Welche Drehkonsole passt ?

  • Hallo zusammen,


    brauche Eure Hilfe!:s1


    Ich möchte in einen Ducato Typ 250, Bj2010, den Fahrersitz mit einer Drehkonsole ausstatten.
    Nur welche passt?
    Die, die bei den "Ausbauer Katalogen" angebotenen Konsolen sehen aus als würde die Halterung für den Gurtstraffer fehlen.


    Kann mir da jemmand helfen? :(


    Wenn ich den Sitz von den Gleitschienen lösen will, muß ich den Gurtstraffer abbauen.(siehe Bilder)


    Haben die Drehkonsolen dann eine "Schiene bzw. Bügel" wo der Gurtstraffer wieder einghängt wird?:confused:


    Danke im voraus für Eure Tipps.:


    Gruß Dieter :s12

  • Hallo zusammen,


    mein Name ist Johannes und ich baue momentan einen Ducato BJ 2012 aus. Dabei bin ich auch auf das in diesem Beitrag beschriebene Problem gestoßen. Auch die genannten Konsolen von dreh-konzept haben keine Schiene für den Gurtstraffer.
    Da die Halteschiene für den Gurtstraffer so auch im Fiat Werkstatthandbuch abgebildet ist, gehe ich davon aus, dass alle Ducatos ab 2007 so aussehen.


    Steh ich total aufm Schlauch, oder wird das Halteblech in der Praxis "fröhlich" pfeifend entfernt"? Oder gibts eine ganz andere Lösung?


    Vielen Dank und schöne Grüße
    Johannes

  • Nichts im Leben ist perfekt.


    Du must dich also zwischen Komfort=Drehsitze oder relativer höherer Sicherheit=Festsitze entscheiden.


    Ich habe mich entschieden mehr im Kasten zu wohnen als den Gurtstraffer zu benutzen (geht sowieso nur einmal).


    Und, (Polemik ein) die meisten haben ESP, da braucht es eigentlich keinen Gurtstraffer (Polemik aus).
    Macht euch lieber Gedanken, was die umherfliegenden Töpfe, Bier- und Weinflaschen, Konfitürengläser, LCD-TVs, Smartphones, und was sonst noch so vermeitlich sicher verstautes, mit euren Schädelknochen bei einem Unfall anstellen.


    Möglicherweise hat ja eine(r) aus dem Forum die Idee, wie man trotz Dreh- und Linearbewegung die Kräfte des Gurtstraffers an der Drehkonsole vorbei in die Sitzkonsole ableiten kann.


    Peter

  • Hallo,


    naja, es müsste nur eine entsprechende Schiene an der oberen drehbaren Platte vorhanden sein.


    Gibts denn wirklich keinen, der eine saubere Lösung hat?


    Es kann doch nicht sein, dass niemand sonst Probleme mit dem Tüv hat, wenn er die tragende Teile der Rückhaltevorrichtung entfernt?


    Viele Grüße von Johannes

  • naja, es müsste nur eine entsprechende Schiene an der oberen drehbaren Platte vorhanden sein.


    Dann hättest du die Kraft zwar von den 2 Befestigungsschrauben genommen, aber die Drehachse wäre weiterhin belastet. Damit ist die Lösung wirkungslos.


    Schau dir mal beliebige Wohnmobile an, wenn da die Kriterien für die Zulassung neuer PKW angelegt würden, hätten wir alle kein Wohnmobil.


    Peter

  • Hallo,


    ich weiß nicht, ob wir vom selben sprechen. Zwei Befestigungsschrauben?


    Auf jeden Fall lag meiner Drehkonsole ein Tüv Gutachten bei, dass die Festigkeit der Drehachse allen Anforderungen genügt.


    Hat den jemand Erfahrung, die Drehkonsolen von dreh-konzept (gibts auch bei Reimo, heißen da "car-best", soweit ich weiß, gibts eh nur zwei Hersteller)
    vom Tüv abnehmen zu lassen?


    Viele Grüße
    Johannes

  • Zwei Befestigungsschrauben?


    Insgesamt 12 Befestigungsschrauben, 6 zwischen Sitz und Drehkonsole und 6 zwischen Drehkonsole und Sitzkasten. Für die Kräfte des Gurtstraffers sind aber nur die 4 Schrauben in der Nähe des Gurtstraffers relevant. Die 2 Schrauben von denen ich sprach sind die, welche du entlasten würdest, wenn die Drehkonsole die Aufnahmeschiene für den Gurtstraffer hätte. Bleiben also noch Drehachse und die weiteren 2 Schauben, die entlastet werden müssten.


    Zitat

    Auf jeden Fall lag meiner Drehkonsole ein Tüv Gutachten bei, dass die Festigkeit der Drehachse allen Anforderungen genügt.
    Hat den jemand Erfahrung, die Drehkonsolen von dreh-konzept vom Tüv abnehmen zu lassen?


