Kein Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Videos

  • Das ist aus meiner Sicht noch längst nicht endgültig geklärt. Da wird wohl eine höchstrichretliche Entscheidung kommen. Und grundsätzlich fangen Beschränkungen der informationellen Selbstbestimmung mit "geringfügigen" Eingriffen an. Aber die vielen geringfügige Eingiffen summieren sich letztendlich zu einer großen Bedrohung.


    Es geht ja auch eher darum, was man mit den aufgeklaubten "Informationen" machen könnte und wie man die mit anderen Informationsschnipseln kombinieren kann/könnte. Bei Google wird sicher schnell ein Markt dafür entstehen.


    Wolfgang, der mit dem Sloop (und demnächst mit "Schulterkamera"?)

  • Ein schlechtes Gewissen musstest du dier in Deutschland nicht machen.
    Videoaufnahmen im öffentlichen Raum sind nicht verboten. Und der Strassenverkehr ist öffentlicher Raum.


    Nur die Veröffentlichung ist verboten, wenn Personen auf der Aufnahme zu erkennen sind welche der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.


    Und ein Bereitstellen der Aufnahme für die Staatsorgane ist auch eine Veröffentlichung.


    In anderen Ländern kann allerdings schon die Installation einer Dashcam zu empfindlichen Strafen führen.
    Wenn man also so ein Teil hat sollte man sich vorher über die Länder informieren durch die man fahren will.

  • Andere Länder: Zur zeit fällt mir Österreich ein. Dort sind die Dinger bei Strafe verboten. Besser wegmachen.


    Grundsätzlich denke ich, dass hier die Technik schneller aufgekommen ist, als sich Gesetze der "Wirklichkeit angepasst" haben. Das sind jetzt die juristischen Geburtswehen. Zuerst ging ein Aufschrei durch die Gesellschaft, dann gab es ein Urteil, dass man auf die Bilder einer Dashcam zurückgreifen kann, wenn sie situationsbedingt eingeschaltet wurde, jetzt das da und demnächst ist es Usus. Heist allerdings im Umkehrschluß, dass demnächst jeder ohne Cam einen Nachteil in der "Beweissicherung" hat. In ein paar Jahren haben dann alle neuen Autos selbstverständlich eine eingebaute Dashcam. Bzw. Kameras sind ja jetzt schon immer öfter drin - Verkehrszeichenerkennung - da ist der Rest auch schnell mit aufgezeichnet.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Das finde ich nicht gut, es muss doch weiterhin möglich sein als Unfallverursacher auf Grund der größeren Personenzahl im Auto "Recht" zu bekommen.


    cu

  • @ghostwriter


    Wo ist das Problem?
    Wenn du eine größere Personenzahl im Auto hast, kannst du den Unfallgegner ja leicht zur Herrausgabe der Dashcam überreden.:)

  • ...mir hat diese Kamera geholfen, Recht zu bekommen. Mit einer Videoaufzeichnung kann man schnell Klarheit schaffen, fand damals die Polizei...

    ...viele Grüsse Emanuel ;)


    [SIGPIC][/SIGPIC]

    ( 0 \_|_/ 0 )


    ...manche Antworten sind zwar nicht nützlich, aber dafür auch weniger schädlich, als manche nützlichen…

  • Wenn in Österreich Dashcams verboten sind, darf man dann dort das Garmin Navi nüviCam™ LMT-D nicht benutzen?

    Gruss Dietmar
    WOMBAT >>> WOhnMoBil Auf Tour


    Basis Fiat Ducato Multijet 130 Bj.17, der Rest ist größer als ein Kasten.
    Meine YouTube Kanal: KLICK oder Suchbegriff "Wombat1953".

  • Ausschnitt aus aktueller C't (2/2016 S.115):


    "Wenn die Aufnahme nur gespeichert wird, weil die Kamera durch starke Verzögerung einen Unfall bemerkt, oder der Fahrer auf Speichern drückt, ist die Verwendung des Videos als Beweismittel unproblematisch"

  • Nur weil der eine oder andere Richter die Aufnahme einer Dashcam als Beweismittel zugelassen hat heist das nicht, dass dies jetzt überall in Deutschland so ist.


    In Deutschland ist ein Richter nur dem Gesetz verpflichtet.


    Aktuell gibt es ein Gesetz, welches die Persöhnlichkeitsrechte regelt, nachdem es strafbar ist Aufnahmen weiterzugeben/veröffentlichen, auf denen dritte zu erkennen sind, ohne dass diese der Weitergabe/Veröffentlichung zugestimmt haben.


