Hallo Christian,
ich komme gerade vom TÜV in Kiel mit folgender Auskunft:
Es wurde die Differenz des Abrollumfangs der beiden Reifengrößen (215/70R15C 109/107S | 225/70R15C 112/110S 6J) ermittelt. Ergebnis: > 2% , d.h. zu viel!
Im Fzg-Schein sind außer dem 215/70R15C 109/107S auch noch andere Größen eingetragen.
Der Prüfer verglich die verschiedenen Abrollumfänge dieser anderen Größen mit dem Abrollumfang des 215/70R15C 109/107S .
Er fand dabei eine zugelassene Größe, die lediglich 1% größer ist! Und 1% Abweichung sind erlaubt!
Also: 225/70R15C 112/110S 6J kann eingetragen werden!
Fa. Citroen hat auf seiner Download-Seite [ http://citroen-de-de.custhelp.…e_JumperIIIPKW_092007.pdf ]
ebenfalls beiden Größen als zulässig angegeben.
Viel Erfolg noch
Hannes