Anhänger-Speedlimit in Österreich

  • Die Dame liegt verdammt falsch:


    Du durftest also 100 fahren.
    Ich hoffe, du kannst die Überweisung noch stoppen, denn wenn der Betrag der Anonymverfügung rechtzeigt in voller Höhe eingeht, dann hast du keine Rechtsmittel mehr.


    Bitte lass mir das Schreiben der BH zukommen, ich werde mich direkt mit dem Leiter der BH auseinander setzen, damit die Dame belehrt wird. Meine Emailadresse: haidi (ät) wirzwei (Punkt) info (Ät und Punkt ersetzen, Leerstellen weglassen)

  • Könnte Ziffer e der Knackpunkt sein? Den versteh ich nicht so ganz:


    e) bei anderen als in der lit. a, b oder f angeführten Kraftwagenzügen 70 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 80 km/h


    Danke Hannes. Ich leite Dir das Schreiben gleich zu!


    Ich find's prima, dass Ihr Hilfe anbietet. Ist ja sicher alles auch von allgemeinem Interesse! Bin ja nicht der einzige Gespannfahrer.


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

  • Der ADAC sieht's wieder bei 80, weil Gespanngewicht über 3,5t. Allerdings nennt der ADAC überhaupt nicht die Regelung mit leichtem Anhänger. Ich bekomme ne Krise.


    https://www.hymer.com/assets/u…dac-tempolimit-europa.pdf


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

  • In der Anonymverfügung spricht die gute Frau von Kraftwagenzug, für den auf der Autobahn 80 vorgeschrieben ist.


    Im Kraftfahrgesetz gibt es einen Paragraph 2 (Definitionen), der in fast jedem moderneren österreichischen Gesetz zu finden ist.


    Zitat

    Kraftfahrgesetz § 2 (1)
    30. Kraftwagenzug ein Kraftwagen mit einem Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg oder mit mehr als einem Anhänger; Sattelkraftfahrzeuge und Gelenkkraftfahrzeuge gelten jedoch nicht als Kraftwagenzüge;

  • In der Zeit, die für Diskussionen und Schriftverkehr draufgeht, hat jede Putzfrau locker drei mal so viel verdient wie die Strafe beträgt.


    Liebe Stephanie
    Irgendwie finde ich das Posting entbehrlich. Erstens würde ich eine derartige Strafe nicht bezahlen, weil sie einerseits falsch ist und andererseits aus Sportsgeist. Du solltest aber nicht vergessen, dass durch die falsche Anwendung der entsprechenden Gesetze nicht nur Chester, sondern auch andere, die die Gesetzeslage nicht so genau kennen, falsch bestraft wurden oder bestraft werden können.
    Ich habe den Sachverhalt jetzt an die zuständige Bezirkshauptfrau geschrieben, damit Chester seine 50 Euro zurückbekommt (durch die Einzahlung hat er die Strafe anerkannt und es sind keine Rechtsmittel mehr möglich) und die Strafreferentin auf ihren Irrtum aufmerksam gemacht wurde. Ich hoffe, dass die Falschbestrafung anderer überprüft wird und sie ebenfalls das Geld zurück erhalten.

  • Lieber Hannes, ich bewundere Deinen Einsatz. Mir wäre meine Lebenszeit zu schade für sowas. Ich hab meine Erfahrungen aus Diskussionen mit österreichischen Schandis schon gemacht. Das ist MIR den Einsatz an Zeit und Nerven nicht (mehr) wert.

    Viele Grüße von Steffi & Co. 2 Menschen und 2 kleine Hunde im Wingamm Oasi 540 Tour auf Ducato 2,3-160, Bj. 2019.

  • Wie gesagt, erstens werde ich bei Ungerechtigkeiten immer sehr kribbelig und zweitens nehme ich das sportlich. Außerdem diskutiere ich dabei nicht mit einem Schandi (Polizist) - obwohl ich auch bei derartigen Diskussionen (freundlich und sachlich) auch schon einige Male diese gewonnen habe.

