TÜV abgelaufen während des Ausbau...

  • Hi Leute!


    hat hier schonmal jemand einen TÜV bekommen für einen "eigentlich" nicht mehr als LKW ausgebauten Wagen, der aber - weil noch nicht fertig - auch noch nicht als Camper abgenommen werden kann? Würde gerne vermeiden, dass ich mein Fahrzeug abmelden muss, denn durch Verzögerungen ist mir genau das passiert. Unnötige Kosten und Rennerei.. Danke!

  • Hallo Jan,


    meinen BLAUEN habe ich nach erfolglosem >zum-Wohnmobil-umtragungs-Versuch< erst mal als Lkw den fälligen TÜV erneuert - war kein Problem. Die eingebauten Fenster haben ja eine Zulassungsnummer und der Rest geht als Ladung durch. Sitzen darf man hinten halt während der Fahrt nicht.


    Mit Gruß aus Unterfranken


    Wolf

  • OK, dann versuche ich das mal.. Versuch ist es wert. Ist halt leider aktuell komplett voll mit Ausbaumaterial ;( Trennwand ist allerdings keine mehr drin, das alleine müsste dann eigentlich ein Hinderungsgrund sein. Vielleicht finde ich aber jemand, der ein Auge zudrück wegen der ja offensichtlichen Thematik...

  • ....HU Überziehung bis zu zwei Monaten ist relativ problemlos. Plakette gibt es dann ab Prüfung für zwei Jahre, also sogar zwei Monate "länger". Erst bei mehr als zwei Monaten Überziehung wird die HU erweitert und kostet mehr. Vielleicht hilft dir das bis zum Fertigstellen des Ausbaus.......
    Und dass das Fahrzeug ohne Mängel unterwegs ist, liegt mit und "ohne" TÜV immer in der Verantwortung des Halters bzw. Fahrers.


    Gruß,
    Fritz

  • Hallo, mit fehlender Trennwand könnte es schon Probleme geben..
    Vielleicht zimmerst du die zum Termin wenigstens provisorisch nochmal rein, wenn möglich.
    Ansonsten hat sich in meinem Fall noch nie ein TÜVer dafür interessiert, wies hinten drinnen ausschaut. (LKW)

  • ... fehlende Trennwand war bei mir kein Problem - würde ich auf mich zukommen lassen.


    Sehe ich genau so.


    Hatte beim TÜV selber folgendes erlebt:


    Es waren 2 Prüfer (ein jüngerer, wahrscheinlich noch in der Ausbildung und ein Hauptprüfer) am Fahrzeug.


    Der Jüngere: "Haben Sie schon gesehn, das ist ja gar kein LKW, der ist ja zum Wohnmobil umgebaut"
    Hauptprüfer: "Die Ladung geht mich nichts an und für die Ladungssicherung bin nicht ich verantwortlich."


    Also mal ganz entspannt hinfahren und schauen was passiert.


    Gruß Frank

  • Zum Glück ist es ja (noch) nicht verboten, einfach so oft die Prüfer zu wechseln, bis man einen erwischt, der souverän genug ist, eigene Entscheidungen zu treffen.


    Die Prüfer machen sich untereinander aber auch mehr Druck (Konkurrenz, Denunziation.. ) als uns allgemein bekannt wird.
    In eine bekannte Opel-Autohaus-Werkstatt stürmte nach Tüv Abnahme Termin mal eine Delegation anderer Tüver (mal "TÜV" als Sammelbezeichnung) rein und verlangte, die Arbeiten des Abnehmers zu kontrollieren.
    Unter diesen Voraussetzungen werden die natürlich nicht entspannter.

  • Ist doch gar keine Frage, es gibt genug Wohnmobile mit einer Zulassung als Lkw, daran ist nichts Verbotenes! Es geht doch auch gar nicht anders, wenn das "Wohnmobil" die gesetzlichen Mindestanforderungen an ein Womo nicht erfüllt (z.B. fehlende Kocheinrichtung). Soll das Fahrzeug dann nicht mehr fahren dürfen?
    Allenfalls das Finanzamt interessiert sich für die Nutzung, da bei Fahrzeugen, die in erster Linie der Personenbeförderung dienen, nicht der günstige Lkw-Steuersatz zur Anwendung kommt, sondern nach den Pkw-Tarifen besteuert wird.
    Gruß,
    Fritz

  • Nun gut, ich ging bisher davon aus dass die Trennwand als entscheidendes Kriterium für die Sicherheit des Fahrzeugs mit Ladung hinten drin gesehen wird und daher ohne eine Prüfung als LKW nicht mehr möglich wäre. Daher die Frage. Und hinten wie vorne sind jeweils 2 so noch nicht eingetragene (und hinten noch nicht eintragungsfähige, da noch kein Fluchtweg AKA Fenster vorhanden) Sitzplätze drin, das müssten die quasi auch "übersehen" - also zumindest hinten. Wenn man das Paradigma annimmt, dass für die bestandene TÜV-Prüfung alles, was vorhanden ist, auch funktionieren muss, wäre das der nächste Hinderungsgrund..

  • Ist doch gar keine Frage, es gibt genug Wohnmobile mit einer Zulassung als Lkw, daran ist nichts Verbotenes! ...


    ... na, nicht ganz. Die Trennwand in einer bestimmten Höhe gehört schon rein. Ich hab nur geschrieben ...


    ... fehlende Trennwand war bei mir kein Problem - würde ich auf mich zukommen lassen. ...


    ... was nicht heißt, dass LKW ohne Trennwand ok ist. Wird zu 99 % keinen TÜVer stören. Der Versicherung wird das aber im Falle eines Unfalls sicher nicht gefallen, wenn deine "Ladung" nach vorne kommt. Trotzdem - entspann' dich. Ist wie überall im Leben: Der eine kann wegen dem Schließgeräusch der Schiebetür eine ganze Nach nicht schlafen, der andere hört sie gar nicht.


    Mit Gruß aus Unterfranken


    Wolf

  • Wenn er ein auf Wohnmobil zugelassenes Fahrzeug beim Tüv vorführt ja aber wenn er ein Fahrzeug das eine LKW Zulassung hat so umbaut das das Fahrzeug keine LKW Zulassung mehr bekommt dann hat er ein Problem. Welche Veränderungen diesbzgl. relevant sind ist eine andere Frage und würde ich mir sinnvollerweise vom Tüv beantworten lassen. Schlußendlich sitzt der Kollege was das betrifft eh auf der Seite mit dem längerem Hebel.

  • und dann? Ich habe also ein Fahrzeug umgebaut, welches jetzt kein Lkw mehr ist. Aber noch nicht die Kriterien eines Wohnmobils erfüllt. Dann darf ich es nicht mehr im Straßenverkehr bewegen? Betriebserlaubnis erloschen? Natürlich nicht: ist die Mindestausstattung für die Zulassung als Wohnmobil nicht erfüllt, da nur ein Teilumbau stattgefunden hat, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart PKW oder LKW erhalten. Bei Fahrzeugen, die über eine herausnehmbare Wohneinrichtung verfügen, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart ebenfalls erhalten. Quelle: VdTÜV Nr. 740, z.B. http://www.busumbau.de/download/Infoblatt.pdf (Seite 3).

  • Aber nicht auf öffentlichen Strassen, oder bewegt werden, zum Materialtransport. Davon abgesehen habe ich mir (weil ich ihn zwangsweise auf der Strasse abstellen musste) jetzt eine Verwarnung eingefangen, muss also bis zum 30. entweder TÜV haben oder abgemeldet werden, da sonst Anzeige folgt, lt. Knolle.

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