Anhänger-Speedlimit in Österreich

  • Da beim Ziehen eines "anderen als leichten Anhängers" also eines schweren Anhängers explizit die Gesemtmasse von <= 3,5 to erwähnt wird, und bei den leichten Anhängern nicht,


    Exakt die gleiche Nomenklatur wie in deutschen Gesetzen. So les ich´s auch. Wo ist eigentlich Rainer @Cachaito . Der könnte doch mal als Fachmann was schreiben.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Du darfst mit leichtem Hänger und Kasten 3,5T ( HZG 4250 Kg) Tempo 100 auf Autobahnen fahren. Hab eben den Führerschein für schwere Hänger gemacht und da war das Thema. Würd ich hinschreiben mit Foto vom Zulassungsschein und denen das erklären.


    Lg aus dem Ösiland;)

  • Würd ich hinschreiben mit Foto vom Zulassungsschein und denen das erklären.


    oder anders formuliert

    Widerspruch formulieren, Gesetzestext zitieren, Fahrzeugschein Anhänger, kopieren, hinschicken, sehen wie sie argumentieren. Österreich ist meiner Kenntnis nach ein Rechtsstaat.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Zwischenstand zu meiner Anonymverfügung: Zwei sehr freundliche E-Mails an die Bezirkshauptmannschaft, eine sogar mit Fotos meiner Zulassungsbescheinungen zum Beweis der Gespanneigenschaften (WoMo 3,5t und kleiner Anhänger) ........ blieben unbeantwortet. Meiner Meinung nach eine Frechheit, die Leute im Ungewissen zu lassen. Also warte ich mal auf das Strafverfahren.


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

  • http://www.noe.gv.at/noe/KFZue…iehen_von_Anhaengern.html


    Hier steht's eigentlich ziemlich eindeutig. Irgendwo habe ich noch gelesen, dass denen die tatsächlichen Zulassungsdaten erst im Fall des Strafverfahrens zur Kenntnis gegeben werden.


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

  • Ich wurde vor 3 Jahren mal in Graz über "Section-Control" geblitzt, mit 97km/h, damals noch mit PKW und Wohnwagen - zGG 3480 kg, also 100km/h erlaubt. Also habe ich an die email-Adresse, die auf dem Knöllchen angegeben war gemailt, zusammen mit den Fzg.-Scheinen. Hat anstandslos und mit freundlichem Email-Verkehr geklappt. Vielleicht haben sich leider die Mitarbeiter geändert oder es ist eine andere Diensstelle. Viel Erfolg!

  • Bei einer Anonymverfügung gibt es keinerlei Reaktion der Behörde, solche scheinen auch nicht möglich zu sein, das das alles über EDV abgewickelt wird und iin der Zeit sicher keinerlei bearbeitender Zugriff auf das Verahren möglich sein wird. Erst 4 Wochen nach Ausstellung der Anonymverfügung wird, wenn keine Zahlung erfolgte, das Strafverfahren angestoßen und ein Strafreferent bekommt das Verfahren zugewiesen. Also abwarten und Tee trinken.

  • Hallo !
    hab mich jetzt auch noch einmal beim ÖAMTC schlau gemacht:
    Mit welcher Geschwindigkeit darf ich auf der Autobahn mit einem Citroen Jumper Kastenwagen, hzlGG 3500 kg (PKW Zulassung) und tats. Gewicht 3450 kg sowie einem leichten Anhänger (hzlGG 750 kg) tats. Gewicht 350 kg, auf der Autobahn fahren; 80 oder 100 km/h?


    Antwort:
    gerne teilen wir Ihnen Bezug nehmend auf Ihre Anfrage folgendes mit:
    Gemäß § 58 Abs. 1 Z2 lit.g KDV darf man mit dem von Ihnen erwähnten Gespann auf der Autobahn 100 km/h fahren.


    In der Hoffnung Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben verbleiben wir


    mit freundlichen Grüßen


    MAG. xxxxx
    Juristin | Rechtsdienste


    Ich würde jetzt die Lenkererhebung abwarten und dann einen Einspruch machen.
    lg tom

  • Bei der Lenkererhebung kann man noch keinen Einspruch machen, sollte diese aber unbedingt innerhalb der 14 Tage zurück schicken (Eingeschrieben, es gilt das Datum des Poststempels).
    Allerdings kann man da gleich einen kurzen Schrieb und Kopie des Fahrzeugpapiers beilegen, dass der Anhänger ein leichter Anhänger ist.