  • Und weil wir alle an das Gute im Menschen glauben, gehen wir davon aus, dass ein ggf ungerechtfertigtes Bussgeld aus Versehen oder Unwissenheit erteilt wurde und nicht aus Vorsatz eines(r) übereifrigen Verwaltungsangestelten mit "einnehmendem" Wesen.


    Fred

  • Ich bin Hannes und Tom, der den ÖAMTC noch einmal kontaktiert hat (gleiches Ergebnis) und allen Beteiligten sehr, sehr dankbar. Ich fahre 1-2X jährlich mit Boot durch das schöne Österreich gen Kroatien und würde immer wieder darüber nachdenken - nicht wegen des Stündchens längere Fahrzeit. Der Ungerechtigkeitssinn ist bei mir sehr ausgeprägt.


    Und: In einem Schlauchboot-Forum warten auch so einige Gespannfahrer auf ein abschließendes Ergebnis.


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

  • Und weil wir alle an das Gute im Menschen glauben, gehen wir davon aus, dass ein ggf ungerechtfertigtes Bussgeld aus Versehen oder Unwissenheit erteilt wurde und nicht aus Vorsatz eines(r) übereifrigen Verwaltungsangestelten mit "einnehmendem" Wesen.


    Das war sicher ein Fehler, leider mit System. Wahrscheinlich eine kleine Bürokraft, die schlecht eingeschult wurde und den ganzen Tag Radarbilder auswertet und Anonymverfügungen verschickt. So etwas macht kein Strafreferent mit juristischer Ausbildung, weil es mehr oder weniger automatsich geht - hoffe ich zumindest, dass nach Auswertung des Bildes (Kennzeichen) nur mehr den Tatbestand anklickt (Kraftwagenzug) und das Schreiben in der Kanzlei zum Kuvertieren ausgedruckt wird. So a Hackn möcht ich nicht machen.

  • Das war sicher ein Fehler, leider mit System. Wahrscheinlich eine kleine Bürokraft, die schlecht eingeschult wurde und den ganzen Tag Radarbilder auswertet und Anonymverfügungen verschickt. So etwas macht kein Strafreferent mit juristischer Ausbildung, weil es mehr oder weniger automatsich geht - hoffe ich zumindest, dass nach Auswertung des Bildes (Kennzeichen) nur mehr den Tatbestand anklickt (Kraftwagenzug) und das Schreiben in der Kanzlei zum Kuvertieren ausgedruckt wird. So a Hackn möcht ich nicht machen.



    Die meisten Strafreferenten sind aber eh keine Juristen.
    Und ablaufen tuts glaube ich so: Anzeige durch die Polizei eingegeben - automatisch an BH - von BH nur weitergeklickt und automationsunterstützt Anonymverfügung (wenn vorgesehen).



    lg tom

  • Ich habe letzte Woche einen Zahlungsbefehl vom Mai 2018 erhalten( 6Monate), wurde wegen zu geringen Abstand geblitzt und musste 80€ + Bearbeitungsgebühren bezahlen, habe es nicht mal gemerkt, daß ich geblitzt wurde.;) Also auch in Österreich mahlen die Mühlen langsam.
    LG Ralf

  • Unter einem schwarzen (Österreichische "Volks"partei) Innenminister wurde die Verfolgungsverjährung von 6 auf 12 Monate angehoben und nach jedem Schriftstück der Behörde oder jeder Eingabe vom braven Bürger beginnt diese Frist von vorne bis zu insgesamt 36 Monate ab dem Tatzeitpunkt.

  • Es bleibt spannend - heute kam die sogenannte "Lenkerauskunft". Die bisherige Korrespondenz hat also noch nicht zu einem Abbruch des Verfahrens geführt.


    Reinhard

    (Chester)


    VanTourer 636 (Knaus - aber Absorber-Kühli und 2,63m Höhe), Halbschalen-Raumbad, EZ 03/2014, Fiat-Basis 2,3l/148PS, Euro5+, Maxi-Fahrwerk

  • Hallo Reinhard, na da bin ich ja gespannt wie das weitergeht. Mir ist es ja im September genau so ergangen, habe aber bis heute noch nichts gehört. Halte uns bitte auf dem laufenden, das interessiert mich schon sehr.


    LG Ralf

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