    Wenn jetzt ein Richter der Meinung ist, dass die Persöhnlichkeitsrechte nicht so schwer wiegen, und eine weitergabe dieser Aufnahme an Polizei oder Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Aufklärung in Ordnung ist,
    so kann theoretisch ein anderer Richter der Meinung sein, dass die weitergabe illegal war, und könnte sogar denjenigen belangen, welcher die Aufnahme weitergegeben hat.


    Solange es kein Gesetzt gibt, welche diese Weitergabe an bestimmte Staatsorgane regelt, wird es immer wieder unterschiedliche Urteile dazu geben.


    Da unsere Gerichtsbarkeit auch keine Rechtsprechung auf Basis von Präzedentsfälle kennt, ist kein untergeordnetes Gericht an eine Entscheidung gebunden, welche ein übergeordnetes in einem anderen Fall einmal getroffen hat.


    Bei den Bundesgerichten und dem Bundeverfassungsgericht ist es natürlich ein wenig anders.

  • Wenn in Österreich Dashcams verboten sind, darf man dann dort das Garmin Navi nüviCam™ LMT-D nicht benutzen?


    Wie immer ist die Realität dem Gesetz voraus


    http://www.oeamtc.at/portal/dashcams-im-auto+2500+1617815
    http://www.asfinag.at/newsroom…2%80%93-was-ist-erlaubt-?
    https://www.dsb.gv.at/site/8105/default.aspx


    Ich verwende eine Handyapp, wobei das nicht sichtbar ist, daß eine solche APP läuft :)
    Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser "Verbote" gabs kein Navi mit Cam und die Apps hat man nicht berücksichtigt :)

  • Ja, man kann ja auch die Telefongespräche, den Postverkehr und die Emails der Unfallbeteiligten abhören bzw öffnen, um die Äußerungen gegenüber Versicherung und Anwalt zu verwerten. Oder hat etwa jemand etwas zu verbergen? Ach ja, und die ärztliche Schweigepflicht schaffen wir auch gleich mal ab, nur weil einer von zig Millionen Piloten in hundert Jahren Verkehrsfliegerei durchgeknallt ist. Weiter so! Wie wärs denn mit Blockwarten? Oder mal wieder ne Stasi? Sollte man nicht aus Geschichte lernen? Dummheit stirbt leider nie aus...

  • Das Thema beschäftigt ja auch den deutschen Verkehrsgerichtstag. Wenn Anlassbezogen, also ausschließlich zum Zwecke der Unfallaufklärung, sind diese Kameras eine große Hilfe. Und ich hoffe sehr, das dies der Gesetzgeber zukünftig auch so sieht, und die Nutzung mit der Auflage der ausschließlich Anlassbezogenen Nutzung der Daten auch weiterhin erlaubt bzw. die Rechtslage endlich mal konkretisiert und zu 100% legalisiert.


    Ich habe bereits selbst einen unverschuldeten Unfall noch am Ort des Geschehens mit meiner Dashcam aufklären können. Nachdem der Unfallgegner natürlich alles ganz anders gesehen haben wollte und im Prinzip eine falsche Ausage machte um aus der Nummer raus zukommen, habe ich ihm und der Polizei sodann erklärt, das ich eine Kamera im Fahrzeug hätte, welche alles aufgezeichnet habe. Die Beamten haben sich die Filmsequenz umgehend angesehen und dann war sofort klar, wer den weißen und wer den blauen Unfallbogen erhielt. Der Unfallgegner hatte dann ein ziemlich langes Gesicht und durfte sein verbeultes Auto selber zahlen. Ohne Kamera wäre das ganze sicherlich ganz anders und vermutlich mindestens zu 50/50 wenn nicht noch deutlich ungünstiger für mich ausgegangen!

  • Wir filmen von Anfang an jede Kasten-Tour mit der Dashcam.
    Die Aufnahmen werden als persönliche Erinnerungen auf Festplatte archiviert.
    Auf Youtube hat das Zeug nichts zu suchen.


    Pro Jahr kommt bisher etwa 1 TB Daten zusammen.
    Besonders schöne Strecken schaue ich mir gerne hinterher im Zeitraffer noch mal an.
    Außerdem helfen die Aufnahmen um solche Fragen zu klären:
    "Das glaub ich jetzt nicht! Hab ich das jetzt wirklich gesehen oder geträumt?"


