Anhänger-Speedlimit in Österreich

  • Ich habe heute liebe Post aus der Steiermark erhalten. Bin mit meinem leichten Bootsanhänger (also bis 750kg) in einen Blitzer geraten, der wohl erkennen konnte, dass ich mit dem Kasten einen Anhänger ziehe und auch zu Heckfotos fähig war. Das Knöllchen gab es für den Hänger. Vorwurf: Tempo 94 km/h bei erlaubten 80 km/h.


    Ich dachte immer, 100km/h seien in Ö mit einem Anhänger erlaubt. Das gilt aber wohl nur, wenn Zugfahrzeug und Hänger zusammen 3,5 t zul. Gesamtgewicht nicht überschreiten. Fazit: 50 € Lehrgeld und Bummeltour im nächsten Jahr.


    Ort der Tat war übrigens die A9, kurz vor Graz bei Deutschfreistitz - dort steht der Festblitzer. Ich bin die Gesamtstrecke guten Gewissens nach GPS 100 km/h gefahren, auch zurück. Hab also noch Glück gehabt.


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

  • Wissen die, dass du einen sogenannten leichten Anhänger mit < 750 Kilo gezogen hast? Oder gehen sie von etwas anderem aus?



    Da stehts so, wie du es angenommen hast
    https://www.help.gv.at/Portal.…ntent/6/Seite.063300.html

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

    3 Mal editiert, zuletzt von XT-Rider ()

  • Danke Peter. Interessant. Hier ist der Gesetzestext. Ein wenig schwierig alles, oder?
    Anschuldigung: § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV


    https://www.ris.bka.gv.at/Doku…okumentnummer=NOR40091361


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

  • Peter, 3500 erreicht, plus 750 kg Anhängerlein sind wohl zusammen irgendwas umme 4250 kg....ergo 80 Bergvolkkilometer/h. Aber ich bin gaaaaaanz schlecht im Gesetzestext lesen, geb ich ja zu.....:)

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Hallo Reinhard !
    Also ich bin auch der Meinung, dass ich mit meinem Kastenwagen (PKW) und leichtem Anhänger 100 km/h auf der AB fahren darf.
    Siehe ua.:
    https://www.austria.info/at/se…ine-verkehrsinformationen


    und § 58 KDV: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…n&Gesetzesnummer=10011385


    Vielleicht kann man am Foto nicht erkennen, dass es sich bei dir um einen leichten Anhänger handelt.


    lg tom


    Jetzt war ich ein bisserl zu spät - aber die Gesetzesstelle kann glaube ich nicht passen.

  • Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt
    (Klasse B)

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • Hallo Reinhard !
    Von wem hast die Strafverfügung bekommen LPD Steiermark oder BH Graz-Umgebung ? Ich würde dort anrufen und nachfragen.
    Beim Studieren der Gesetzesstellen komme ich immer mehr zu der Meinung, dass, wenn das Gespann 3,5 t, übersteigt nur 80 km/h erlaubt sind.
    Das Lustige ist, dass ich dort in letzter Zeit auch zweimal geblitzt worden bin und ich mir immer dachte, was ist denn da los, ich fahr eh nur 100 - kann das Gerät vielleicht die Größe nicht richtig unterscheiden (Kastenwagen - LKW).
    Post hab ich bis dato aber keine bekommen, vielleicht dauerst es nicht mehr so lange ??!!
    lg tom

  • Widerspruch formulieren, Gesetzestext zitieren, Fahrzeugschein Anhänger, kopieren, hinschicken, sehen wie sie argumentieren. Österreich ist meiner Kenntnis nach ein Rechtsstaat.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Danke Tom. BH Graz hat mir den Liebesbrief gesandt. Ich werde da mal anrufen.


    In einem großen Schlauchboot-Forum wurde das Thema schon mal unter Beteiligung eingefleischter österreichischer Bootfahrer diskutiert. Letztlich war man sich einig: Wenn das zul. Gesamtgewicht von Zugfahrzeug plus Anhänger 3,5t überschreitet, gelten 80 km/h.


