Träger für AHK

  • Haste kein COC und keinen Eintrag im Schein muss man wohl oder übel zum Tüv.


    Man braucht kein COC weil ja das Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis hat.


    Auszug aus der Richtlinie 94/20/EG:


    ● Fahrzeuge mit einer EU-Betriebserlaubnis (erkennbar an der .ABE.-Nr.: e_*__/__*____*__ im Fahrzeugbrief ) bedürfen keiner Anbauprüfung nach §19.3, wenn
    die AHK ebenfalls mit einem EU-Prüfzeichen versehen ist und die Zugvorrichtung die in der Betriebserlaubnis eingetragenen Werte in keiner Fahrsituation unterschreitet.
    ● Die notwendigen Freiräume gemäß Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Abb.30 müssen eingehalten werden (Skizze im Anhang falls nicht bei Montageanleitung).

  • Ich rede übrigens nicht von einer Anbauprüfung!


    Zitat

    ....... ist und die Zugvorrichtung die in der Betriebserlaubnis eingetragenen Werte......


    ......und wir wissen ja das Vertigo einen Bavaria fährt.


    Wer sagt uns was Bavaria hat typisieren bzw. hat streichen oder ändern lassen.


    Das kommende Pfingstwochenende ist ja ein ideales Datum um das mal gepflegt mit den Kollegen der BAG, die gezielt Freizeitgespanne kontrollieren, auf einem gepflegten AB Rastplatz auszudiskutieren. Tüv hat ab Dienstag dann wieder geöffnet :D


    Diskussion für mich beendet. Jeder hier ist alt genug und es ist nicht meine Freizeit die draufgeht.:)

  • Diskussion für mich beendet.


    Gute Marken-Anhängerkupplungen wie z.B. von Westfalia müssen eigentlich schon lange nicht mehr eingetragen werden, weil deren Hersteller eine EU-Betriebserlaubnis erwirkt haben.
    Es kann aber durchaus sein, dass es im "Low-Cost-Sektor" immer noch Anhängerkupplungen von Herstellern gibt die das nicht haben.

  • Na gut noch ein Beispiel......


    33L mit ABE.-Nr.: e_*__/__*____*__ hat welche maximale Anhängerlast
    33L aufgelastet auf 3,5t immer noch mit der gleichen ABE.-Nr.: e_*__/__*____*__ hat welche maximale Anhängerlast
    33L aufgelastet auf 3.85t immer noch mit der gleichen ABE.-Nr.: e_*__/__*____*__ hat welche maximale Anhängerlast


    Kleiner Tipp......Zuggesamtgewicht und wo steht jeweils die geänderte max Anhängerlast......richtig unter Q1



    Gute Marken-Anhängerkupplungen wie z.B. von Westfalia müssen eigentlich schon lange nicht mehr eingetragen werden, weil deren Hersteller eine EU-Betriebserlaubnis erwirkt haben.


    Wenn dem so wäre dürfte ich laut Westfalia 3,5t bei 150kg Stützlast ziehen. Ist aber nicht weil Citroen sagt 120kg und 3t

  • Ist aber nicht weil Citroen sagt 120kg und 3t


    Genau, der Fahrzeughersteller hat das letzte Wort.
    Steht auch so in der EU-Richtlinie: "...und die Zugvorrichtung die in der Betriebserlaubnis eingetragenen Werte in keiner Fahrsituation unterschreitet."


    Nachtrag: Heißt aber auch, man muss leider eintragen lassen wenn man andere Gewichte will als vom Fahrzeughersteller in dessen EU-Betriebserlaubnis freigegebene Gewichte.
    Im Falle von genehmigten 120-Citroen-kg: Wenn ich die 150 genehmigten Westfalia-kg will muss eingetragen werden.
    Wenn 120 kg reichen braucht nicht eingetragen werden.

  • Im Falle von genehmigten 120-Citroen-kg: Wenn ich die 150 genehmigten Westfalia-kg will muss eingetragen werden.
    Wenn 120 kg reichen braucht nicht eingetragen werden.


    Das würde dann ja für meinen Fall bedeuten: Ich bleibe einfach unter 120 kg - was ja mehr als ausreichend wäre - und alles ist prima.
    Etwas Verwirrung stiftet der "Beipackzettel" von Westfalia, wo von maximal 3 Fahrrädern, bzw. 60 kg die Rede ist.


    Meine Vermutung: Wird wohl generell beigelegt. Ist ja auch ein Unterschied, mit welcher Länge der "Hebelarm" den Kugelkopf belastet. Dürfte bei 3 Fahrrädern deutlich mehr sein.


    LG


    Wolfgang

  • Nein! Soweit ich Andreas verstanden habe: Die Gewichte des Fahrzeugherstellers dürfen nicht unterschritten werden. Da Bavaria die Stützlast ganz gestrichen hat, sagt Andreas, muss die AHK doch eingetragen werden. Aber eben nur aus dem Grund, weil in den Papieren keine Stützlast eingetragen ist.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Bei unserer 2014er Zitrone steht aber z.B. nur 100kg Stützlast im Schein.


    Hm...wär jetzt interessant was in der Betriebserlaubnis von Citroen steht oder ob vielleicht Pössl die Stützlast verringert.
    Wenn nämlich Citroen eine höhere Stützlast und Anhängerlast zulässt und diese aber Pössl wieder verringert wäre es besser, wenn in COC und Fahrzeugschein von Pössl nichts eingetragen ist, weil man sich dann nach den Werten von Citroen richten kann.

  • Der von mir avisierte Roller wiegt nur 60 kg. Da wäre ja noch locker Luft für ein Fahrrad.
    Mit gefühlten 75 kg (Roller und Fahrrad), wäre ich noch meilenweit von 100 kg entfernt.
    Sollte also passen.


    Da sollte es doch eigentlich einen universellen Träger für die AHK geben?


    Am besten universell einsetzbar, wo man auch mal andere Sachen transportieren kann.


    Würde ja mit dem bereits empfohlenen MFT multi-cargo 2 family harmonieren.


    Wiegt ja nur 18 kg.


    LG


    Wolfgang

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