Anbringen des Wechselrichters

  • Genau, und der Klimaanlagen-Kompressor benötigt ja auch noch einen Wechselrichter.:s8


    Free-Energie passt auch noch zu dem Thema.
    Echter Komiker, dein Elektriker.

  • Dann soll sich Dein Elektriker mal das ansehen ......


    Das heißt aber nicht, dass ich gegen den Einbau eines Wechselrichters bin. Bericht dazu kommt noch, versprochen :P
    Wollte nur die Aussage des Elektrikers kommentieren :cry:


    Gruß
    Matthias

  • Habe gestern mal mit einem Elektriker geredet. Er hat mir erzählt das es in Wohnmobilen/Kastenwagen ja eh schon einen Wechselrichter gibt. Denn in den Kompressor Kühlschränken muss einer eingebaut sein sonst würde er die Leistung die er benötigt garnicht erbringen.


    Nee oder? Hoffentlich komme ich nie auch nur in die Nähe einer Installation dieses Genies seines Faches...


    Elektrische Leistung= Spannung mal Stromstärke
    Elektrische Aufnahmeleistung des Wechselrichters = Elektrische Abgabeleistung des Wechselrichters + Wirkungsgradverluste
    Eingangsspannung x Eingangsstrom = Ausgangsspannung x Ausgangsstrom + Wirkungsgradverluste
    Geh noch mal zu ihm mit diesem Dreizeiler...


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

  • Achtung, etwas längerer Text!


    ... Mir als Laien und vermutlich auch dem TE würde es bei der Entscheidungsfindung ehrlich gesagt wohl mehr helfen, wenn ich vom Fachmann anschauliche Info's über mögliche Fehlerfälle einer solchen Installation bekomme als die Verweise auf (Verbots)vorschriften. Dann würde ich es ja auch ohne Vorschriften sein lassen


    So, jetzt will ich mal, wie angekündigt, allgemeinverständlich etwas zur Sicherheit vom Wechselrichter im Auto schreiben. Damit die Nicht-Fachleute nicht zu sehr gelangweilt werden, habe ich alles "Fachgesimpel" kursiv geschrieben. Wer nur wissen will, wie es geht, aber nicht warum, lässt das kursive aus. (Aber wehe, Ihr macht das tatsächlich, dann habe ich ja alles kursive umsonst geschrieben :evil:)


    Es geht um den Schutz gegen einen elektrischen Schlag und hierfür gibt es die DIN VDE-Normen, vor allem die VDE 0100 mit sehr vielen Teilabschniten. Diese Teilabschnitte decken jeweils bestimmmte Anwendungsfälle einer Elektroinstallation ab, können jedoch nicht jeden Spezialfall namentlich erwähnen. Wenn ein Spezialfall nicht explizit erwähnt ist, dann lehnt man sich an die Norm an, die sinngemäß am besten passt. So gibt es z. B. die VDE 0100 Teil 717 ("Ortsveränderliche oder transportable Baueinheiten"). Sie wird u. a. für Feuerwehr- und sonstige Einsatzfahrzeuge angewendet. Für Wohnmobile hat sie explizit keine Gültigkeit (steht auch so drin), denn hierfür gibt es die VDE 0100 Teil 721 "Caravans und Motorcaravans" (von Norbert in diesem Thread mal versehentlich als Teil 521 bezeichnet).

    Die Norm VDE 0100-721 würde ich genauso wie für ein Wohnmobil auch für ein Büromobil anwenden, da das Anforderungsprofil ähnlich ist wie bei einem Wohnmobil und es für Büromobile keine spezielle VDE-Norm gibt. Die verwaltungstechnischen (nach StVZO) und steuerrechtlichen Aspekte spielen für die elektrische Sicherheit überhaupt keine Rolle. Die VDE-Normen sind aus der Praxis entstanden und wollen auch so angewendet werden.


    Da es also für Wohnmobile explizit eine Norm gibt, wollen wir uns im folgenden natülich diese Norm zu Gemüte führen, wenn das Fahrzeug als Wohnmobil genutzt wird - völlig egal, wie es steuer- und versicherungstechnisch usw. behandelt wird. Für PKW trifft das nicht zu, weil sie anders betrieben werden als Wohmobile (ist eben immer eine Risikobewertung) - und hier meine ich PKW, die als PKW betrieben werden, nicht Wohnmobile, die als PKW zugelassen sind ;-). Auch die erwähnte VDE 0100 Teil 717 braucht für PKW nicht angewendet werden, denn die ist vorgesehen für transportable Container und selbstfahrende Arbeitsplätze, z. B.Ü-Wagen, Krankenwagen, Feuerwehrauto, ... Aber selbstverständlich gelten die Vorgaben der VDE 0100-410 (Schutz gegen elektrischen Schlag), aber eben nicht die Vorgaben der VDE 0100-721 ("Motorcaravans"), denn dort sind PKW nicht erwähnt und die Einsatzbedingungen eines Wohnmobils weichen auch deutlich von denen eines PKW ab. Daher macht diese Unterscheidung in den VDE-Normen Sinn.