    Einen Unfall mussten wir mit den Aufnahmen noch nicht klären,
    aber man weiß ja nie was noch kommt.
    Piloten schleppen ihren Fallschirm meistens auch umsonst mit
    und sind ganz froh, wenn sie ihn nicht brauchen.


    Grundsätzlich bin ich unbedingt dafür,
    sich so eine Kamera ins Auto zu hängen.
    Man fährt auch selbst zurückhaltender.


    Grüße aus dem Werratal
    Jutta+Jürgen

  • .......
    Solange es kein Gesetzt gibt, welche diese Weitergabe an bestimmte Staatsorgane regelt, wird es immer wieder unterschiedliche Urteile dazu geben.
    .......


    In anlehnung dessen was ich weiter oben geschrieben habe.


    Beschluss des LG Landshut vom 01.12.2015, Az.: 12 S 2603/15:
    Dashcam-Video als Beweismittel im Zivilprozess zulässig
    http://www.jurablogs.com/2016/…im-zivilprozess-zulaessig


    Landgericht Memmingen, Urteil vom 14.01.2016 – Az. 22 O 1983/13:
    Dashcam-Nutzung ist unzulässig! LG Memmingen bejaht Unterlassungsanspruch
    http://www.jurablogs.com/go/da…aht-unterlassungsanspruch


    Wobei letzteres sogar soweit geht, dass das Gericht die Dashcam als Überwachungskamera ansieht, und deshalb anders einstuft, wie Aufnahmen welche mit einer Handkamera z.B. in einer Fusgängerzone gemacht sind.


    Insofern muss ich meinen anderen Beitrag (#3) verbessern.


    .......
    Videoaufnahmen im öffentlichen Raum sind nicht verboten. Und der Strassenverkehr ist öffentlicher Raum.
    .......


    Wenn ein Richter der Meinung ist, dass eine Dashcam keine Kamera ist mit der man Urlaubsaufnahmen macht, sondern eine reine Überwachungskamera ist, wird diese Aussage von ihm nicht anerkannt..


    Also,
    Solange es kein Gesetzt gibt bzgl. Dashcams ist alles möglich, egal wie einzelne Gerichte entscheiden.

    Grüße - Uwe


    2Win, Citroen, 2.2l, HDI 96, 3.5t, EZ 04/2015, Heavy Fahrwerk, Profondorot

    Einmal editiert, zuletzt von ubu2 ()

  • Landgericht Memmingen, Urteil vom 14.01.2016 – Az. 22 O 1983/13 bezieht sich aber auf eine Kamera, welche mit Bewegungsmelder aktiviert wurde und somit quasi als stationäre Überwachungskamera fungierte. Das ist ja ein anderer Fall, als wenn während der Fahrt ein Unfall o.ä. aufgezeichnet wird. Pauschal kann man meiner Ansicht nach die Dashcam Nutzung aufgrund dieses Urteils nicht als unzulässig bezeichnen.
    Gruß
    Thomas

  • tommymll


    Da hätte ich mal noch das gesammte Urteil lesen sollen, und nicht nur die Zusammenfassung/Interpretation von Jurablog.


    Jetzt, da ich es gelesen habe muss ich dir zu 100% zustimmen.

  • [quote='ubu2','https://kastenwagen.forum/forum/index.php?thread/&postID=379652#post379652']In anlehnung dessen was ich weiter oben geschrieben habe.


    Beschluss des LG Landshut vom 01.12.2015, Az.: 12 S 2603/15:
    Dashcam-Video als Beweismittel im Zivilprozess zulässig
    http://www.jurablogs.com/2016/…im-zivilprozess-zulaessig


    Landgericht Memmingen, Urteil vom 14.01.2016 – Az. 22 O 1983/13:
    Dashcam-Nutzung ist unzulässig! LG Memmingen bejaht Unterlassungsanspruch
    http://www.jurablogs.com/go/da…aht-unterlassungsanspruch


    Wobei letzteres sogar soweit geht, dass das Gericht die Dashcam als Überwachungskamera ansieht, und deshalb anders einstuft, wie Aufnahmen welche mit einer Handkamera z.B. in einer Fusgängerzone gemacht sind.


    Insofern muss ich meinen anderen Beitrag (#3) verbessern.




    Wenn ein Richter der Meinung ist, dass eine Dashcam keine Kamera ist mit der man Urlaubsaufnahmen macht, sondern eine reine Überwachungskamera ist, wird diese Aussage von ihm nicht anerkannt..


    Also,
    Solange es kein Gesetzt gibt bzgl. Dashcams ist alles möglich, egal wie einzelne Gerichte entscheiden.[/QUOT

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