Verwarnungen im Wiederholungsfalle ...

  • Hallo,


    wenn ich im Falle eines völlig überfüllten Stellplatzes irgendwo in Deutschland einen Strafzettel kassiere, weil ich diesen nicht nutzen konnte und im benachbarten Nachtparkverbot nächtigen musste, wie ungefähr 200 weitere Wohnmobile:


    Mit dem Strafzettel wurde eine Verwarnung von 15 Euro ausgesprochen. Bleibe ich bzw. mein Kennzeichen jetzt aktenkundig? Oder anders gefragt: Was droht im Wiederholungsfalle? Wieder nur 15 Euro, oder kann das Bußgeld dann auch höher ausfallen?


    Zum Hintergrund: Es ist wahrscheinlich mangelnde Erfahrung, in der Hochsaison einen Stellplatz anzufahren, der wunderschön in der Pampa liegt. Der nächste Stellplatz wäre erst 30km (ca. 45 Minuten, weil kurvenreiche Strecke) gekommen und wäre dann wohl auch schon voll gewesen. Die 15 Euro habe ich natürlich schon überwiesen, daran ist nichts auszusetzen. Aber die Situation kann ja immer wieder auftreten - Stichwort Notübernachtung.

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

  • Nein, da musst Du Dir keine Sorgen machen.
    Alles, was keine Punkte gibt, oder keine Anzeige nach sich zieht, ist nach Begleichung des Verwarnungsgeldes nicht mehr aktenkundig. Solltest Du also die gleiche Ordnungswidrigkeit irgendwann noch einmal begehen - ob nun auf dem selben Platz oder einem Anderen - bezahlst Du wieder nur das Verwarnungsgeld in Höhe von 15,- Euro.
    Grüße von Stefan

  • Die IT und die Vernetzung der einzelnen "Kommunalen Zweckverbände zur Verkehrssicherheit" würden ja einiges möglich machen in Richtung eines zentralen Registers, wie es in Flensburg implementiert ist. Dagegen steht wohl der Datenschutz.


    Ein "gespaltenes Verhältnis" zur Straßenverkehrsordnung könnte wohl auch immer dann entstehen, wenn die Strafe aufgrund ihrer Höhe nicht ernst genommen wird. Zumal man 15 Euro auch einmal ganz locker irgendwo an einem Stellplatz los wird. Es wäre jetzt spannend gewesen, ob ich mit gültigem Stellplatzticket im Fenster auch einen Strafzettel kassiert hätte, vielleicht auch mit dem Vermerk, dass der Stellplatz voll war. Aber vielleicht hat die Politesse einen Ermessensspielraum.

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

  • .... weil ich diesen nicht nutzen konnte und im benachbarten Nachtparkverbot nächtigen musste ...


    Hallo Stefan,
    war das denn ein generelles Nachtparkverbot oder so eines mit dem Zusatzschild "Wohnmobil"? Falls letzteres, würde ich mich darauf berufen, dass Du parken musstest, um Deine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen. Das ist nämlich erlaubt für eine angemessene Zeit (eine Nacht). Voraussetzung ist natürlich, dass Du am nächsten Morgen weiterfährst. Ich würde sogar so weit gehen, und das Frühstück im (!) Fahrzeug auch noch zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit zählen.


    Hat das schon mal jemand probiert bzw. durchexerziert?


    Gruß
    Matthias

  • Hallo Matthias,


    es besteht an besagter Stelle ein Nachtparkverbot für alle Fahrzeuge.
    Antworten auf Deine Zusatzfragen würden mich auch interessieren. Zumindest der Kaffee müsste aus meiner Sicht auf jeden Fall erlaubt sein :)

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

  • Noch mal drüber nachgedacht besteht zwischen den beiden Antworten von Stefan und Uwe eine Diskrepanz. Damit der theoretische Fall der MPU eintreten kann, muss natürlich irgendwo eine Historie des Übeltäters gespeichert werden, oder sehe ich das falsch? Ein etwaiges Elefantengedächtnis der immergleichen Politesse kann ja nicht maßgeblich sein ...

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

  • Aber vielleicht hat die Politesse einen Ermessensspielraum.


    Was Sie aber bestimmt hat, ist ein Soll an Strafzetteln die sie bringen muss. Da kommt so ein überbelegter Stellplatz doch wie gerufen. Ob Du Dir da bunte Zettel ins Fenster legst oder ne lustige Kappe aufsetzt, Du standest im Parkverbot und damit bekommst Du ein Knöllchen, der Rest interessiert nicht die Bohne ;) - meine Erfahrung ...


