>=< 3,5 t / Parken & Co

  • Und was nützt das Telefonat mit einem Ordnungsamt in Deutschland? Jedes Ordnungsamt kann doch für sich entscheiden und die Wahrscheinlichkeit, dass der Beamte in der Stadt X anders entscheidet als der Beamte in der Gemeinde Y ist doch wohl sehr hoch, oder? Also müsste man doch eine rechtsverbindliche Auskunft für ganz Deutschland verlangen. Bloss an welche Rechtsperson senden?


    Beste Grüsse
    Fridolin


    Deshalb hatte ich ja meine Anfrage an die Rechtsabteilung des ADAC geschickt. Der ADAC gehört zwar nicht zur Legislative, Exekutive oder Judikative, aber dort kann man zumindest eine kostenlose Rechtsauskunft erhalten. Wenn jemand bessere Kontakte zu irgendwelchen Rechtsexperten hat, die umfassend Auskunft geben können, dann nur zu.


    Gruß
    Jürgen

    Grüße aus Oberfranken (Forchheim)
    Jürgen
    Malibu 600 DB2; BJ 2015; Fiat; 3,5 t Maxi; 3 l; Solar 100 W; Alu Tankgasflaschen; Sat-Anlage; LiFePO4 rundum

  • Eine erschöpfende Antwort hat der ADAC doch bereits gegeben, und jeder Rechtsexperte, wenn er denn wirklich Ahnung hat, kann und wird nichts anderes sagen, auch wenn es eben leider nicht das ist, was offensichtlich manche hören wollen.


    Fakt ist, dass es auf solchen Parkplätzen, wo es ausschliesslich die "Wahlmöglichkeit" Parken-PKW und Parken-LKW hat, eigentlich keinen Raum für Wohnmobile gibt. Aber dies ist eben in Praxis nur auf manchen Autobahnraststätten gegeben. In der Regel wird man dort aber auch nicht wegen Falschparkens belangt.


    Was man höchsten noch tun könnte, wäre die Frage an den ADAC zu stellen, ob man von dort aus bereits diese Situation aufgegriffen und weitergeleitet hat.


    Alle anderen Parksituationen sind durch Verordnungen bereits abgedeckt.


    Wer versucht, sich sein Wohnmobil in irgend einer Art und Weise als PKW schön zu deklarieren, betrügt sich selbst. Man muss sich damit abfinden, dass die ausschliesslich als PKW-Parkplätze ausgewiesenen Parkräume tabu sind. Und die fortschreitende "Regulierungwut" entsteht zu einem grossen Teil aus der Tatsache, dass viele eben die bestehenden Bestimmungen ignorieren. Ähnlich dem Handyverbot am Steuer, das in Zukunft auch strikter geahndet wird.


    Grüsse
    Rainer

  • Deshalb hatte ich ja meine Anfrage an die Rechtsabteilung des ADAC geschickt. Der ADAC gehört zwar nicht zur Legislative, Exekutive oder Judikative, aber dort kann man zumindest eine kostenlose Rechtsauskunft erhalten. Wenn jemand bessere Kontakte zu irgendwelchen Rechtsexperten hat, die umfassend Auskunft geben können, dann nur zu.


    @seachild
    Das hatte ich schon so verstanden, aber nichtsdestotrotz waren hiermit immer noch nicht alle zufriedengestellt, oder? Eigentlich sollten wir doch alle zufrieden sein, wenn noch nicht alles bis ins kleinste geregelt ist, denn nur dann gibt es noch Freiräume. Und heute ist doch schon soviel geregelt, dass zumindest ich immer wieder froh bin, dass es noch Gesetzes- oder Verordnungslücken gibt, bei denen der Einsatz des gesunden Menschenverstandes hilft.


    Gruss
    Fridolin

  • Ok, ich hab jetzt ..., ich will nicht sagen geklärt, aber immerhin besprochen. Die Sache liegt folgendermaßen:
    Unsere Kästen sind immer dann Wohnmobile, wenn die Politesse sagt, dass es eins ist. Hat sie da immer mit Recht? Da sind zwei Fäll zu unterscheiden
    a) das Knöllchen wird bezahl -> die Politesse hatte Recht
    b) es wird Widerspruch eingelegt -> hat der Widerspruch Erfolg, dann hatte sie nicht Recht, bleibt man hartnäckig entscheidet das ein Richter.


    Es geht immer darum, den verfolgten Regelungszweck der Beschilderung zu erkennen. Bsp. Lüneburg: Geht es erkennbar darum, das Abstellen von LKW und fetter Weißware am Rand der schmalen Innenstadtstraßen zu verhindern, kann es sein, dass unsere Kästen da durchs Raster rutschen, weil die zwischen den Installateurkästen und Paketfahrzeugen auch nicht dicker auftragen. Gleichzeitig wird das keine negativen Folgen haben, wenn wir auf dem Wohnmobilstellplatz stehen, obwohl wir in der selben Stadt vorher schonmal als PKW einsortiert waren.


    Da das bei den Politessen eine Bauchentscheidung ist, kann es durchaus sein, dass man in dem einen oder anderen Fall mit einem Widerspruch Erfolg haben kann, wenn der Widerspruch überzeugend begründet ist. Es gibt nur wirklich kein formales und rechtssicheres Kriterium für die Kategorisierung unserer Kästen als PKW oder Wohnmobil. Also ist das so, wie von Matthias schon vermutet.


