2,0 Liter Euro 6 Motoren für Jumper und Boxer mit 110, 130 und 160 PS

  • ... was bin ich froh, noch schnell einen 3,0 Liter gekauft zu haben!
    Meine persönliche Ökobilanz hübsche ich damit auf, daß ich im Jahr ca. 2000 Kilometer mit dem Fahrrad fahre. Den größten Vorteil an dem Motor sehe ich übrigens in seiner, hoffentlich hohen Lebenserwartung. Ein Rennwagen ist schließlich kein Ducato, egal mit welchem Motor.


    Karsten

    Viele Grüße.
    Karsten

    2005 bis 2010 Pössl 2-WIN / 2010 bis 2015 Pössl Roadcruiser Nr. 1 / seit Juli 2015 Pössl Roadcruiser Nr. 2

    Einmal editiert, zuletzt von SAUBÄR ()

  • Mit hat das keine Ruhe gelassen, ich wollte jetzt wirklich mal wissen, wie das nun ist mit der Zulassung und den Abgasnormen. Ist ja ziemliches Juristendeutsch mit Querverweisen und allem.
    Ich habe mich im folgenden auf die Wohnmobilproblematik beschränkt.


    Wichtig sind hier die Fahrzeugklassen N1 (für leichte Gütertransportfahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) und M1 (Personentransport bis 8 Personen + Fahrer). Die hier interessierenden Wohnmobile sind immer in Klasse M (vgl 2007/46/EG), da Personentransportfahrzeuge.


    Bei N1 gibt es noch drei Gruppen, je nach Leergewicht. Der Ducato/Jumper/Boxer (DJB) fällt hier in Gruppe 2 oder 3, was für die Abgaseinstufung keinen Unterschied macht.


    Das mit den Fahrzeugklassen macht die Sache etwas unübersichtlich. Der DJB ist nach Herstellung zunächst einmal N1 eingestuft. N1 Gruppe 2+3 Fahrzeuge durften nur noch bis 31.08.2016 mit Euro5 Abgasnorm zugelassen werden. Es gibt aber Ausnahmen für auslaufende Serien, speziell für nachträglich vervollständigte Fahrzeuge, wie unsere Kastenwagen. Hierfür beträgt die maximale Frist 18 Monate nach dem letzten offiziellen Zulassungsdatum. Für N1 Gruppe 2+3 Fahrzeuge wäre das der 28.02.2018. Es gibt aber Stückzahlbegrenzungen: max 10% der Zulassungen der letzten 12 Monate oder alle maximal drei Monate alten Fahrzeuge, kann sich der Antragsteller aussuchen.


    Die Krux ist aber: der DJB ist nach der Vervollständigung mit dem Wohnmobilausbau kein N1 (Gütertransport-) Fahrzeug mehr, sondern ein M1 (Personentransport-) Fahrzeug, das erstmalig zugelassen werden soll.


    M1 Fahrzeuge durften aber nur noch bis zum 31.08.2015 mit Euro 5 zugelassen werden. Auch hier gilt natürlich die Ausnahmemöglichkeit auf Antrag bis zu 18 Monate später, also bis 28.02.2017, erstmalig zuzulassen, wenn nachträglich vervollständigt. Das dürfte auf die noch bei den Händlern stehenden neuen Wohnmobilkastenwagen zutreffen. Seit dem 01.09.2015 müssten also alle neuen ausgebauten Kastenwagen per Ausnahmegenehmigung zugelassen worden sein. Die Stückzahlbegrenzung greift hier natürlich auch, erscheint mir aber nur schwer einhaltbar.


    Ab dem 01.03.2017 geht dann mit Euro 5 bei Fahrzeugen der Klasse M1 nichts mehr.


    Vielleicht hilft das ja jemanden bei seiner Kaufentscheidung und – verhandlung.


    Quellen:
    Merkblatt des KBA über Ausnahmegenehmigungen für auslaufende
    Serien und Lagerfahrzeuge (MAS)
    VERORDNUNG (EU) Nr. 136/2014 DER KOMMISSION vom 11.02.2014
    7. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik

  • Heisst letztendlich, daß derjenige, der die Nerven hat, kurz vor Ende Februar 2017 oder kurz danach als Tageszulassung, ein Schnäppchen machen kann (wenn bis dahin nicht die Fans von EURO 5 bzw. des Alteisens in Form des 3 Liter zahlreich zugegriffen haben)


    Über die Stückzahlbegrenzung würde ich mir keine Sorgen machen. Die in Frage stehenden Fahrgestellnummern der Fahrzeuge, die unter der Sondergenehmigung bis dann zugelassen werden können, sind dem KBA bekannt.