    Wenn du ein Gutachten für die Drehkonsole hast, sollte eine Eintragung doch problemlos möglich sein.


    Peter

  • Ich habe es technisch noch nicht ganz verstanden...


    - Ist der Gurtstraffer wirkungslos wenn eine Drehkonsole eingebaut wird?
    - Oder ist er sogar gefährlich, weil die Kraft nicht abgeleitet werden kann?
    - Bzw. funktioniert er noch mit drehkonsole?
    - Oder muss sogar der Stecker dauerhaft abgezogen werden?


    - Wie sieht das ganze bei einem Fertigausbau wie Pössl oder Adria aus? Entfernen die tatsächlich die Gurtstraffer-Halterungs-Schienen oder bauen die einfach die Drehkonsole dazwischen, so, dass sich die Schienen nicht mehr berühren?

  • Hallo herrtec,


    Zu 1 ist nicht wirkungslos
    Zu 2 warum soll der die Kraft nicht ableiten
    der zieht sich zusammen und die Schraube hält ihn fest.
    Zu 3 naklar
    Zu 4 Ohne Stecker geht garnicht da macht das Display ganz viel Ärger
    Du machst Dir zuviel Gedanken wenn die Schraube am Gurtstraffer das nicht hält dann hält auch oben am Gurt die
    Schraube nicht.
    Grüße vom Holzwurm

  • Es geht nicht um die Schraube vom Gurtstraffer. Die Kraft muss in den Fahrzeugboden eingeleitet werden.


    Wenn ihr euch die 4 Bolzen anseht mit denen die Konsole mit dem Fahrzeugboden verschraubt ist, und die dann mit den 2x 6 Schräubchen vergleicht mit denen die Drehkonsole verschraubt ist, wisst ihr wo der Schwachpunkt ist. Und dann muß die Kraft auch noch durch das Drehlager. Fiat hat diese Kraftaufnahmeschienen ja nicht umsonst eingebaut.


    Trotzdem möchte ich auf den Komfort der Drehkonsolen nicht verzichten.


    Für jede Fahrzeugkategorie gelten andere Regeln. Im Linienbus gibt es ja auch keine Sicherheitsgurte, man darf sogar stehen.


    Peter

  • Ok, das der pyrotechnische Gurtstraffer grundsätzlich noch funktioniert ist schon mal beruhigend.


    Aber es ist schon schwierig einzuschätzen, welchen Anteil/Nutzen die ineinander liegenden Zusatzschienen im Extremfall tatsächlich haben, diese Frage ließe sich wohl nur mit Crash- oder Verwindungstests klären.


    Mich wundert dabei, dass das Weglassen eines werseitig verbauten Sicherheitsmerkmals anscheinend von sämtlichen TÜV`s für i.O. befunden wird. Denn eine Drehsitzkonsole für den 250er zuzulassen und ihr ein TÜV-Gutachten oder eine ABE zu geben, ist meiner Meinung nach nichts anderes.
    Dies gilt auch für alle Womo-Hersteller, die Drehsitzkonsolen verbauen.


    Mir ist klar, dass bei dieser werksseitigen Konstruktion keine Drehkonsole bei Nutzung der Schienen möglich ist, aber wenn die Sicherheit dennoch ausreichend ist - warum sind die Schienen dann überhaupt verbaut?


    Ich will es auch nicht zu sehr an die große Glocke hängen, aber solange es nirgends schwarz auf weiß steht, dass es auch ok ist die Schienen "nicht zu nutzen" bin ich skeptisch.


    Was mein Ihr?


    In meinem Fall ist es nun bei den F.A.S.P. Drehkonsolen leider zusätzlich noch so, dass sie zwar von Hersteller und Händler mit "TÜV geprüft" beworben werden, aber es befindet sich kein Dokument dazu im Lieferumfang.
    Deshalb noch die Frage, wer hat auch die F.A.S.P. Konsolen (original Sitze) und ggf. eine ABE/Gutachten dazu?


    NOCH EINE ANDERE SACHE:
    Da der Titel dieses Threads ja auch die Unterschiede der Drehkonsolen anspricht noch folgende Frage:
    Die F.A.S.P. Drehkonsolen sind ja ca. 4cm zurückgesetzt, nun bin ich mir aber unsicher ob man dadurch nicht viel Platz im Farerhaus verschenkt und deshalb doch lieber eine mittig drehende Konsole nehmen sollte?
    Also mal allgemein gefragt: Wie viel Platz ist noch zwischen Amaturenbrett und Sitzrücklehne, wenn der Sitz in die Wohnrichtung gedreht ist? Das würde mich jeweils für die mittig drehende und für eine 4cm zurückgesetzte Konsole interessieren. Vielleicht mag jemand es messen oder schätzen?


