In den technischen Regeln der DVGW Arbeitsblättern G 607.
Danke für den Tipp. Hab ich mal zum Anlass genommen und mich informiert. Leider kann man ja diese Arbeitsblätter nicht kostenfrei beziehen. Schade, damit ist wenig Transparenz und viel Halbwissen vorprogrammiert. Aber der Verein DVGW hat sicher auch einen Schatzmeister der aufs Geld achten muss.
Ich denke aber mal, dass der DVGW sich auch an die EU-Richtlinie halten muss. Und dazu gibt es die
RICHTLINIE 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014. Kann man hier einsehen .
Der volle Name ist etwas sperrig:
"RICHTLINIE 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt"
Im Anhang I sind dann die "wesentlichen Sicherheitsanforderungen" beschrieben. Wesentlich ist dann der Punkt 3.2 "Druckgeräte sind der nachstehend beschriebenen Abnahme zu unterziehen."
Und dann folgt in der Richtlinie eine genaue Beschreibung, wie diese Abnahme zu erfolgen hat.
Fazit: Wenn man eine Gasflasche im Kasten spazieren fährt, die entsprechend der EU Richtlinie geprüft wurde und damit abgenommen ist, hat man alles richtig gemacht.
Erkennen tut man dies übrigens am CE Kennzeichen und ggf. noch an einem z.B. TÜV Zertifikat (aber das ist ja schon wieder so ein "Verein")
Also aus meiner Sicht regelt diese Richtlinie der EU somit mehr als dieses Arbeitsblatt der DVGW was die Gasbehälter/Gasflaschen betrifft. Der DVGW wiederum regelt allerdings einiges Andere zum Betrieb der gesamten Gasanlage im Fahrzeug. Bei den Gasflaschen kann sich der DVGW jedoch auch nur auf die o.g. Richtlinie beziehen.