    Mit freundlichen Grüßen


    Leo

  • Ich verstehe das Problem nicht, die Hersteller oder Händler werden halt Ende Februar 17 die Restbestände kurz zulassen, wenn bei aktueller Nachfragelage gerade bei den Kästen da überhaupt nochwas rumsteht. Ich denke nicht, dass es da Euro5 Schnäppchen gibt, schön wärs, klar.

  • Moin. Ich schrieb nichts von einem Problem.


    Es kommt auf die Nachfrage bis dahin und die "Verkaufskunst" der Branche an. Die meisten betroffenen Mobile werden bis Ultimo weg sein, je nach Kreativität und "Rabattgestaltung". Oder es werden Mietmodelle.


    ...und wenn dann noch etwas übrig ist (ganz sicher) macht derjenige, der nicht auf Marke, Ausstattung etc. festgelegt ist (also die Nerven hat), ein Schnäppchen. Letztendlich wie immer bei solchen "Auslaufmodellen" aus dem Kfz.-Bereich. In der WoMo-Branche allerdings kräftig unterstützt durch den aktuellen Boom.



    Mit freundlichen Grüßen


    Leo



    P.S.: Ich hätte die Nerven nicht. Wenn ich so viel Geld für ein Mobil in die Hand nehme, möchte ich so wenig Kompromisse wie möglich eingehen. "Gesparte" EURO`s hin oder her.

  • Ich vernehme in Threads wie diesem auch einen hohen Anteil an Wohnmobilkäufern, die sich "noch einen der letzten Euro5" sichern wollten, damit machen manche Händler sogar Werbung. Fiat mit seiner Euro6 Sonderlösung ohne Adblue beruhigt da auch nicht gerade die Skeptiker. Ich würde selbst jetzt nichts mehr ausser Euro6 neukaufen, bin ein gebranntes Kind der grünen Plakette :-).

  • Sehe ich genau so. Ich bekomme Ende der Woche einen Westfalia Columbus "Zwitter". Noch das 2016er Modell von der Ausstattung her, aber bereits den "neuen" EURO 6 Motor.


    Warum sollte ich was anderes kaufen? Weil 2018 eine Verschärfung der Normen kommt? Die kommt 2020 auch und danach noch ein paar mal. Mancher ist über das Warten schon gestorben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Leo

  • Das mit den Schnäppchen bei Auslauf einer Modellreihe hatte ich auch mal genutzt.
    Ist allerdings eher ein Zufall gewesen, dass unser damaliges Traum-WoMo da in der von uns favorisierten Aufteilung gerade beim Händler auf dem Hof stand. Als Neuwagen.
    Und das ist nicht heute, sondern anno 1994 in der noch anhaltenden Eiszeit gewesen. Also im frühen Februar.
    Da gab man mir für das neue "Altmodell" dann doch echt 25% Nachlass auf den Listenpreis.


    OK, da war der Modellwechsel auffällig, weil die Karosserie fundamental ihr Gesicht geändert hatte.
    Die heutigen neuen Euro6-Modelle sehen ja genauso aus wie die Euro5 von vor einem Jahr.
    Und die großen Ausbauerfirmen kaufen i.A. auch nicht "wie wild", um sich dann diese ausgebauten Kästen auf Halde zu stellen.
    Aber es gäbe dann ja immer noch Vorführer (die Händler brauchen 'was zum Ansehen und Anfassen auf ihren Höfen).
    Nur dass ein gewitzter Händler (und es gibt genügend Käufer, die ihr Mobil am Liebsten sofort haben wollen) da frühzeitig für "neue Ordnung" auf seinem Ausstellungsgelände sorgen dürfte. Bei der derzeitigen Nachfrage mit entsprechenden Lieferzeiten sollte das nur ein kleines Problem sein ;)


    Warten auf das ultimative Angebot...
    ...bei Computern hätte ich so heute noch nicht einmal meinen ersten, denn "morgen" kommt ja schon wieder ein technisches update oder ein neues Betriebssystem :P

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

    Einmal editiert, zuletzt von rosenzausel ()