    Aber die Unterscheidung zwischen Wohnmobil und Büromobil macht eben keinen Sinn (!) aus elektro-sicherheitstechnischer Sicht. Im PKW genügt es, da ein anderes Einsatzprofil vorliegt, die grundlegenden Schutzmaßnahmen anzuwenden, die in VDE 0100 Teil 410 gefordert sind und somit spricht überhaupt nichts gegen den Einbau eines Wechselrichters mit Euro-Flachsteckdose, wie es VW macht. (Also hätten wir diesen Punkt schon mal geklärt.) Es darf aber an solch einen Wechselrichter in diesem Fall nur ein einziges Gerät angeschlossen werden. Deshalb hat er auch die Flachsteckdose, für die es eigentlich keine Mehrfach-Steckdosen-Verteiler geben sollte.
    Es handelt sich um Schutztrennung nach 0100-410, Abschnitt 413. Einfache Trennung reicht aus [I](413.1.1), also kann jeder potentialgetrennte Wechselrichter verwendet werden. Mir ist kein Wechselrichter bekannt, der nicht potentialgetrennt ist. Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege! In VDE 0100-551 habe ich nichts gefunden, was dem entgegensteht.[/I]


    Dann war da noch die Frage nach einer Zulassung, die ein Wechselrichter zur Verwendung im Fahrzeug brauche. Die Antwort hierauf hat Manfred hier klar auf den Punkt gebracht.


    Jetzt will ich noch "kurz" auf Eure Einwände innerhalb dieses Threads eingehen, bovor ich dann zum Resümee komme, wie man den Wechselrichter anschließen kann (und darf ;)).


    Eine Möglichkeit läßt die 551 noch zu, die Steckdose im Bad kann über einen Trenntrafo (Schutztrennung) versorgt werden.
    Da ginge dann auch ein Föhn, vorausgesetzt die Nennströme passen zusammen;-)


    NORBERT! :x
    Jetzt bringst Du aber eine ganze Menge durcheinander. In der VDE 0100-551 steht überhaupt nichts von Rasiersteckdose, die ist in VDE 0570-2-5 definiert und in VDE 0100-701 sind deren Einsatzmöglichkeiten beschrieben. Das mit den Nennströmen, die zusammenpassen müssen, hast Du ja mit ;) geschrieben. Hier noch mal für alle:
    Rasiersteckdosen müssen einen eingebauten Trenntrafo haben und dürfen max. 50 Watt abgeben. Gäbe es einen 50 Watt-Fön, hätte man eine ordentliche Erkältung, lange bevor die Haare trocken sind :D.
    Eine Rasiersteckdose darf im Bad nur außerhalb einer Duschkabine (bzw. des Bereichs der Duschwanne) angebracht werden.
    In den meisten Kästen nimmt wohl die Duschwanne die gesamte Grundfläche des Bades ein. Also ist hier gar kein Platz für eine Rasiersteckdose. Für die typischen Einsatzzwecke des Wechselrichters im Wohnmobil eignet sie sich sowieso nicht! Eure informations- und fototechnischen Elektrogeräte wollt Ihr wahrscheinlich eher nicht im Bad laden ;). Fön geht nicht, wegen mangelnder Leistung und sicherheitstechnisch ist so ein Ding in diesem engen Bad sowieso nicht der Hit, selbst wenn das Bad größer sein sollte als die eigentliche Duschkabine. Also: Besser keine Rasiersteckdose im Bad! Und eine "normale" 230 V-Steckdose darf näher als 60 cm von der Dusche entfernt sowieso nicht montiert werden!


    FZ.Z.PERS.BEF.B. 8 SPL.
    WOHNMOBIL
    Und wenn das dort steht, ist es eben so, dass dort kein WR eingebaut werden darf. ...


    Wo, bitte, steht, dass in einem Wohnmobil (oder wie das auch immer Kfz-zulassungstechnisch heißt) kein Wechselrichter eingebaut werden darf? Es müssen nur die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden (kommt nachher)!


    Gefahr Nummer 1:
    Es existiert KEIN SCHUTZLEITER ("Erdung").
    - Alle Geräte, deren Schuko-Stecker wirklich einen Schutzkontakt aufweisen, benötigen diesen in der Regel auch. Beispielsweise, weil Gehäuseteile aus Metall sind. Oft beispielsweise und Womo-typisch bei Toastern, Wasserkochern. Löst sich in einem solchen Gerät innen ein 230V-führender Leiter und berührt das metallene Gehäuseteil, liegen dort ebenfalls die 230V an. Du fasst diesen an und...


