• Hallo


    wir haben auch die Tankflaschen seit 2 Jahren, noch keine Probleme gehabt, weder im WInter (kälte) noch durch angebliche Verunreinigungen. Und Truma hat auf dem Typenschild der Combi 4 als Betriebsstoff "LPG/ Butan / Propan" angegeben.


    [attach]45231.vB[/ATTACH]


    Entschuldigung für das etwas unscharfe Bild.


    Gruß Winfried

  • ... OK, ich gehe also davon aus, dass es dann auch bei der Abnahme der Gasanlage keine Probleme gibt ? ...


    Nicht schlecht, Herr Specht.
    Eine Freizeichnung gibt es hier leider nicht.


    Ich werde jetzt auch etwas formal:


    Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.


    Bei der Erstprüfung bekommst du ein Prüfbuch. Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.


    Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.


    Falls du weitere Fragen zur Abnahme der Gasanlage hast, schau einfach ins entsprechende Regelwerk.


    Gruß
    Klaus

  • eventuell, aber nur sooooooo ganz am Rande, sollte man sich über Begrifflichkeiten wie, "ortsfeste Montage" oder "ortsbeweglich" zumindest inhaltlich im Klaren sein....also, ich hab das und das gemacht und mein Nachbar, dessen Freund Tüffer ist, findet den Befüllstutzen voll sexy, ist nicht ganz ausreichend....:s7

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Zu dem Thema verlinke ich zwei Kommentare.
    Eine vom
    Landesamt für Umwelt,
    Wasserwirtschaft und
    Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG)
    Zum Betanken an Gastankstellen.
    Nach der dürfen an Tankstellen keine Tank Flaschen befüllt werden.


    Befüllt werden dürfen nur Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug
    dauernd fest verbunden sind, also nur Gastanks.


    http://www.luwg.rlp.de/Service…111111111&isDownload=true


    Dann vom Deutscher Verband Flüssiggas e.V. (DVFG)
    Zur Wandlung einer Tankflasche um Gastank.


    Damit eine Tankflasche zu einem Gastank wird, muss sie mit der Gasanlage fest verroht sein.
    Außerdem muss sie mit dem Fahrzeug derart verbunden sein, dass sie in Fahrtrichtung Kräfte von 20 g aushält.
    Eine feste Verrohrung wäre wohl möglich. Aber eine Befestigung im Gaskasten, die Kräfte von 20 g aushält ist bei den derzeitigen Fahrzeugen wohl nicht.


    http://dvfg.de/fileadmin/user_…_gueltigen_Regelungen.pdf


    Wenn das wirklich konsequent durchgezogen wird, dann Adieu Gastankstelle.


    Gruß
    woge

  • Hallo woge,


    Superlinks - vielen Dank


    Ich meine erkannt zu haben, dass der erste Link Tankstellenbetreiber betrifft und der zweite Link eine flehende Bitte an ich weiß nicht wen richtet


    Also cool bleiben


    Warten wir das mal alles ab
    Gruß
    Klaus

  • Link 1 LWUG: 7 Jahre alter Flyer. Keine Verordnung - Aktualität?


    Link 2: Meine 14 kg Alugastankflasche erfüllt alle Anforderungen.

    Beste Grüsse,
    Regards,


    Christoph


    [COLOR="#A52A2A"]Aus dem Hintergrund müsste Rahn schiessen, Rahn schiesst.................![/COLOR]

    Einmal editiert, zuletzt von bmwboxer ()

  • Ich habe in meinem Movano eine Tankgasflasche mit Fernbetankung montiert. Funktioniert einwandfrei. Früher habe ich immer noch eine Ersatzflasche mitgeschleppt - man weiß ja nie...... Heute tanke ich einfach an der LPG Tangstelle nach was fehlt.
    Fazit: Ob es sich "lohnt" kann ich nicht sagen - ich jedenfalls finde es saubequem so.
    Gruß aus Frankfurt
    Jörg

  • Nach den
    Technische Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe
    TRBS 3151/TRGS 751
    Ausgabe: August 2012
    geändert und ergänzt: GMBl 2013 S. 172 [Nr. 9]


    Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen
    und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen
    5.1.1 (3)


    Darf eine Gastankflasche an einer Tankstelle überhaupt nicht befüllt werden.
    Unabhängig ob sie einen Befüllrüssel hat oder nicht und wo sie steht.
    Sie ist ein ortsbewegliches Druckgerät für Flüssiggas.