    LG HT

  • Ich hab 2 mittig drehende Konsolen.
    Wenn ich den Fahrersitz zum Wohnraum hin drehe und dann ganz nach hinten zum Lenkrad schiebe muss ich die Lenkrad-Längsverstellung ganz hineinschieben.
    Auf der Beifahrerseite gibts kein Problem.
    Da würde ich mir sogar wünschen, dass sich der Sitz näher zum Armaturenbrett hinschieben lassen würde, damit meine Füße bei knapp 190 cm Körpergröße nicht im Leeren baumeln.

  • Ich war gestern beim Händler und habe es mir bei mehreren Fertigausbauten angesehen:


    Dort ist tatsächlich die Schiene oben am Sitz abgeflext...


    Und es wird meißtens eine außermittig (ca. 4cm nach hinten versetzte) Drehkonsole verbaut.
    Bei gedrehten Sitzen ist die Lehne des Fahrsitzes dann ca. 3-4cm vom Lenkrad entfernt, wenn man den Sitz ganz in Richtung Lennkrad schiebt.
    Die Lehne des Beifahrersitzes hingegen hat noch ca. 20cm Platz bis zur naheliegendsten Stelle der Cockpit-Konsole. Man sitzt so zwar näher am Tisch - aber es wird Platz verschenkt.


    Meine Frage ist nun, kann ich die 4cm nach hinten versetzte Drehkonsole einfach 180 Grad gedreht einbauen?
    Die Löcher dafür ließen sich bohren. Und den Tisch kann man ja so flexibel bauen, dass man auch dann noch am Tisch sitzt.
    Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Drehkonsole dann noch so stabil ist wie in der ursprünglich vorgesehenen Richtung? Denn die Hauptlast liegt ja wahrscheinlich im Drehpunkt und dieser wäre dann 8cm weiter vorne als in der anderen Einbaurichtung...
    Hat das jemand gemacht? Wie schätzt ihr die Stabilität/Zulässigkeit dann ein?


    LG HT


  • Hallo erst mal,
    zur Eingangsfrage:
    ich bin ja auch noch nicht fertig mit meiner Suche nach Drehkonsolen, die Seiten-und Kopfairbags zulassen.
    Jetzt habe ich ein Angebot über eine neuen Ducato mit fertig eingebauten, drehbaren Sitzen.
    Ich bin gespannt wie der Gurtstraffer eingebaut ist....
    Fiat liefert wohl an Ausbauer Modelle mit Zubehör, welches nicht beim Fiathändler im Rechner ist.
    Seltsames Gebaren.
    Wundern tut mich, das bei Pössl in Co. was abgeflext ist und die ABE nicht erlischt.


    Bei VW und MB gibt es die Kombination auch ab Werk und regulären Katalog.
    Gruß
    Norbert

  • Wundern tut mich, das bei Pössl in Co. was abgeflext ist und die ABE nicht erlischt.


    Der Gurtstraffer ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitselement. Das vorgeschriebene Rückhaltesystem Sicherheitsgurte funktioniert auch ohne Gurtstraffer.


    Gruss Beat

  • Wer erzählt denn sowas?


    okay, okay, ich wollte keinem zu Nahe treten, das (Pössl) ist als Synonym gedacht, vielleicht hat der ja eine saubere Lösung.
    Bezogen auf den Bericht von "Hertec" , der wohl bei Fertigausbauten entsprechendes beobachtet hat.


    Da Fiat ja wohl an einige Hersteller Drehsitze ab Werk liefert, gehe ich mal davon aus, daß es auch Lösungen gibt die konform sind.
    Gruß
    Norbert

  • Der Gurtstraffer ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitselement. Das vorgeschriebene Rückhaltesystem Sicherheitsgurte funktioniert auch ohne Gurtstraffer.


    Gruss Beat


    na ja, wenn beim KBA das Fahrzeug mit entsprechenden Sicherheitssystemen zugelassen wurde, können Änderungen nur mit Freigabe des Herstellers und/oder entsprechenden TÜV -Eintrag einher gehen.
    Nachdem ich zwei Wohnmobile "gebaut" habe, etliche Motorräder restauriert habe und recht viele TÜV -Kontakte hatte, denke ich anders über unseren Vorschriftendschungel. Dem TÜV kann man da noch nicht einmal böse sein, außer bei den Gebühren.
    Gruß
    Norbert

  • Zitat

    okay, okay, ich wollte keinem zu Nahe treten, das (Pössl) ist als Synonym gedacht, vielleicht hat der ja eine saubere Lösung.


    Sorry aber wenn man sowas in die Welt setzt sollte man schon ein bisserl mehr mehr als ein Synonym bringen.....und zwar Hersteller unabhängig.



    Ist auch ein kleiner Unterschied wenn Du einen Kastenwagen in Eigenregie zum Wohnmobil umbaust oder wenn z.B. Pössl ein Fahrzeug als Zweitausbauer/hersteller neu typisiert.

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