    Jürgen, nachdem Du nur den jetzt gelb gefärbten Teil zurückgezogen hast, muss ich auf die anderen beiden Aspekte noch eingehen:
    Wenn man es richtig installiert, gibt es einen Schutzleiter (kommt noch....)


    Zitat

    ... Außerdem hast Du dann auch an Deiner Einspeisedose, deren Stifte nicht berührgeschützt sind, 230V anliegen. Ein neugieriger Bengel wollte doch schon immer mal wissen, was unter dieser komischen grauen Klappe ist...


    Selbstverständlich darf man nicht den Wechselrichter und die Einspeisesteckdose einfach so zusammenschalten! Da gehört eine Vorrangschaltung hin, die ich aber hier nicht beschreiben möchte, da das dann doch lieber ein Fachmann (aber nicht der mit dem Wechselrichter für den Kühlschrank :s9) machen sollte. Einfacher und sicherer wären zwei vollkommen getrennte Systeme für Landeinspeisung und Wechselrichter.


    Die E VDE 0100 521 ändert sich gerade, sie regelt Stromversorgungen im Paralellbetrieb oder als Insellösung. ...


    Ich glaube, Du meinst VDE 0100 551 ?


    Das Reisemobil der Luxusklasse (12 Meter) hat nun ein Aggregat und einen Wechselrichter und einen Erdungsanschluss und es wird ein Erder mitgeführt.


    Und der rammt wirklich allen Ernstes an jedem Stellplatz den Staberder in den Boden? :s8
    Im Ernst: Den Erder braucht er nun wirklich nicht. Norbert, Du kannst mir ja mal per PN schreiben, warum Dein Nachbar meint, einen Erder vorschreiben zu müssen. Ich zeige Dir dann, warum dem nicht so ist!


    ... dass man mit einer Brücke das Gerät "Nullen" kann, um ein TNs Netz zu erzeugen. Das ist normativ schlichtweg verboten, denn ich lege bewusst eine Spannung an leitende "Gebäudeteile", also die Karosse.


    Zu der Spannung, die Du vermeintlich "an die Karosserie legst", hat Dir ja Michael in #105 schon geantwortet, das muss ich hier nicht wiederholen. Und ich wüsste nicht, wo Du die Aussage finden kannst, das sei verboten. Das zeige mir mal bitte!
    Im Gegenteil: Schau mal in die VDE 0100-717, da findest Du ganz viele Zeichnungen, auf denen es genau so gemacht wird!



    So, und wie behandeln wir jetzt die 230 V-Seite unseres Wechselrichters im Wohnmobil?
    Voraussetzung ist, dass er potentialgetrennt ist! Sollten eigentlich alle sein, aber zur Sicherheit noch mal vergewissern. Wenn das nämlich nicht der Fall ist, dann funktionieren beide Schutzmaßnahmen (die "halblegale" und die "ganz legale"), die ich gleich beschreibe, nicht. Und mit potentialgetrenntem Wechselrichter hast Du ja die Trennung, Heinz(albler), die Du auch mit dem von Dir erwähnten Trenntrafo erreichen würdest. Dann doch besser gleich einen gescheiten Wechselrichter kaufen als ein Schrott-Ding mit teurem separaten Trenntrafo hinten dran (ist billiger und besser!). Wobei ich ja davon ausgehe, dass es nur potentialgetrennte Wechselrichter gibt.


    Wenn man jetzt an der Steckdose des Wechselrichters nur ein Gerät einsteckt, dann ist das ein einigermaßen sicherer Zustand. Die potentialgetrennte Spannung hat keinen Bezug zur Karosserie, auch nicht zur Erde, so dass einem nichts passiert, wenn man einen einzelnen blanken Draht anfasst. Da dieses eine Gerät und seine Zuleitung überschaubar ist, geht man davon aus, dass keine zwei Fehler gleichzeitig auftreten. Daher ist es als Schutzmaßnahme in den VDE-Normen definiert und nennt sich Schutztrennung. Es ist aber, wie Norbert schon schrieb, im Wohnmobil nicht erlaubt (steht in der VDE 0100-721). Vermutlich aus dem Grund, dass ja jederzeit jemand auf die Idee kommen kann, eine oder mehrere Mehrfachsteckdosen dort einzustecken und schon ist die Übersichtlichkeit verloren gegangen. Angenommen, von einem defekten Kabel berührt ein aufgescheuerter Draht ein Karosserieteil und zusätzlich ist ein Gerät defekt, bei dem zufällig der andere Draht ans Gehäuse kommt. Dann hat man zwischen dem Gerätegehäuse und der Karosserie 230 V Berührungsspannung mit den bekannten fatalen Folgen ....