  • Die Euro5 werden die schon los. Wer nicht explizit die Abgasnorm im Kaufvertrag stehen hat, kann bis 28.02.17 auch noch ein Euro5 Modell bekommen und wahrscheinlich nichts dagegen machen, selbst wenn er das nicht wollte. Er könnte nur versuchen die Abnahme bis in den März zu verzögern.
    Wie die das mit den Stückzahlen hinbekommen, ist mir allerdings ein Rätsel. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung musste vor dem Ablaufdatum gestellt werden, also vor dem 01.09.2015 . Für welche Lösung optiert wurde (10% oder drei Monate), musste damals festgelegt werden. Die Drei-Monats-Regel - also zwischen dem 01.06. und dem 31.08.2015 produzierte Fahrzeuge - hieße, das es danach keine neuen Basisfahrzeuge mehr gegeben hätte. Das wäre die Sache mit den gemeldeten Fahrgestellnummern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass heute noch Basisfahrzeuge von vor dem 01.09.2015 verkauft werden. Daher wird man wohl die 10% Regel angewendet haben, was mir aber als sehr wenig für einen 18-monatigen Verkaufszeitraum erscheint.

  • Hmmm - ganz klar ist mir das noch nicht. Also die Konsequenz für Selbsausbauer...


    Also: ich kaufe mir jetzt einen Euro5 DucatoJumperBoxer Jahrewagen (N1).
    Dann brauche ich - sagen wir mal - ein Jahr bis zur Fertigstellung, kann ihn also erst im Herbst 2017 als M-Fahrzeug zulassen.
    Braucht's dafür dann schon die Sonderregelung? Gemäß #102 wäre das so...


    Oder gilt das mit der Erstzulassung generell und nicht abhängig davon, ob als N1 oder M?

  • Wolfgang, Du schreibst von "Jahreswagen", also war das Fahrzeug ja schon zugelassen, oder?
    in Bezug auf die Euro 6 Problematik geht es immer um die ERSTzulassung. Wenn sich später die Fahrzeugklasse nochmal ändert, dann spielt das keine Rolle mehr. Hauptsache, das KFZ war schon mal zugelassen.

  • Der Jahreswagen dürfte ja schon eine Erstzulassung als N1 haben, nachträgliche Veränderungen spielen dann keine Rolle mehr. Du solltest aktuell nur keinen noch nicht zugelassenen N1 kaufen.
    Bei Profiausbauten wäre das genauso: wenn die schon als N1 zugelassen worden sind, gibt es keine Probleme mehr mit der zukünftigen Zulassung. Nur wer kauft schon ein vor vielen Monaten zugelassenes Fahrzeug zum Neupreis.

  • ...... Daher wird man wohl die 10% Regel angewendet haben, was mir aber als sehr wenig für einen 18-monatigen Verkaufszeitraum erscheint.


    Ich kanns Dir leider auch net sagen....


    nur soviel, ich hab hier 2 "Listen" rumliegen


    auf Einer steht 28.02.2018 auf der Andren 31.08.2017 ...


    Jedwedes, unfundiert, rumgestochere im Halbwissen ist zwar interessant aber irrelevant...

  • Das mit den Schnäppchen bei Auslauf einer Modellreihe hatte ich auch mal genutzt.
    Ist allerdings eher ein Zufall gewesen, dass unser damaliges Traum-WoMo da in der von uns favorisierten Aufteilung gerade beim Händler auf dem Hof stand.
    (...)


    Nerven und Glück gehabt. :s10


    Bei 25% würde meine Kompromissbereitschaft auch steigen......
    ..... und wenn das dann garnicht nötig ist, umso besser...



    Mit freundlichen Grüßen


    Leo

  • Ich vernehme in Threads wie diesem auch einen hohen Anteil an Wohnmobilkäufern, die sich "noch einen der letzten Euro5" sichern wollten, damit machen manche Händler sogar Werbung. Fiat mit seiner Euro6 Sonderlösung ohne Adblue beruhigt da auch nicht gerade die Skeptiker. Ich würde selbst jetzt nichts mehr ausser Euro6 neukaufen, bin ein gebranntes Kind der grünen Plakette :-).


    Würde ich genauso sehen.
    Die Sache mit den Fahrverboten für Diesel mit hohem Schadstoffausstoß wird kommen. Ärgerlich dass unsere Politiker dass wieder bis auf nach der Wahl verschieben.