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

    Einmal editiert, zuletzt von Schuchti ()

  • @ Peter: Ö hat so ein Konstrukt "Anonymverfügung", gegen das keine Rechtsmittel eingelegt werden können. Akzeptiere und zahle ich diese günstig festgesetzten 50 € nicht, wird automatisch ein Strafverfahren eingeleitet. Verliere ich dies, wird's ganz erheblich teurer! So gesehen wäre zahlen eigentlich ratsam.


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

  • Ich würde mich bei de BH Graz-Umgebung betr. der Gesetzeslage informieren und wenn das mit den 80 rechtens ist, was ich immer mehr und mehr glaube, würde ich den fufi bezahlen, denn im ordentlichen Verfahren, welches bei Nichtbezahlen der Anonymverfügung eingeleitet wird (Lenkererhebung, Verfahrenskosten usw) kommst sicher nicht so billig weg.
    Die Annahme mit dem 100er auf der Autobahn leitet man (ich) wahrscheinlich unbewusst immer vom Ziehen des Anhänges mit dem "normalen" PKW ab.
    lg tom

  • War auch immer der Meinung ich dürfte in Österreich mit leichten Anhänger 100 fahren habe im Urlaub auch noch 2 Östereicher gefragt die mir das so bestätigt hatten. Bei der Heimreise wurde ich dann auf der Tauernautobahn geblitzt und habe mich dann zuhause angekommen beim ADAC informiert . Die 100kmh gelten bei leichten Anhängern (bis 750kg) bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5T. Also warte ich jetzt auch auf mein Knöllchen.


    Lg Ralf

  • Anonymverfügung, das grenzt ja schon an Nötigung.....zahlste nicht, wirds teurer......


    Wieder ein Grund mehr für mich, Ösiland zu meiden.

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

  • So stehts auch in dem verlinkten Gesetz.


    natürlich ist fü die österreichischen Behörden die Anonymverfügung praktisch. Bevor einer sein (gutes ) Recht erstreitet, zahlt er lieber die 50 Ocken und hat seine Ruhe. Und die Ösis ihr Geld - auch bei falschen Bescheiden.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Geschwindigkeit mit Anhänger: innerorts - Freilandstraße - Autobahn und Autostraße
    Mit Anhänger bis zu 750 kg HzGG (höchstzulässiges Gesamtgewicht): 50 - 100 - 100
    Mit anderen Anhängern:
    HzGG Anhänger plus Zugfahrzeug <= 3.500 kg: 50 - 80 - 100
    HzGG Anhänger plus Zugfahrzeug > 3.500 kg: 50 - 70 - 80


    Du hast eine Anonymverfügung bekommen:
    Normaler Weg: Nichts tun, du bekommst eine Strafverfügung gegen du Einspruch erhebst - da kann ich dir dann helfen (verfassen), das ist in Österreich nicht verboten.
    Du kannst auch anrufen und denen sagen, dass dein Anhänger ein leichter Anhänger ist, ist mit Telefonkosten verbunden.


    Du hast eine Strafverfügung oder einen Bescheid bekommen: Einspruch innerhalb der Rechtsmittelfrist an die Behörde, die das Ding ausgestellt hat - unbedingt eingeschrieben.

  • Da ich auch gerade mit dem Womo und Anhänger durch Ösiland "gerast" bin, interessiert mich das Thema auch. Habe mal die entschiedenen Textpassagen aus §58 herauskopiert:
    f)
    beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3 500 kg nicht übersteigt - 80 km/h,
    auf Autobahnen und Autostraßen-100 km/h,


    g)
    beim Ziehen eines leichten Anhängers - 100 km/h,


    Da beim Ziehen eines "anderen als leichten Anhängers" also eines schweren Anhängers explizit die Gesemtmasse von <= 3,5 to erwähnt wird, und bei den leichten Anhängern nicht, bin ich der Meinung, dass dort die Gesamtmasse nicht relevant ist. Also 100 km/h erlaubt!
    Steht auch so in diesem Link:

    Wissen die, dass du einen sogenannten leichten Anhänger mit < 750 Kilo gezogen hast? Oder gehen sie von etwas anderem aus?


    Da stehts so, wie du es angenommen hast
    https://www.help.gv.at/Portal.…ntent/6/Seite.063300.html


    Hier die aktuelle Version. Die oben von Schuchti verlinkte ist nicht aktuell.

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