    Um so etwas sicher zu vermeiden, setzt man einen RCD mit 30 mA Differenzstrom ein (residual current protective device, früher hießen die Dinger einfach FI-Schutzschalter). Damit der funktioniert, muss einer der beiden Pole der 230 V-Wechselspannung mit der Karosserie verbunden werden. Dadurch entsteht das von Norbert erwähnte TN-Netz. Wie oben schon gesagt, ist das erlaubt und notwendig. Aber eine Verbindung zwischen Karosserie und Erde ist nicht notwendig. (Es gibt Sondersituationen, wo die Erdung tatsächlich notwendig sein könnte. Aber die sind komplexer und für Wohnmobile gar nicht zugelassen. Daher will ich hier nicht darauf eingehen.)


    Man geht also vom Stecker am Wechselrichter mit einer dreiadrigen Leitung (braun, blau, grün-gelb) zu einem Verteiler, in dem der 30 mA-RCD und, wenn man die Norm genau einhalten will, auch ein zweipoliger Leitungsschutzschalter ("Sicherungsautomat") sitzt. Der Leitungsschutzschalter wird zwar nie auslösen, weil der Wechselrichter den Auslösestrom gar nicht bringen kann, aber so steht's in der Norm ;). Vor dem RCD wird die blaue Leitung mit der grün-gelben verbunden und diese Anschlussstelle mit einem grün-gelben Leiter mit der Karosserie verbunden. Am besten nimmt man hierfür zwei gebrückte Reihenklemmen, die auf die Hutschiene geschnappt werden. Falls es im Auto größere Metallteile gibt, die nicht mit der Karosserie verbunden sind, müssen diese auch (mit grün-gelber Leitung) mit der Karosserie elektrisch verbunden werden. Am besten führt man alle Schutzleiter an einem zentralen Punkt zusammen, an dem man eine gut leitende Verbindung zu Karosserie hat, z. B. am Masseanschlusspunkt der Starterbatterie. Alle 230 V-Leitungen und die Schutzleiter müssen einen MIndestquerschnitt von 1,5 mm² haben. Wenn man es ganz genau nimmt, dürfte eigentlich der Anschluss an den Wechselrichter nicht mit Stecker erfolgen, sondern müsste direkt angeklemmt werden, damit man dort nichts anderes einstekcen kann (siehe oben). Aber wir wollen mal nicht päpstlicher sein als der Papst. Man kann ja z. B. den Stecker im Wechselrichter mit einem Kablebinder, den man um das ganze Gerät zieht, fixieren (mehrere ineinander stecken, einer reicht sicher nicht).


    Wer kein Elektrofachmann ist und das selber installiert, sollte es unbedingt vor Inbetriebnahme von einem Fachmann abnehmen lassen!


    Eine weitere Möglichkeit wäre noch, die galvanische Trennung zu belassen (IT-Netz) und eine Isolationsüberwachung mit Abschaltung (!) zu installieren. Wäre aber im Kastenwagen mit Kanonen nach Spatzen geschossen.


    Der Sinn der Verbindung eines (!) Leiters mit der Karosserie ist folgender: An diesem Draht (genannt N) liegt jetzt keine Spannung gegen Karosserie an und seine Berührung ist ungefährlich. Genauso, wie der N (blauer Draht) in der Hausinstallation. Der andere (L, brauner Draht) hat Spannung von 230 V gegen Karosserie. Kommt er mit einem Gehäuse (das ja über Schutzleiter mit der Karosserie verbunden ist) in Berührung, löst der RCD aus. Auch wenn ein Mensch direkt den Leiter berühren würde, löst der RCD aus. Damit der RCD auslösen kann, ist unbedingt die Schutzleiter-Verbindung vor dem RCD zwischen N und Karosserie notwendig. Dann fleißt der Fehlerstrom über den L durch den RCD, aber durch den Schutzleiter (und nicht durch den RCD) wieder zurück. Und immer, wenn Hin- und Rückstrom nicht gleich groß sind, löst der aus. Ohne die Schutzleiter-Verbindung könnte es passieren, dass zwei Fehler (in den beiden Polen) hinter dem RCD auftreten. Der dann fleißende Fehlerstrom würde für den RCD wie ein ganz normaler Betriebsstrom aussehen und er würde nicht auslösen.