    Daß Fiat bei Euro 6 trickst ist nicht unwahrscheinlich, die Betrugsvorwürfe bei den Euro 5 Fiat Dieseln scheinen sich ja auch gerade zu erhärten:
    http://www.logistra.de/news-na…ministerium-wirft-fiat-ma

  • 28.02.2018: letztmögliches Zulassungsdatum für nachträglich verfeinerte N1 Gruppe 2+3 Fahrzeug, beispielsweise Pritschenwagen, mit Abgasnorm Euro 5+
    31.08.2017 letztmögliches Zulassungsdatum für nicht nachträglich verfeinerte N1 Gruppe 2+3 Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5+
    Für beide musste zum 31.08.2016 ein Ausnahmeantrag gestellt und genehmigt worden sein und die Stückzahl darf nicht überschritten werden.
    Hat nur leider überhaupt nichts mit der Problematik bei Wohnmobilen zu tun.


    Zu Fiat: es wird seinen Grund haben, warum die als M1 hergestellten Typen mit ad-blue Motoren ausgestattet werden und die N1 nicht. Eventuell sind die Schadstoffvorgaben anders, habe ich noch nichts zu finden können. Wenn jetzt aber N1 zu M1 umgebaut werden und neu zugelassen werden sollen, gibt das hoffentlich keinen Ärger.

  • ;) dass warum und wieso erschliesst sich mir nicht (Gottseidank ist das nicht mein Thema)


    Entscheidend (für mich) ist dass es die Ausnahmen vom KBA gibt und die 5+ "Kisten" dementsprechend lang problemlos zulassungsfähig sind!


    zu deinen Ausführungen:


    a.) Was glaubs Du was die Basisi von Weißwahren ist (ggf. ein "Pritschenwagen" ?!?!)
    b.) Bei Kisten sinds die Kästen


    Wenn DU jetzt Aufmerksam Thommy-C-Camps-Womo-Chris ausführungen folgst wirst du merken dass FIAT zumeist ein "extra" Reisemobil Basisfahrzueg an den Ausbauer weitergibt...daher die Differenzen der Monate....



    Aber nochmal ...unterm Strich is ja net so wichtig warum und wieso, sondern die Tatsache dass es bis 08-17 bzw. 02-18 keinen Probleme gibt!

  • Würde ich genauso sehen.
    Die Sache mit den Fahrverboten für Diesel mit hohem Schadstoffausstoß wird kommen. Ärgerlich dass unsere Politiker dass wieder bis auf nach der Wahl verschieben.


    Daß Fiat bei Euro 6 trickst ist nicht unwahrscheinlich, die Betrugsvorwürfe bei den Euro 5 Fiat Dieseln scheinen sich ja auch gerade zu erhärten:
    http://www.logistra.de/news-na…ministerium-wirft-fiat-ma


    "Der Fiat Ducato Euro 5 mit 3,0-Liter-Diesel-Motor erfüllte nur kalt den NEFZ-Laborwert, im warmen Zustand wies er bereits vierfach erhöhte NOx-Werte auf, im Straßenbetrieb nach NEFZ-Zyklus ergaben die Messungen mehr als vierfach und beim RDE-Zyklus sogar 9-fach erhöhte Stickoxidwerte."


    Deswegen geht der kalt so schlecht und verbraucht so viel. Hab mich schon gewundert. ;)


    Spaß beiseite, mir ist bisher kein Unterschied aufgefallen.


    Gruß Thomas

  • Jetzt bin ich doch über die Euro6 Unterschiede für Gütertransport (N1) und Personentransport (M1) 'gestolpert':
    http://eur-lex.europa.eu/legal…L/?uri=CELEX%3A32008R0692
    Grenzwerte bei N1 sind für fast alles (CO, NOx, NMHC) höher, NOx über 50%. Erstmalig zulassbar ist sowas aber regulär nur noch bis 31.08.2018, steht alles in den EU Verordnungen. Die geforderten Euro6 Werte für N1 entsprechen ziemlich genau den Euro5 Werten für M1. Kein Wunder, dass Fiat das schafft: einfach den alten Motor weiterverkaufen.


    Es ist also ziemlich egal, ob man ein Fiat Womo als Euro5 oder Euro6 kauft, der Schadstoffausstoß dürfte identisch sein.


    Fiat macht das also nicht ohne Grund, dass die Fensterbusse, also M1 Fahrzeuge, nur noch mit ad-blue Motoren ausgeliefert werden.
    Ich frage mich nur, wie das gehen soll, dass jetzt die Wohnmobile, deren Basisfahrzeug nach N1 Norm typisiert worden war, als M1 erstmalig zugelassen werden können - Wohnmobile sind ja immer Personentransport, also M1.
    Wenn das so einfach wäre, dann würde Fiat die Fensterbusse auch erst als Transporter ohne ad-blue herstellen und nach Fertigstellung die Sitzbänke einbauen.
    Gruß
    der Voll

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