Abstellen am Straßenrand oder Parkplatz in Österreich verboten ?

  • Hallo,


    ich möchte am kommenden Wochenende zur Rad-WM nach Innsbruck und mich dabei irgendwo an den Straßenrand oder einem Parkplatz zum Übernachten abstellen. Zählt dieser Vorgang in Österreich als Camping oder ist dieses einfache Abstellen erlaubt ? Auf der Homepage des Veranstalters steht


    "In Österreich ist Camping nur an ausgewiesenen Campingplätzen erlaubt! Wildes Camping und Camping direkt am Straßenrand ist verboten".


    Dies läßt jetzt natürlich Interpretationsspielraum zu. Ist am Straßenrand abstellen Camping oder ist Camping erst wenn ich Stühle usw. heraus hole ?


    Wer kann hier weiterhelfen, den die Strafen sollen sehr happig sein in Österreich.


    Gruss
    Peter

  • Willst Du mit einem österreichischen Polizisten das ausdiskutieren? Selbst wenn hier unterschiedliche Ansichten dazu gepostet werden, kann der Mann vor Ort das anders sehen. Übernachten zur Widerherstellung der Fahrtüchtigkeit ist wohl erlaubt.


    https://www.austria.info/ch/un…ich/camping-in-osterreich

  • Also mal ganz ehrlich, wenn ein Land wie Tirol nicht mal ausnahmsweise bei einer Rad-WM das "Kampieren" am Straßenrand zulässt, dann sollten die besser auf eine solche Großveranstaltung verzichten oder den Zuschlag gar nicht bekommen. Unter solchen Umständen wäre die gesamte Tour de France witzlos. Übrigens sind mir die Tiroler ansonsten durchaus sympathisch.

  • Wenn der Veranstalter auf seiner Webseite
    1. haufenweise Parkplätze und Übernachtungsplätze für Womos ausweist
    2. das da: "In Österreich ist Camping nur an ausgewiesenen Campingplätzen erlaubt! Wildes Camping und Camping direkt am Straßenrand ist verboten".
    auf seine Webseite schreibt, dann glaubt er nicht mal selber an Toleranz bei seiner Exekutive.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


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  • Solltest du eine Firma haben und in Italien einen Auftrag ergattert haben, so sollte das Übernachten nicht mehr als Campieren anzusehen sein, den Auftrag solltest allerdings - am besten vor Ort - nachweisen können:

    Zitat


    § 2 Begriffsbestimmungen
    Im Sinne dieses Gesetzes sind
    a) „Kampieren“ das Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelten, Wohnwägen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Mobilheimen und dergleichen, im Rahmen des Tourismus;

  • Wien:
    In Landschaftsschutzgebieten ist das Campieren (ausgenommen am Campingplatz Wien-West) verboten.
    Die Pläne für Landschaftsschutzgebiete findet man in diesen Landesverordnungen
    Den § 0 öffnen und dann die gesamte Rechtsvorschrift zum "heutigen" Tag anzeigen lassen - da kommen die Pläne.


    Ein allgemeines Campierverbot ist mir derzeit nicht bekannt, allerdings gibt es die grünen WoMo-Verbotstafeln, die auch auf Verordnungen zurückzuführen sein können.

  • bei der Diskussion mit den Ordnungshütern möchte ich gerne Mäuschen sein. :p Wird sicher amüsant.


    Soll ich sicherheitshalber wieder Popcorn rausstellen?


    "Interpretationsspielraum" ist doch hier nix anderes als Wunschdenken. Aber nur zu... damit die Vollstreckungsorgane der Alpenrepublik auch gleich wissen, mit wem sie es zu tun haben, und warum sie die Vorschriften umsetzen müssen. Da kann man im Anschluss gleich noch fragen, ob man ausnahmsweise und einmalig seine Kacke in den Gulli spülen darf...


    Und so "interpretiert" sich dann der Deutsche Camper?!


    ;)


    Grüsse
    Rainer

  • Also mal ganz ehrlich, wenn ein Land wie Tirol nicht mal ausnahmsweise bei einer Rad-WM das "Kampieren" am Straßenrand zulässt, dann sollten die besser auf eine solche Großveranstaltung verzichten oder den Zuschlag gar nicht bekommen. Unter solchen Umständen wäre die gesamte Tour de France witzlos. Übrigens sind mir die Tiroler ansonsten durchaus sympathisch.


    Genau so sehe ich das auch. Zumal die in dieser Zeit für die Stellplätze zwischen 25 und 50 EURO verlangen. Man kann es auch übertreiben ... Da werde ich mich in Mittenwald abstellen (in einem Land wo man das darf) und von dort nach Innsbruck fahren.

  • Mittenwald abstellen (in einem Land wo man das darf) und von dort nach Innsbruck fahren.


    Da kannst auch kostenlos in Kiefersfelden stehen, der Stellplatz ist direkt am Bahnhof, von dort aus bist du mindestens so schnell in Innsbruck.

    Viele Grüße von Steffi & Co. 2 Menschen und 2 kleine Hunde im Wingamm Oasi 540 Tour auf Ducato 2,3-160, Bj. 2019.

  • https://www.austria.info/ch/un…ich/camping-in-osterreich


    ist prinzipiell genau das Gleiche wie in Deutschland...

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Ist Wirtschaft! Angebot und Nachfrage!
    Ich war irrtümlich während des Oktoberfestes in München auf einem Campingplatz. Da habe sie das Doppelte des angeschriebenen Preises verlangt, wobei ich nicht weiß, ob der angeschriebene Preis nicht eh schon erhöht war.
    Das Doppelte deswegen, weil immer 2 Fahrzeuge auf einer Parzelle gestanden sind.

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