    Gruß
    Matthias

  • Ergänzung zum Beitrag oben: 25.07.17

    (Ich kann's oben nicht mehr einfügen, weil die neue Forensoftware so lange Beiträge nicht mehr zulässt. Man darf jetzt nicht mehr als 10.000 Zeichen schreiben. Das haben die wahrscheinlich extra wegen mir geändert, damit ich nicht mehr so viel schreiben kann ;)


    Was oben steht, gilt uneingeschränkt für den 230 V-Betrieb im Auto. Außerhalb des Autos könnte unter Umständen eine gefährliche Situation entstehen, wenn mehrere ungünstige Umstände zusammentreffen würden (sehr unwahrscheinlich). Um auch hier größtmögliche Sicherheit zu haben, gilt für den Betrieb mit vom Wechselrichter gespeisten Geräten außerhalb des Fahrzeugs:
    - entweder nur ein einzelnes Gerät außen verwenden und keine Mehrfachsteckdosen benutzen, siehe unten Punkt 1.
    - oder über einen Erdspieß die Fahrzeugkarosserie erden. Setzt veraus, dass im Auto die Anlage wie unten unter 2. beschrieben verdrahtet ist. Macht nur Sinn, wenn man außerhalb des Autos eine weitverzweigte Kabelage veranstalten möchte.


    Kurzfassung:


    1. Die einfache Version
    Einen potentialgetrennten (!) Wechselrichter mit einer einzigen Steckdose installieren und darauf achten, dass dort nur ein Gerät (und keine Verlängerungsleitung mit Mehrfachsteckdose) eingesteckt wird. Das Gerät, das angeschlossen wird, regelmäßig überprüfen, dass es keine äußeren Schäden aufweist. Sich bewusst sein, dass hiermit zwar die Sicherheit gewährleistet ist, aber die Installation nicht der VDE-Norm entspricht.


    2. Die von der Norm abgedeckte Version:
    Installation mit mehreren Steckdosen im Wohnraum verteilt. Leitung wird vom Wechselrichter über zweipoligen Leitungsschutzschalter ("Sicherungsautomat") und RCD 30 mA (FI-Schutzschalter) geführt. Vor dem RCD Schutzleiterverbindung zwischen dem blauen Leiter und Fahrzeugmasse. Begründung? (siehe oben die Langfassung ;)).


    Landeinspeisung und Wechselrichter-Verkabelung strikt trennen. Oder - wenn umgeschaltet werden soll, das nur mit den nötigen Fachkenntnissen oder vom Fachmann machen lassen.


    Gruß
    Matthias

  • Ich oute mich. Ich hab's komplett einschließlich dem kursiven Teil gelesen. Wirklich klar und verständlich geschrieben. Herzlichen Dank dafür an Matthias. Da steckt richtig viel Arbeit drin in allen Normen zu suchen. Hut ab!
    Gruß
    Jürgen

    Grüße aus Oberfranken (Forchheim)
    Jürgen
    Malibu 600 DB2; BJ 2015; Fiat; 3,5 t Maxi; 3 l; Solar 100 W; Alu Tankgasflaschen; Sat-Anlage; LiFePO4 rundum

  • Matthias,


    HUT AB, RESPEKT, :appl:
    Jetzt haben wir eine schöne Grundlage!
    Und ich bin wirklich sehr gespannt auf weitere Beiträge, die Dich bestätigen ODER widerlegen :s7


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

  • Dank Euch für die Rückmeldungen und auch den anderen, die fleißig "Danke" geklickt haben!


    Hat mich jetzt selber interessiert, wie sich das mit den Vorschriften verhält, die - vor allem von Norbert - hier häufig erwähnt wurden. Interessant, dass ich nach Durcharbeiten der Normen auf die gleiche Lösung kam, die ich bei mir schon - ohne intensives Normenstudium - installiert hatte ;) (allerdings ohne Leitungsschutzschalter).


    Bin auch gespannt, ob noch fachliche Einwände oder Diskussionsbeiträge kommen.


    Gruß
    Matthias

  • Da ich die 220V meinens 1000W WR nie in den ganzen Kasten verteilen wollte, habe ich genau so verkabelt wie du, ohne an Normen zu denken. Einem "gelernten und a weng mehr....." Stromer wie mir, geht das Gefühl wie und wo der Saft fließen darf, wohl doch nicht verloren. Obwohl es schon verdammt lang her ist.
    Danke für deine Ausführungen. :s11

    Peugeot Boxer 2010. H2,L3, 3l ,156PS. Rückfahrkamera, Webasto Standheizung, 3X100WP JWS Solarmodule, Votronic MPP 350 DUO Regler, 180AH AMG Batterien.

    Einmal editiert, zuletzt von Guzzi-Ernst ()


  • Matthias,


    Respekt vor dem umfangreichen Beitrag.


    Gestatte mir jedoch eine Ergänzung:
    Die meisten WR haben keine galvanische Trennung, da der Wirkungsgrad ohne Trennung etwas höher ist.