    Zitat

    (3) Auf die für die sichere Betankung durch Dritte erforderlichen Kennzeichnungen
    und Verbote, insbesondere auf das Verbot der Betankung bei laufendem Motor und
    laufender Fremdheizung mit Brennkammer sowie auf das Verbot des Befüllens von
    ortsbeweglichen Druckgeräten mit Flüssiggas, ist deutlich sichtbar, dauerhaft und gut
    lesbar bzw. verständlich hinzuweisen.


    Auch ein Tankwart dürfte nach dieser Bestimmung nicht befüllen.


    Gruß
    woge


  • .....Sie ist ein ortsbewegliches Druckgerät für Flüssiggas.


    Darum fest ins Fahrzeug montiert und schon ist sie nicht mehr ortsbeweglich.


    Der Hintergrund ist dabei ist dass die Flasche beim Tanken aufrecht stehen muss um eine Überfüllung zu verhindern.
    Bei festmontage ist das gegeben (legt ja keiner den Kasten auf die Seite zum Tanken).
    Dass aber jemand bei nicht festmontage so was macht ist leicht denkbar. Darum nur durch Fachperson zu befüllen.




    ...Manfred
    via mobile phone


  • Kannst du mal erläutern wie ein Gastank in oder am Fahrzeug montiert wird?



    Beste Grüsse,
    Christoph
    Mit ipad/iphone über tapatalk

    Beste Grüsse,
    Regards,


    Christoph


    [COLOR="#A52A2A"]Aus dem Hintergrund müsste Rahn schiessen, Rahn schiesst.................![/COLOR]


  • wie Manfred schon schreibt, wenn die Flasche fest eingebaut ist, also nicht nur mit Spannriemen sondern Spannbügel und Schrauben, darf man sie sehr wohl betanken (sonst dürfte ja kein Fahrzeug betankt werden).
    Allerdings muss die Betankungsöffnung eine bestimmte Entfernung zu Öffnungen im Fahrzeug haben. Das ist bei den Gaskästen meist nicht gegeben. Deswegen wird der Anschluss fest nach außen verlegt.

  • hmmmmmmm....


    - da werden z.B. Edelstahlbänder angeboten, mit M12er Schrauben wie eine Konservendose verdrillt, kurz bevor man die Tankbuddel dann fest hat, reißt auf der Rückseite die Sperrholzwand heraus.
    - da gibt es Großhändler die darauf verweisen dass man zum Fachmann gehen sollte nachdem solch eine Anlage verbaut wurde....TÜV und CO, aber bitte keine "normalen die nur nach G607 handeln", selber bringt man von der Qualifikation aber gerade nur diese Hürde zustande.
    - da werden in Millionen von Fahrzeugen GasTAUSCHflaschen mit Spannbändern befestigt, ein befüllter Silberling oder Grünfink sollen dagegen so befestigt werden dass man mit dem Bus gegen eine Betonwand fahren kann ohne dass sich das Buddelchen nur einen Pfurz bewegt?


    Die Verordnung steht in G607, 4.2.1.2. .....und diskutiert haben wir das bereits 2008 im Beitrag "Gastank innen" .....


    Und bis auf sehr wenige Ausnahmen in eher homöopathischen Dosen ist es völlig egal welche Regelwerk schreibende Institution man mit diesem Thema behelligt, irgendwie halbwegs logisch bzw.vernünftig umsetzbar ist das momentan nicht.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Kannst du mal erläutern wie ein Gastank in oder am Fahrzeug montiert wird?


    Ich kann nur zitieren was in den entsprechenden Regelwerken steht.
    UNECE Richtlinie Nr. 67-01, Teil II oder DIN EN 12979
    .
    Ein Gastank muss so befestigt sein, dass in Längsrichtung die Gastankbefestigung 20 g und in Querrichtung 8 g aufnehmen können muss. Das steht auch in dem Blatt des DVFG.


    http://dvfg.de/fileadmin/user_…_gueltigen_Regelungen.pdf


    Dass eine derartige Befestigung in den aktuellen Gaskästen nicht möglich ist, dürfte wohl jedem klar sein.


    Wenn Du wissen möchtest wie man einen Gastank an dem Fahrzeug richtig befestigen kann musst Du einen Sachverständigen fragen.


    Mich interessiert lediglich das Thema. Und da darüber viel Unsinn geschrieben oder Wunschvorstellungen geäußert werden schaue ich nach was die Regelwerke hierzu sagen.

    Wenn diese Regeln wirklich konsequent durchgezogen werden kann keine Tankflasche an der Tankstelle befüllt werden.


    Gruß
    woge

  • Die G-Kraft Aufnahmefähigkeit ist ja auch so wichtig beim dem in Abrede gestelltem Betankungsvorgang. Nach der Betankung ist es eine ganz normale Gasflasche und darf ganz normal betrieben werden.


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