder? Euch allen Danke für die Antworten, war mir so noch nicht bekannt. Man lernt immer was dazu aber zudrehen werde ich trotzdem nicht. Will aber auch kein Vorbild sein. Gruß, Gerd

  • Hallo,
    ich habe mir die DuoControl CS nachgerüstet, selbstverständlich inkl. Abnahme. Das Auf- und zudrehen war mir zu lästig.
    Die Sicherheit war mir das wert, zudem ist es im Schadensfall nicht unerheblich bzgl. Haftung / Versicherung etc. (grober Vorsatz?)


    Gaskasten vollstauen:
    Wenn man schon Gegenstände darin verfrachtet, sollte man darauf achten, dass die vorgeschriebene und sicher auch sinnvolle Bodenentlüftung noch gewährleistet ist.


    Aber jeder wie er will, nur möchte ich nicht in der Nähe sein - oder nicht zeitgleich auf einer Fähre wenn es hier brenzlig und knallartig sehr laut wird wird ......
    Fragt mal die Kameraden von der Feuerwehr .....


    Gruß Hans

  • Übrigens: ein "zugepackter" Gaskasten allein ist schon ein äußerst gefährlicher Umgang mit dem Thema Gas bei Dir.
    Ich hoffe mal nicht, dass der Gaskasten während einer TÜV-Prüfung bei Dir vollgepackt ist - dann wird die Zuteilung einer Plakette nämlich schwierig - und das aus gutem Grund!


    Wie man sieht, kennst Du den Unterschied zwischen zugepackt und vollgepackt. Warum wirfst Du dann Gerd mit seinem zugepackten Gaskasten gefährlichen Umgang mit Gas vor? Wenn der Gaskasten nur vom Stauraum aus zugänglich ist (was ich für einen eklatanten Konstruktionsfehler halte), wird er bei den meisten Nutzern zugepackt sein.


    Heinz


  • Gaskasten vollstauen:


    Der Ersteller dieses Themas fährt einen Roadcruiser.


    Das sind die Teile wo der Gaskasten so genial eingebaut ist, dass du nur an die Gasflasche kommst wenn du vorher die Ladefläche freiräumst.


    Ich denke das hat er gemeint mit 'zugepackt'.


    Finde ich eigentlich eine Totale Fehlkonstruktion.



    Nachtrag:
    Da war Flitzi ganz seinem Namen entsprechend wohl ein paar Minuten schneller wie ich:s12

    Grüße - Uwe


    2Win, Citroen, 2.2l, HDI 96, 3.5t, EZ 04/2015, Heavy Fahrwerk, Profondorot

    Einmal editiert, zuletzt von ubu2 ()

  • Finde ich eigentlich eine Totale Fehlkonstruktion.


    Wo wir grad beim Thema sind. Weiß eigentlich jemand, warum die Gastkästen bei Kawas ausnahmslos auf der linken Seite verbaut sind. Man muss dann bei jedem Wetter zum auf- und zudrehen jedesmal beide Türen auf machen.
    Deshalb hab ich mir auch gleich so ein Control CS einbauen lassen.

  • Ist ja auch überhaupt nicht bei allen so, bei meinem Bavaria ist der Kasten rechts. Es gibt doch sogar Modelle bei denen man über die Schiebetür Zugriff hat (glaube das zumindest mal bei Bresler gesehen zu haben).

  • Ja, alle Öffnungen im Gaskasten sind bei mir frei! Mache mir keine Gedanken über einen Freitod. Aber, wenn zum Zeitpunkt des Neufahrzeugkaufs, Juli 2011, bereits eine gesetzliche Verpflichtung besteht, so erwarte ich vom Hersteller, dass er mich mit einem Hinweisschild darauf hinweist, dass der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt mit dem verbauten Regler verboten ist und der Hahn an der Flasche geschlossen sein muss. Und wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte ich den Verkäufer freundlich darauf hingewiesen, dass ein Wohnmobil ohne nutzbaren Stauraum, für mich nicht in Frage kommt. Bei dem Anschaffungspreis wäre eine Umrüstung als Zugabe sicher drin gewesen. Ich sehe also das Versäumnis ausdrücklich bei der Fa. Pössl.
    Ich werde Pössl, bzw. meinen Händler anschreiben und will mal hören, wie die sich dazu äußern. 300 Euro Nachrüstkosten sind mindestens 2500 km freie Fahrt. Auch wenn das Fzg. inzwischen 4 Jahre alt ist, irgendwie stinkt mir das. Gruß, Gerd