    Darüber hinaus ist es völlig korrekt, bei einem IT Netz (galvanisch getrennt, ohne Isolationsüberwachung) und TNS Netz (mit RCD) den Isolationsstatus aller elektrischen Heinzelmänner (einwandfreier Kabelzustand) regelmäßig zu prüfen, damit nicht irgendwann beide Leiter Fehler aufweisen, welches dann zu gefährlichen Zuständen im IT und TNS Netz führt.


    Auch korrekt, dass RCD's regelmäßig geprüft werden müssen. Dazu gibt es einen Testknopf am RCD. Bei Fehlfunktion des RCD wird es ansonsten noch gefährlicher als oben, da:
    auch gegen Karosseriemasse eine Spannung besteht, was beim IT Netz nicht möglich ist.
    Da allerdings in den meisten Kästen kaum blanke Karosserieteile vorhanden sind, hält sich dieses Risiko in einem überschaubaren Rahmen.


    Auch ist anzumerken, dass im o.g. Doppelfehlerfall (beide Leiterisolationen fehlerhaft, nur hochohmige Karosserieteile an der Person) ein funktionsfähiger RCD nicht ansprechen kann, was die IT Lösung in die Favoritenposition bringt.



    Gruß
    Michael

  • Ergänzende Frage aus der praktischen Welt zum Votronic Wechselrichter:


    http://www.votronic.de/images/…hselrichter/3168_3170.pdf


    Die Anwendungsbeispiele auf Seite 5 und 7 entsprechen ja der Kurzfassung 1 und 2 von Matthias, soweit so gut. Allerdings bietet Votronic noch die Version auf Seite 6 mit Anschluss einer Steckdosenleiste an. Wie muß ich diese Variante jetzt einordnen?


    Gruß Manfred

  • Ich habe ja in meinen langen Ausführungen hauptsächlich untersuchen wollen, ob es auch unter Beachtung aller VDE-Normen möglich ist, einen Wechselrichter im Wohnmobil zu betrieben. Das muss ganz klar bejaht werden (Variante 2).


    Zu Deiner Frage, Manfred: Nach dem, was ich aus den zitierten Normen herauslese, ist es nicht erlaubt, die Steckdosenleiste einzusetzen, genauso, wie es nach den aktuellen Normen nicht "erlaubt" ist, ein Gerät direkt in den Wechselrichter einzustecken. In der VDE 0100-721 (das ist die für "Motorcaravans") steht ganz klar drin: "Schutz durch Schutztrennung darf nicht angewendet werden, ausgenommen für Rasiersteckdosen". Die Votronic-Beispiele auf Seite 5 und 6 sind Schutz durch Schutztrennung. Warum die dann auf Seite 6 schreiben, dass das nach den Normen zulässig sei, wundert mich. Es könnte ja sein, dass es früher mal zulässig war und sich die Norm geändert hat, das aber bei Votronic nicht beachtet wurde? (Allerdings ist die neueste VDE 0100-721 von 2010, die Votornic-Anleitung von 2015!)
    Ob du das dann einfach trotzdem so machst wie auf Seite 5 oder 6 und damit auch sicher genug unterwegs bist, wenn Du die Geräte regelmäßig auf Beschädigung prüfst, steht auf einem anderen Blatt ;).


    Michael, danke für Deine Hinweise zur regelmäßigen Prüfung. Da hatte ich gestern Nacht nicht mehr dran gedacht, das zu erwähnen.
    Das von Dir erwähnte IT-Netz bringt sicher ausreichenden Schutz, wenn es, wie Du richtig sagst, regelmäßig auf seinen Isolationszustand geprüft wird. Aber wer macht das schon? Und wer kann das, wer hat die nötigen Mesgeräte? Wenn Du oder ein anderer Fachmann das in seinem Fahrzeug so macht, muss er sich bestimmt nicht vorwerfen lassen, er hätte eine unsichere Anlage errichtet. Es ist ja - auch nach gängiger Rechtsprechung - durchaus zulässig, von den VDE-Normen abzuweichen, wenn man einen gleichartigen Sicherheitslevel erreicht.


    Weil man aber nicht davon ausgehen kann, dass ein IT-Netz von jedem Benutzer regelmäßig geprüft wird, ist das nach meiner Vermutung der Grund, dass die Schutzmaßnahme Schutztrennung im Wohnmobil nach VDE 0100-721 nicht zugelassen ist.
    Für die Nicht-Fachleute: Ein IT-Netz ist ein Netz in begrenztem Umfang, das durch einen eigenen Trafo gespeist wird und bei dem kein Anschluss des Trafos mit dem Schutzleiter verbunden ist. Es hängt sozusagen "in der Luft", d. h. bei ordnungsgemäßem Isolationszustand kann man anfassen wo man will und bekommt keine gewischt. Normalerweise wird solch ein Netz mit Isolationsüberwachung betrieben. Dann wird beim ersten Fehler eine Warnung ausgegeben und erst beim zweiten Fehler abgeschaltet. In Opersationssäälen ist diese Netzform üblich wegen der höheren Verfügbarkeit (eben weil es beim ersten Fehler noch nicht abschaltet).


