Hi,
ich will hier keinen neuen allgemeinen C-Faden eröffnen, sondern mal konkret über die Konsequenzen fragen, da hier ja auch einige RAs unterwegs sind, bin ich gespannt auf die Antworten...
Die Grundfrage ist, sind die Ausgangsbeschränkungen bis JUNI de facto ein Urlaubs- und Wegfahrverbot? "Wohnung nicht verlassen" klingt jetzt nicht nach "im Womo übernachten". Auf der anderen Seite gilt das Womo bewohnt ja als "Wohnung" wohl im strafrechtlichen Sinne und wir haben ja hier auch schon gelesen, wenn Fenster und Türen zu, ist man "drin". Aber das ist ja nicht die Wohnung im eigentlichen Sinn.
Ich hoffe ja nach wie vor spätestens Pfingsten auf unserem Stammcampingplatz zu stehen (ja mit Abstand, geimpft und 50 Tests im Auto) und daher die Frage, kann man sich das heute schon abschminken aufgrund der Ausgangsbeschränkungen, wenn man nicht unter 100 kommt (und die Zahl lässt sich ja durch mehr Testen beliebig treiben wie selbst ARD und ZDF in den Nachrichten schon im Nachsatz mitteilen "es wurde ja auch mehr getestet").
Also heißt das wirklich, dass ich bei meinem Hauptwohnmeldesitz ab 22Uhr eingeschlossen werde bis Juni solange die 7TI > 100 ist und selbst autarker Campingurlaub nicht statt finden wird? Ganz streng genommen, auch wenn das nicht mein Plan ist, ist damit ja auch die 1Nacht Regel ausser Kraft gesetzt, wenn es ein indirektes Reiseverbot ist und das Auto noch nicht als Wohnung gilt.
Ich habe auch unseren Campingplatz gefragt:
"Was bedeutet die "Ausgangssperre" fürs Camping? Das man 22Uhr im Wohnmobil bleiben muß oder ist das der generelle Todesstoß für jede Campingübernachtung bis Juni?"
Die Anwort: " das können wir Ihnen leider alles noch nicht beantworten."
Kann einer sachlich Licht ins Dunkel bringen, Danke
Kay