Ob das bei Citroën anders ist als bei Fiat, weiß ich nicht. Zu Fiat kann ich nur sagen: Von meinem Clever-Händler habe ich so eine Garantiekarte bekommen vom Fiat-Camper-Service. Dorthin hätte ich mich direkt wenden können ohne den Wohnmobil-Händler zu konsultieren. Ich war dann bei Garantiefällen direkt beim Iveco/Fiat-Händler, der das ganz problemlos abgewickelt hat. Der wollte gar keine Garantiekarte, er konnte die Daten online abrufen.
In #17 hast du ja selber von einer Garantiekarte gesprochen, Martin. Meintest Du damit die vom Fahrzeughersteller, also in diesem Falle von Citroën? Wie gesagt, ich denke, dass das bei Citroën genauso gehandhabt wird wie bei Fiat. Dann muss man sich doch nicht mit dem Wohnmobil-Händler rumärgern. Der kann sowieso nicht helfen, nur vermitteln. Und wenn es der Vermittlung gar nicht bedarf?
Was ich in #18 meinte: Man sollte sich eine Werkstatt aussuchen, die kompetent genug ist, auch Kastenwagen und nicht nur PKW zu reparieren. Die von Manuel scheint mir nicht die richtige zu sein.
Was ich jetzt noch zu sagen hätte, ist mit meinem juristischen Laienverständnis gedacht. Wenn es nicht stimmt, bitte korrigieren!
Hier wird ja oft davon gesprochen, dass man Garantieansprüche nur gegenüber dem Händler hat, bei dem man gekauft hat. Das ist sicher so - vorausgesetzt, der Händler hat eine Garantiezusage gegeben. Meiner hat das nicht getan. Ich habe also gegenüber dem Händler nur einen Gewährleistungsanspruch.
Garantiezusagen gehen aber meist weiter als die Gewährleistung. Und die Garantiezusage für das Basisfahrzeug kommt eben nun mal von Fiat bzw. Citroën. Also kann ich mich doch auch (bzw. nur?) dort hin wenden für Garantieabwicklung. Hat bei mir übrigens auch tadellos funktioniert.
Frage an die Juristen: Stimmt das, was ich im letzten Absatz geschrieben habe?
Gruß
Matthias