    Noch ein paar Worte zur Potentialtrennung im Wechselrichter:
    Michael, es wundert mich, dass - wie Du schreibst - die meisten Wechselrichter keine Potentialtrennung hätten. Das hieße ja, dass die potentiell gefährlich sind, wenn man sie ohne RCD betreibt. Ob der RCD aber zuverlässig auslösen würde, kann man wohl nicht ohne weiteres beurteilen, wenn man die Schaltung nicht kennt. Vermutlich wird man bei denen aber auch keine Brücke zwischen einem Außenleiter und PE (und damit dem Minuspol der Einspeisung) machen dürfen?


    Damit kann ich nur noch mal bekräftigen, nur potentialgetrennte Wechselrichter zu kaufen! Ganz sicher wissen wir es jetzt von zwei hochwertigen:
    - der Votronic, von dem Manfred oben die Bedienungsanleitung verlinkt hat. Ob das für alle Votronic gilt, weiß ich nicht, ist aber zu vermuten. Im Zweifelsfall vor dem Kauf die Bedienungsanleitung durchsehen und wenn da nichts drinsteht, beim Hersteller nachfragen.
    - Die Serie DSW von der Firma ivt, von der Michael in #118 den Prospekt verlinkt hat. Ich habe auch so einen und kann daher die Potentialtrennung aus eigener Erfahrung bestätigen.
    Merkwürdigerweise steht in dem verlinkten Prospekt von ivt und auf der Website die Protentialtrennung als Merkmal angegeben, aber in der Bedienungsanleitung steht nichts von Potentialtrennung drin. Ich hab's halt gemessen, bevor ich die Schutzleiter-Brücke gesetzt habe (er hat tatsächlich!).


    Gruß
    Matthias


  • Falsch! Die Norm ist nicht überführt worden. Sondern ersetzt durch die DIN EN 60236?
    (nagelt mich bitte nicht an der genauen Nr. fest, hab ich grad aus dem Kopf gemacht, sorry)
    und diese Norm ist zwar ähnlich aber zur Beute der Juristen eben nur ähnlich und nicht exakt wie vorher.
    Natürlich (lese die erste Seite der Norm: Jede Normanwendung ist freiwillig) hat keine Norm Gesetzeskraft.
    Aber im Falle eines Rechtsstreits (Zivil- oder auch Strafrecht) wird auf die gültige Normung
    in der Annahme das sie den Stand der Technik repräsentiert zurückgegriffen.
    (vernünftig oder nicht "welcher Jurist ist schon vernünftig und hat von irgentwas realem Ahnung"
    Bsp.alle coolen im "Rechtssystem der DDR ausgebildeten und so hochheilig wissenschaftlich promovierten
    Rechtsanwälte" sind komentarlos in der ach so systemfremden BRD-Rechtsordnung mit den gleichen qualitativ hochwertigen
    "Wissenschaftlern" zertifiziert worden ).
    Die DIN EN Normen sind oftmals nicht schlüssig und sinnig, ja sie wiedersprechen sich auch oft, Beute siehe oben.
    Warum? Man muß sich mit den gleichstimmig zusammengesetzten EU Normenausschüssen auseinandersetzten.....(viel Spaß)
    Ein Beispiel: Beim Eurocode3 (alle Bauten in Europa müssen danach ausgeführt werden) hat, und jetzt kommts richtig gut,
    die Türkei!!!!! die gleiche Stimmenanzahl wie Deutschland.


    PS: Mein lieber Matthias. Ich glaube fest daran das du VDE-fest bist und richtig Ahnung hast.
    Aber wenn du im nicht zu wünschenden Unfall-Fall mit den o.g. "Kapazitäten" zu tun bekommst
    werden sie dir wirtschaftlich und ggf. auch persöhnlich das Genick brechen (leider).
    Oder du bist eines der wenigen (ich kenne keines!) Genies das den DIN EN Dschungel beherrscht.


    PPS: Mein lieber Freund aus AT auch ihr seid per Vertrag verpflichtet eure Nationalen Normen nach veröffentlichung
    der EN Normen zurückzuziehen und sie durch die EN Normen zu ersetzen, ohne wenn und aber.
    Nutzt nix;-)


    Habt Spaß damit
    der D-man

  • ...Die Votronic-Beispiele auf Seite 5 und 6 sind Schutz durch Schutztrennung. Warum die dann auf Seite 6 schreiben, dass das nach den Normen zulässig sei, wundert mich....


