Träger für AHK

  • Wenn der Roller 100 Kg wiegt und das Gewicht des Trägers noch dazu kommt bisste mit der Stützlast dein Kupplung schon raus.
    Also muss das Gewicht des Rollers runter oder einen Heckträger montieren.


    Hallo Dirker,


    ich habe mich mit der Stützlast - glücklicherweise - getäuscht. Habe eine AHK von Westfalia. Typ 306 271.
    Die ist mit 150 kg Stützlast angegeben. D-Value = 16,9 KN.


    Habe im Netz diese beiden Teile gefunden:


    https://www.kupplung.de/hecktr…r-motorroller-fa0061.html


    http://www.aukup.de/Roller-Mot…ouab6fjh4tdaa4innk4ob1p85


    Ideal wäre, wenn man das ganze alternativ auch für 2 Fahrräder, oder auch Gepäckstücke verwenden könnte.


    Auffahrrampe wäre auch nicht schlecht.


    LG


    Wolfgang

  • Ich bin kein Freund von den Trägern die auf der Kupplung befestigt werden.Ich hatte zu Beginn auch so ein Teil.....Ist mir auf einer Landstrasse in den Österreichischen Bergen bei 12% Steigung und Schneeregen abgebrochen.Zulässiges Gewicht der Zuladung war nicht überschritten.
    Wenn du bereit bist den Preis zu investieren der in den von dir gefundenen Anzeigen angegeben ist,dann würde ich dir raten,kaufe einen richtigen Rollerträger ,einen den du zur Seite verschieben kannst oder einer der schwenkbar ist(damit du weiterhin die Hecktüren öffnen kannst ohne den Roller abzuladen.)Ich habe einen schwenkbaren Träger,ist ein älteres Model aber super das Teil.Hat 200 Kilogramm Zuladung.
    Eine grosse Schiene für den Roller und drei kleine Schienen für Fahrräder gab es dazu.Ich habe zur Zeit eine grosse Alukiste darauf montiert.
    Mit dem Träger fühle ich mich sicherer.
    Gruss Dirk

  • Unter 13 steht ein Querstrich. Also nichts. Deshalb vermutlich 150 kg. In dem "Beipackzettel" ist eine Skizze wo
    3 Fahrräder abgebildet sind und von maximal 60 kg die Rede ist. Es ist eine abnehmbare AHK.


    Jetzt ist die Verwirrung komplett.....:(


    Auf der abnehmbaren Kupplung steht: GJS 520.


    LG


    Wolfgang

  • Hallo Jesse,


    vielleicht sollte man da "keinen großen Zirkus machen" und sich diesen Roller kaufen, da er nur 60 kg wiegt:


    https://www.niu.com/de/m1/


    Würde auch prima mit dem von dir vorgeschlagenen MFT Multi Cargo 2 passen und die gesamten Kosten wären
    deutlich unter 2.000,00 Euro. Könnte man auf den Träger auch noch ein Fahrrad unterbringen?


    Von der Stützlast her, wäre das kein Problem.


    LG


    Wolfgang


  • Wenn Du den Anbausatz für das 3. Rad kaufst, dann könnte das vielleicht gehen.


    Ob das allerdings alles so viel Sinn macht auch mit dem elektrischen Mopped, das musst Du schon selbst wissen...

  • Wenn unter Feld Q1 Q2 und/oder Feld 13 nichts steht würde ich mal flott zum Tüv fahren und die AHK eintragen lassen (zumindest mal nachfragen). Ohne die vollständigen Angaben im Schein haste bei einer Kontrolle sonst schlechte Karten.

  • Wenn unter Feld Q1 Q2 und/oder Feld 13 nichts steht würde ich mal flott zum Tüv fahren und die AHK eintragen lassen (zumindest mal nachfragen). Ohne die vollständigen Angaben im Schein haste bei einer Kontrolle sonst schlechte Karten.


    Bei Anhängerkupplungen, die nach der Regelung 94/20/EG beziehungsweise ECE 55 genehmigt wurden, ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere neu angebauter oder eingebauter Anhängerkupplungen nicht mehr erforderlich.


    Die Westfalia-Anhängerkupplung 306271 von Wolfgang (...und von mir) muss daher nicht eingetragen werden.

  • Das ist richtig wenn in Feld Q1, Q2 und Feld 13 Eintragungen vorhanden sind da sich unterschiedliche max. Werte innerhalb einer Fahrzeug Modellreihe ergeben die der AHK Hersteller nicht bescheinigen kann.


    Westfalia bescheinigt mir 150kg Stützlast bis max 3,5t Anhänger Gewicht.


    Laut Citroen darf ich aber nur 120kg Stützlast bei max.3t Anhänger Gewicht haben.


    Haste kein COC und keinen Eintrag im Schein muss man wohl oder übel zum Tüv.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!