  • Ich nehm mal an, weil die Gaskästen doch einiges an Platz wegnehmen. Ist der nun rechts, kriegst du bei NUR der rechten offenen Tür nix rein bzw. raus.


    Kriegt man bei den Modellen, die ich während meiner Suche zu sehen bekommen hab, auch so fast nichts. Ich hab allerdings ein Modell gesehen, bei dem rechts kein Einbau war, ein älterer Avanti L IIRC. Für mich war bei den bisherigen Reisen das auf- und zudrehen der Gasflasche der häufigste Grund überhaupt das Heck auf zu machen.

  • ...Aber, wenn zum Zeitpunkt des Neufahrzeugkaufs, Juli 2011, bereits eine gesetzliche Verpflichtung besteht, so erwarte ich vom Hersteller, dass er mich mit einem Hinweisschild darauf hinweist, dass der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt mit dem verbauten Regler verboten ist und der Hahn an der Flasche geschlossen sein muss. ...


    Und genau so ein Hinweisschild befindet sich auf der Innenseite der Kleiderschranktür unseres ebenfalls ca. vier Jahre alten 2Win.


    Schöne Grüße
    Uwe

  • Ich denke, dass steht so explizit in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Zur Nachrüstung kommt dann auch noch die dann fällige Gasprüfung.
    Ich glaube auch, dass man so etwas aus der Extra-Liste hätte auch rauslesen können.


    Ich denke, Du kannst Dir Deinen Aufruhr sparen, auch ein Kastenwagen ist ein komplexes Gebilde in einer immer komplexer werdenden Welt, die nach der sog. Wissensgeschellschaft durstet, sprich: Nur der sich selbst gut informierende Kunde hat überhaupt ein Chance, sein Produkt in spe noch zum Großteil zu verstehen. Dass in einem Verkaufsgespräch nicht alles erwähnt werden kann, ist doch klar. Ich bin jedenfalls nicht bereit, einen gedachten Tagessatz eines Verkäufers noch auf den Kasten draufzulegen, damit er die Zeit hat, mir alles haarklein zu erläutern, auch bei 40000+ Euro nicht.

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

  • Zitat

    Bei dem Anschaffungspreis wäre eine Umrüstung als Zugabe sicher drin gewesen.


    Mich würde mal interessieren was manche Leute so für Vorstellung haben was an so einem Fahrzeug (Pössl Roadcruiser) an Gewinn hängen bleibt. Einfach mal so frei raus sagen!



    Zitat

    Ich sehe also das Versäumnis ausdrücklich bei der Fa. Pössl.


    Wo ist da bitte ein Versäumnis?


    Simmer jetzt schon in Amerika wo man dem Kunden erklären muss das man bei eingeschaltetem Tempomat nicht nach hinten zu Kaffeekochen gehen darf.



    Einen Tod muss man zwangsläufig sterben. Entweder zwei Flaschen hintereinander mit der Tür an der Seite und dafür in der Breite mehr Stauraum oder zwei Flaschen nebeneinander mit der Tür hinten dafür in der Breite weniger Stauraum.


    Zitat

    Man lernt immer was dazu aber zudrehen werde ich trotzdem nicht.


    Ich würde mal sagen nichts dazu gelernt den in Falle eines Unfalles mit Leck in der Leitung strömt ungehindert Gas aus. Warum ist wohl ein Crashsensor und eine Schlauchbruchsicherung zum Betrieb der Gasanlage während der Fahrt vorgeschrieben.

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