    Nur zur Ergänzung: Auf Nachfrage sagt Votronic, dass der WR ja nicht nur in Wohnmobile eingebaut werden kann. Für den Einbau in Wohnmobile wird ausschließlich das VDE-konforme Anwendungs-Schema 3 (Seite 7) empfohlen. Ansonsten: Die Verantwortung für die Einhaltung der Normen liegt beim Installateur, daher auch der Verweis auf Fachpersonal.


    Gruß Manfred

  • Hi,
    mit dem Hersteller habe ich diskutiert, eine VDE / IEC Prüfung haben die nicht, zumindest bis Ende 2014 nicht. Und ob die Wechselrichter einen FI Typ B benötigen wissen sie nicht. Trotzdem sind die Geräte nicht schlecht, halt nur nichts fürs Reisemobil. Die Ladegeräte und Laderegler sind im oberen Quallitätsbereich.
    Mit der Norm EN, IEC, VDE können Staatsanwälte und Richter in der Regel nichts mit anfangen. Ich war lange genug Schöffe beim Landgericht..., dafür gibt es aber vereidigte Sachverständige, die auch von den Sachversicherern herangezogen werden.
    Glücklicherweise ist die Zahl der Toten durch unmittelbaren Enfluss von Elektrizität recht gering. Dazu tragen auch die Normen bei und die vielen gut arbeitenden Berufskollegen.


    Gruß
    Norbert

  • (...) Trotzdem sind die Geräte nicht schlecht, halt nur nichts fürs Reisemobil. (...)


    Die haben ein CE-Zeichen und das hatten sie mit Sicherheit auch schon vor 2014. Dass eine Firma wie Votronic hiermit keinen Schmu macht, davon bin ich überzeugt. Also erfüllen die Geräte die Niederspannungsrichtlinie. Ein VDE-Zeichen ist nicht Pflicht, eher ein Marketing-Instrument. Und was Du mit IEC-Prüfung meinst, Norbert, könntest Du das noch erläutern? Es gibt sehr viele IEC-Normen, aber mir ist keine "IEC-Prüfung" bekannt, die ein Gerät verpflichtend haben müsste. Oder täusche ich mich da?


    Norbert, warum bist Du der Meinung, dass diese Geräte in einem Reisemobil nicht verwendet werden dürfen?


    Gruß
    Matthias

  • Hi,
    ich bin ja nun nicht mit den Prüfungen von Geräten betraut.
    Die Schukosteckdose und die eingebaute Sicherung sind VDE Zeichen fähig, der Rest, so wie ich das sehe nicht.
    Die Konformitätbescheinigung, die hinter dem CE Zeichen steht, sollte für Geräte, die dem elektrotechnischen Laien verkauft werden bestimmte Mindestanforderungen an die Prüfungen, die der Hersteller regelmäßig durchführen muß, beinhalten. Z.B. so https://library.e.abb.com/public/2bcd0c691e3285a885257cd900728423/uno-2.52.0-i-outd_derived_models_all_countries_ce_declaration_german.pdf
    ABB ist zur Zeit der größte Wechselrichterhersteller weltweit und egal wo die Geräte produziert werden wird jede Gerätetype geprüft und das dokumentiert. Das muss auch jeder Föhn, Staubsauger-Kühlschrankhersteller etc., alle müssen die Niiederspannungsrichtlinien einhalten, prüfen und dokumentieren.
    Dafür gibt es internationale Normen.Eine EMV- Verträglichkeitsprüfung gehört auch dazu, das ist das wenigste.
    Gruß
    Norbert

  • Ja, Norbert, jetzt hast Du so halbwegs erklärt, was ein CE-Zeichen und die dazugehörige Konformitätserklärung ist. Muss jeder machen, der Elektogeräte in den Verkehr bringt. Aber das war doch gar nicht die Frage. Und lass doch mal das VDE-Zeichen, das braucht kein Mensch.


    Meine Frage (letzter Satz in #137) hast Du aber noch nicht beantwortet ;)


    Gruß
    Matthias

  • .....Trotzdem sind die Geräte nicht schlecht, halt nur nichts fürs Reisemobil.....


    Schade, schade, aber jetzt wirkt die Argumentation leider arg trotzig, beratungsresistent und (zumindest für mich) nicht mehr nachvollziehbar. Ich ziehe mich jetzt auf die bisher mit Argumenten nicht widerlegte Zusammenfassung in Beitrag #126 zurück.


    Gruß Manfred

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!