na ja, wenn beim KBA das Fahrzeug mit entsprechenden Sicherheitssystemen zugelassen wurde, können Änderungen nur mit Freigabe des Herstellers und/oder entsprechenden TÜV -Eintrag einher gehen.
Einverstanden, die Änderung einer Sicherhetseirichung, hier die Befestigung des Gurtschlosses muss natürlich vom TÜV abgenommen werden.
Gruss Beat