Zusätzliche Bremsleuchten am Carry-Bike -Träger.

  • Fahrradträger


    Hallo Wolf Uwe,


    [COLOR="Red"]Warntafel[/COLOR]
    Seit Jahren wird in Italien von Kfz-Führern verlangt, dass sie über das Fahrzeugheck überstehende Ladung mit einer besonderen Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden. Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinaus ragende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht – nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet – sind nach dem Gesetz „sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“. Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils in der Form anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums war zu Jahresbeginn jedoch in Erfahrung zu bringen, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln „normalerweise aus Metall“ sein, dies schließe jedoch die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus. Angesichts dieser gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostspieligste Möglichkeit, den Anforderungen zu entsprechen. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit (seit 01.01.1999) mit mindestens 60 EUR geahndet.
    Quelle:http://www.gardasee.info/Autoverkehr/autoverkehr.html
    Denke auch an deine Warnwesten!
    Walter, de Saarländer




    Walter, de Saarländer

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