    Thorsten

  • Naja, eine Diskrepanz gibt es da nicht wirklich.


    Im Artikel steht ja auch,


    Zitat


    ...
    Dass diese Konsequenzen seltene Einzelfälle darstellen, hängt auch damit zusammen, dass man als Sünder häufig an der gleichen Stelle, mindestens aber in der gleichen Stadt erwischt werden muss. Andernfalls wechseln nämlich die Zuständigkeiten der jeweiligen Behörde – und dann fällt ein wiederholtes Vergehen in der Regel nicht auf.
    ...


    Wenn du im selben Verwaltungsbezirk regelmässig jede Woche ein Parkticket bekommst fällt das nach ein zwei Jahren bestimmt auch ohne EDV jemandem auf.


    Einem Bekannten erging es so.
    Er hat über einen längeren Zeitraum bei sich in der Stadt ohne Ahnwohnerausweis geparkt, und oft die Parkzeit der Parkscheibe überschritten.
    Seine Begründung, mit Anwohnerausweis bekomme ich auch nicht sicher einen Parkplatz, da es zuwenige davon gab.
    Und im Schnitt waren damals, (ist schon ein paar Jahre her) 5 Tickets im Monat die Grenze bei der Falschparken für ihn günstiger wie die Gebühr für den Ahnwohnerausweis war.


    Ob er gesparrt hat weis ich nicht, aber nach knapp zwei Jahren wurde er einbestellt.

  • Moin, wenn ich nicht vorher 600 Km abgerissen hätte,wäre ich die 30 Km weiter gefahren,es kann ja nicht überall Nachtparkverbot bestehen, wir sind schließlich in D und nicht in GB.


    Gruss Reinhold

  • Die Gedanken die sich Kaba da macht sind schon berechtigt! In der Regel ist es ja so, man begeht als Betroffener eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgeldstelle erhebt ein Verwarngeld und mit dem Bezahlen der Buße wird die Sache gelöscht. Allerdings darf die Buße eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, dann bleibt man im Computer. Allerdings hast Du mit 15,-€ nicht genügend auf dem Kerbholz!:s7

  • Moin, wenn ich nicht vorher 600 Km abgerissen hätte,wäre ich die 30 Km weiter gefahren,es kann ja nicht überall Nachtparkverbot bestehen, wir sind schließlich in D und nicht in GB.


    Gruss Reinhold


    Es spielt nur eine untergeordnete Rolle, wie viele km ich zuvor gefahren bin. Das, was für mich relevanter ist, ist die Uhrzeit und die damit verbundene Müdigkeit, aus der ich mein subjektives Fahrtüchigkeitsempfinden ableite. Daraus ergibt sich ein Schwellenwert, der eine Notübernachtung gerechtfertigt. Warum im Nachtparkverbot? Es war dort deutlich ruhiger als an der Bundesstraße. Und es standen ca. 200 Womos rum. Der Business Case der kassierenden Gemeinde ist ganz klar: Eine Politesse steht um 4 Uhr auf, schreibt 200 Tickets à 15 Euro und schon hat sie ihren Nachtzuschlag verdient :)

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

  • Hab ich noch vergessen! Natürlich kann das Bußgeld höher ausfallen. Bei Vorsatz zum Beispiel!


    Naja, so gesehen ist der Wiederholungsfall immer Vorsatz, es sei denn man bringt ein Attest über Vergesslichkeit. Da könnte es aber mit der Fahrerlaubnis auch schlecht aussehen.

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

  • Besonders im Zusammenhang mit Dämlichkeit...


    Was soll diese Aussage? Auch du wirst irgendwann einmal in deinem Womoleben in die Situation kommen ,dass du dir ein Ziel setzt, welches du gerne noch erreichen willst und wenn du dann da bist bist du eigentlich nur noch müde und nicht erst in 30 km und dann willst du nur noch stehen bleiben.

    Grüsse vom Exil-Bayern aus Norwegen


    Pössl 636FR, Fiat Ducato 2,3 Multijet, 148 PS, Bj 2013, ComfortMatic

  • So ich überweis jetzt mal die 15€ von gestern :s7 Gefühlt schon das 10te mal am gleichen Platz haha.. drauf geschissen :P


    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil :)


    Und laufen die "am gleichen Platz" jede Nacht durch und verteilen Knöllchen?

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

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