    Es kann allerdings auch gleich zu einer Strafverfügung kommen und eine dann noch notwendige Lenkererhebung erst nach einem Einspruch gemacht werden.

  • Heute kam noch eine Antwort:



    wir haben Ihr Mail vom 15.10.2018 erhalten.


    In Österreich darf man ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nur mehr 80 km/h fahren.


    Somit ist Ihr Fahrzeug + Hänger leider schwerer.



    Mit freundlichen Grüßen


    Marie-Christin xxxxxxxxxx


    Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung



    Na - hoffentlich kommen meine 50 Euro jetzt noch fristgerecht an!


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk


  • Hallo Reinhard !
    Könntest Du mir das Schreiben der BH GU zukommen lassen (per PN), würde das gerne noch einmal mit dem ÖAMTCJuristen besprechen.
    Danke
    lg tom

  • Hallo Tom, ich sende Dir das heute Abend. Danke. Ich hab die Dame jetzt auch mal mit der Einschätzung des ÖAMTC konfrontiert - seitdem ist wieder Funkstille.


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

  • Ein österreichischer Boots-Bekannter hat sich beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Strafamtsleiter der Bundespolizeidirektion Salzburg schlau gemacht.
    Einhellige Meinung: PKW 3500 kg plus leichter Anhänger(750) Führerschein Gr. B und erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 100 km/h.


    Ich tendiere dazu, abzuwarten. Wenn ich das nicht abschließend geklärt bekomme, schwebt das alle Folge-Urlaube über mir - auch wenn die Strecke über Passau-Graz-Spielfeld nicht sooo lang ist und Tempo 80 mich vielleicht 1 Stunde mehr "kostet".


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

  • Tom Tom mit Zusatzfunktion Blitzer-Warner, so ziemlich überall verboten, hat mich in Österreich sogar vor mobilen Radar-Kontrollen gewarnt - wobei ich allerdings eher in den wenigsten Fällen wirklich bremsen musste.
    (die Funktion lassen die sich allerdings auch bezahlen, je nach Fahrweise dennoch eine lohnende Anschaffung. ....)
    mfg
    Roland

  • Tom Tom mit Zusatzfunktion Blitzer-Warner, so ziemlich überall verboten, hat mich in Österreich sogar vor mobilen Radar-Kontrollen gewarnt - wobei ich allerdings eher in den wenigsten Fällen wirklich bremsen musste.
    (die Funktion lassen die sich allerdings auch bezahlen, je nach Fahrweise dennoch eine lohnende Anschaffung. ....)
    mfg
    Roland


    Ich werde rot vor Scham - hatte parallel Smartphone plus Tablett laufen … und das Smartphone mit den "Gefahrenstellen-hihi-Warnungen" leise gestellt, ich Blödmann.
    Aber muss Dummheit wirklich bestraft werden? Außerdem wäre ich ja weiter knapp 100 gefahren ohne Unrechtsbewußtsein und Respekt vor österreichischen Strafmaßen.


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

  • Das ist der Unterschied zwischen uns - ich bin jetzt ( war auch mal anders ) eher sehr langsam unterwegs und steige bei allem was am Wegesrand komisch ausschaut dennoch ganz moderat in die Bremse.
    ( gebranntes Kind scheut das Feuer .......das sitzt halt tief drinn...... :( )


    Macht mir das Tom-Tom auf ein POI aufmerksam, gehe ich automatisch vom Gas - ganz egal wie langsam ich schon war. Aber wenigstens steige ich nicht voll in die Eisen - wie manch anderer.......
    ( ich will ja auch nicht auf Null abbremsen .....)


    Nervig nur, Tom-Tom und andere zeigen oftmals falsche max Geschwindigkeiten an, die Tom-Tom Community ist auch nicht in der Lage das zu ändern - schade eigentlich !


    Dann noch die diversen Sonder-Brötchen im Ausland - wie hier geschildert - wer soll da noch wissen welche -V-Max dann wann, wo, warum jetzt grade gilt.


    Für Deutschland, wo massenhaft fragwürdige Knöllchen verhängt werden, in jedem Fall mal an geblitzt.de wenden - kostet nix.


    Ansonsten ist es in Deutschland ähnlich wie im Ausland - mit einem Bußgeldbescheid bis vor´s Gericht ziehen ist wie Roulette, denn: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand ....... ( stimmt, weiss ich aus Erfahrung .....)



    mfg
    Roland

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