Porta Faltboot transportieren

  • Moin Namenlos,
    am hilfswilligen Interesse von Usern hier dürfte es nicht liegen, wenn du hierzu noch keine Antworten bzw. Vorschläge erhalten hast. Immerhin gibt es bereits 32 Klicks auf dein Faltbootfoto.


    Hast du dir mal überlegt, wie sich eine seitliche Anbringung solch eines Faltboot-Rumpfs in Bezug auf die eingetragene Fahrzeugbreite auwirken wird? Spätestens ab da dürfte es "Ruhe im Schacht" sein mit den Antworten.
    Aber ich hätte dennoch einen - selbst vom TÜV - annehmbaren Vorschlag, der natürlich auch eine Änderung der einzutragenen Fahrzeugdaten nach sich zieht: Glaser haben linksseitig so ein Standgestell für den Transport schwerer Scheiben. Einschließlich geprüfter Verspannvorrichtungen. Dies natürlich einschließlich der damit dahergehenden Zusatzbeleuchtungen. Solch eine feste und bleibende, TÜV-geprüfte Zusatzkonstruktion dürfte somit machbar und auch zulassungsfähig sein.
    Oder du änderst dein Vorhaben und packst dir das Boot einfach auf's Dach. Aber das ist ja nicht deine Frage hier.


    Was mich dabei interessierte:
    - wie kann dein Boot innerhalb einer Stunde von 12cm auf 15cm "wachsen"...? Ist ja in Bezug auf die Fahrzeugbreite ggfls. erheblich.
    (so hast du die Problematik in dem thread "Magnetischer Ständer für Seitenwand" ebenso eingestellt)
    - warum "streust" du deine Anfrage auf mehrere Themen, wenn du eine zielgerichtete Antworterei hierzu suchst?
    - wie schwer ist das zu befördernde Teil überhaupt und wie offen bist du für "alle sonstigen Transportlösungen"

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Entschuldigung bin neu hier und kenne mich NOCH nicht so aus.
    Dass Boot wiegt 30 kg und wenn es nix gibt für die Seite kommt es halt auf das Dach. Laut Hersteller ist es 12 cm breit wenn ich es aber nachmesse hat es ca. 15 cm. Aber wegen 3 cm mach ich nicht rum. Die breite ist auf 255cm angegeben und das wird aus meiner Sicht passen. Ich glaube ich werde mir selbst was herstellen.
    Aber trotzdem danke für deine Mühe.


    Gruss Thomas

  • Tach Thomas (so erhältst du für mich doch schonmal ein ansprechbares "Gesicht" ;)),


    Schau bitte mal in deine Zulassungsbescheinigung. Da dürfte unter Punkt 19 für die Fahrzeugbreite (ohne Rückspiegel) 2050mm stehen.
    Für alle zu diesem Maß hinzu kommenden Anbauteile dürfte sich diese ändern und somit TÜV-abnahmepflichtig sein.
    Woher hast du deine B.2550mm her? *neugierig gefragt*


    Wenn du Kastenwagen mit seitlich angebrachten "Booten" siehst, dürften es insbesondere Hochdach-Kästen sein, bei denen sich der Hochdachbereich in Bezug auf die Fahrzeugbreite stark verjüngt. So wie z.B. bei den VW-Bullys mit Hochdach.
    Hängt dort dann ein flaches Surfbrett-in-Festhalterung außen dran, kann dieses Gesamtpaket noch sehr gut in die vorgegebene Fahrzeugbreite passen. Dabei dürfte es ebenso relevant sein, mit solch einer seitlichen Zusatzhalterung niemanden gefährden zu können, also würde ich[!] dies jedenfalls vorher mit TÜV/Dekra abstimmen wollen.
    In Bezug auf die Fahrzeughöhe hättest du da "Beladungsspielraum". So wie du es beispielhaft auch in einem meiner Fotoalben nachsehen kannst: Beladung über eine Bootsrolle. Auch der Gedanke an eine seitliche Beladung mittels eines "Ladelifts" könnte dir bei deinem Ladeproblem helfen.
    Zölzer in Essen-Kupferdreh hat so etwas im Programm. Siehe unter www.zoelzer.de
    Zölzer kennt sich auch mit den "Grenzmaßen" in Bezug auf Zuladungen jedweder Art aus, er will ja seine Trägersysteme ohne Reklamationen an den Mann bringen.

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

    6 Mal editiert, zuletzt von rosenzausel ()

  • Ralph: Ladung darf nach § 22 StVO bis 40 cm rausragen - bis max 2,55 M Gesamtbreite. Muss halt "kenntlich gemacht" werden. Vorne und hinten Beleuchtung. Ob allerdings der Träger selbst auch so weit rausragen darf, erkenne ich nicht aus der Vorschrift.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • So ein Mist, da hat mir Google einen Link zu dem Paragraphen gegeben, wo der § 22 StVO nicht vollständig abgebildet war.


    "höchstens 1,50 m über der Fahrbahn......Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen." Schaut schlecht aus mit dem §22.


    @dosunny : Pack das Boot aufs Dach, wenn du regelkonform fahren willst.


    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html Absatz 5

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

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