    Herzlicher Gruß
    Ulli

  • Wie war nochmal die Ausgangsfrage?


    Für uns nur bis 3,5 to, da meine Frau nur die Fahrerlaubnis Klasse B hat und ich keine Lust habe, die langen Strecken allein zu fahren und sie es eh liebt, den 2Win selbst zu fahren.


    Schöne Grüße
    Uwe

  • Beim Stöbern im Internet habe ich folgenden Thread (ist allerdings von 2008) in einem Verkehrsportalforum gefunden.


    http://www.verkehrsportal.de/b…ex.php?showtopic=63685&hl


    Hier hat sich der user willy13 mit der Frage, ob Wohnmobile mit den neuen EG-Klassen nun PKW sind, oder immer noch Wohnmobile wohl an das Bundesministerium für Verkehr
    gewand.


    Die interesante Antwort ist in Beitrag #22

  • Hier die letzte Markenstatistik der Neuzulassungen: http://www.kba.de/DE/Statistik…sl_tabelle.html?nn=658682


    Warum ich das hier poste? Weil das KBA in der Überschrift schreibt, dass Wohnmobile PKW sind.

    Zitat

    Neuzulassungen von Wohnmobilen (Personenkraftwagen) 1) im Jahr 2015 nach Bundesländern und
    ausgewählten Herstellern absolut


    Also nicht nur "Fahrzeuge zur Personenbeförderung" sondern Personenkraftwagen.


    Aber das KBA behauptet auch mein 3.0 Motor wäre schadstoffreicher als erlaubt.


    Gruß Thomas


  • Zur Definition guck mal #87. Womos sind eine der Unterklassen der PKW (M1) Ergibt sich auch aus den in der Fußnote angegebenen methodischen Erläuterungen.


    Gruß
    Ulli

  • Hallo zusammen,


    ich warte ja noch ein paar Monate ungeduldig auf die Lieferung meines Pössl 2win Vario, aber die Bedienungsanleitung wurde mir auf Nachfrage freundlicherweise schon mal zugeschickt. Und darin steht u.a. folgendes:


    " Das Halten und Parken mit Reisemobilen ist grundsätzlich überall dort gestattet, wo es nach der STVO oder nach deren Zeichen nicht ausdrücklich verboten ist. Sie fahren ein Sonder-Kfz-Reisemobil, das im Grundsatz den Bestimmungen für Pkw‘s gleichgestellt ist. Sie dürfen jeden Parkplatz anfahren, wenn es nicht ausdrücklich für Reisemobile
    untersagt ist. Beim Parken darf die Ausstattung im Reisemobil genutzt werden. Das Ausfahren der Markise, sowie das Benutzen von Stühlen und Tischen ist auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht gestattet."


    Die Ausführung merke ich mir, sollte ich mal von Offiziellen "kritisiert" werden.


    VG
    Didi

    2win Vario, 163PS, Citroen Euro 6 mit Adblue, Aguti-Sitzbank, 140l Absorber, Luftfederung, AHK, 240 Wh Solar, 1500W Wechselrichter
    "Was ist eigentlich aus dem guten alten Spruch geworden: Wenn man nichts zu sagen hat, einfach mal Klappe halten?!"
    Dieter Nuhr

  • Da hast Du möglicherweise recht und das inspiriert mich dazu gleich mal in der Rubrik "Einen hab ich noch" etwas zu dem Thema zu schreiben :-))

    2win Vario, 163PS, Citroen Euro 6 mit Adblue, Aguti-Sitzbank, 140l Absorber, Luftfederung, AHK, 240 Wh Solar, 1500W Wechselrichter
    "Was ist eigentlich aus dem guten alten Spruch geworden: Wenn man nichts zu sagen hat, einfach mal Klappe halten?!"
    Dieter Nuhr

  • Das musst Du locker nehmen, sonst bekommst Du kognitive Dissonanzen, jedenfalls wenn Du das Fahrzeug bestellt hast. Da steht nämlich auch, das der Frischwassertank 80 Liter fasst und der Abwassertank 73 Liter.
    Und jetzt schau mal in die Pössl-Preisliste: da steht 100l Frischwasser und 80l Abwasser. So ist das Leben. Beim Dieselverbrauch sind die Sollwerte in der Regel kleiner als die Istwerte, beim Wasser egal ob Frisch- oder Ab- ist es offenbar andersherum.
    Und was die Regelungen zum Thema Parken angeht ist nur klar, dass keiner wirklich Bescheid weiß. Und wenn ich dann so liebevoll mit einer Politesse umgehe, wie in der Rubrik "Einen hab ich noch" gerade geschrieben, lässt Sie mir bestimmt alles durchgehen :D

    2win Vario, 163PS, Citroen Euro 6 mit Adblue, Aguti-Sitzbank, 140l Absorber, Luftfederung, AHK, 240 Wh Solar, 1500W Wechselrichter
    "Was ist eigentlich aus dem guten alten Spruch geworden: Wenn man nichts zu sagen hat, einfach mal Klappe halten?!"
    Dieter Nuhr

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!