Batterie-Information

  • Gestern auf den „Schreibtisch“ geflattert - Hier ungekürzt und kommentarlos:


    Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO


    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2)
 Durchführung der Hauptuntersuchung


    Untersuchungspunkt 6.4.3
    Andere Teile der elektrischen Anlage: Elektrische Leitungen, Batterien


    Untersuchungskriterium Pflichtuntersuchungen Zustand: Auffälligkeiten


    Vollzug der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)
 Untersuchung der Fahrzeuge


    Hauptsächlich betroffene Fahrzeuge: EG-Fahrzeugklasse M Aufbauart SA, Nationale Fahrzeugklassen
    16/0500 - SO.KFZ WOHNMOBIL 21/0500 - SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T


    Batterie ohne ECE R10 Nachweis: 3.1.4.3 - Erheblicher Mangel Keine Zuteilung der Prüfplakette


    Batterie nicht ECE-konform (z.B. Eigenbau):
    3.1.4.4 - Fahrzeug verkehrsunsicher
    Vorhandene Prüfplakette entfernen - Zulassungsbehörde benachrichtigen

  • Manch einer, der hier reinkommt, verschwendet wenigstens einen Satz der Vorstellung. Scheint dort, wo du herkommst, nicht üblich zu sein.


    Gleichzeitig ist dein Auszug aus deinem Mängelbericht für die meisten hier ein Buch mit sieben Siegeln - so ganz ohne Erläuterung.


    Hättest du geschrieben, dass Selbstbauakkus vom TÜV evtl. als Mangel erkannt werden, wäre es erleuchtender gewesen.


    ich mach mir hier aber eher wenig Sorgen, da 1. die Fahrzeuge der User hier zu 95% fertig ausgebaute Fahrzeuge sind und weiterhin diese dann bei Ersatz der Aufbaubatterie zu einem Fertigprodukt a la Liontron, WCS oä greifen.


    Also? Sturm im Wasserglas.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Ich würde eher vermuten das da uns jemand durch die Blume Informationen der Tüv interne "Hauspost" zuteil werden lässt und sich hier nicht unbedingt persönlich outen möchte.
    Auch der Tüv nutzt Online Plattformen wie z.B. das Kastenwagenforum zur allgemeinen Informationsgewinnung.

  • Informationsgewinnung oder -Verteilung? Dann können wir die User ja erhellen, indem wir darauf hinweisen, dass es hier (idR) um Selbstbauakkus oder direkt aus China hergeschippte Akkus handelt. Wer innerhalb der EU einen kompletten, ganze Akku kauft, wird hier nicht betroffen sein.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Hallo Tüvtler,


    herzlich willkommen hier als Mitglied im Kastenwagenforum.
    Wir bitten um eine Vorstellung, siehe https://www.kastenwagenforum.d…-s-e-n-dann-posten.12124/


    Wenn du uns diese Information anonym zukommen lassen wolltest, dann VIELEN DANK dafür. Ich habe es sofort kapiert. Der TÜV achtet in Zukunft (möglicherweise) auf Batterien ohne Kennzeichnung und legt das Fahrzeug sofort still.
    Ich habe in diesen Forum keine Funktion und keine Entscheidungsgewalt. Aber was mich betrifft, lese ich gerne mit, was bei einem Tüvler Wohnmobilrelavantes über den Schreibtisch wandert. Dafür würde ich sogar auf den realen Namen verzichten.

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy Fahrwerk mit 16 Zoll. 150 Ah Liontron LiFePo4 + WCS Ladebooster 45 A, 100er Solar, Maxxfan.

  • Vielleicht zur sachlichen Info aus der ECE R10:


    Definition EUB (Elektrische/Elektronische Unterbaugruppe:... bezeichnet ein elektrisches und/oder elektronisches Gerät oder eine Gerätegruppe, das/die zusammen mit den zugehörigen elektrischen Anschlüssen und Leitungen Teil eines Fahrzeugs sein soll und eine oder mehrere besondere Funktionen erfüllt. .....


    Da fällt eine Batterie sicher darunter und zwar unabhängig von der Bauart


    Entscheidungsbaum ob die R10 auf eine EUB anwendbar ist --> https://eur-lex.europa.eu/lega…EX:42012X0920(01)&from=DE Punkt 3.2.1


    Da dürfte in den meisten Fahrzeugen ein normal eingebundener Akku wohl ebenfalls darunter fallen. Ob ein herkömmlicher Blei-Säure/AGM/GEL Akku evtl. als passiv gilt und deswegen nicht geprüft werden muss? Ein Lithium-Akku mit BMS ist sicher ein aktives Bauteil. Die Bauteile müssten mit einem R10 Prüfkennzeichen versehen werden


    Das Thema dürfte aber nicht nur die Lithium Akkus betreffen, sondern auch alle anderen elektronischen Bauteile (Solarregler, EBL, Booster, Heizungen, Kühlschränke usw.usw.) die im Fahrbetrieb in die Fahrzeugelektrik eingebunden sind.
    Damit ist das so komplex, dass ich mal gespannt und entspannt abwarte, was Prüforganisationen am Ende draus machen..... (da die Thematik im Grunde ja nicht wirklich neu ist...)

  • Gemäß ECE R10 ist nach meiner relativ kurzen Recherche die EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) des Fahrzeugs hinsichtlich Eigen- und Fremdstörstrahlung zu prüfen. Das fällt in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers und wird durch die "Musterzulassung/Typgenehmigung" des KBA auch dokumentiert. Der Ausbauer erwirkt ebenfalls eine Typgenehmigung bzw. bei individuellen Ausbauten Einzelgenehmigungen. Ich glaube kaum, dass bisher von den Ausbauern umfangreiche EMV-Tests verlangt wurden.
    Ob der TÜV mit der o.a. Richtlinie künftig den Selbstausbau erschweren will, wird sich zeigen.
    In der Dokumentation meinen Akkus (Starterbatterie und Aufbaubatterien von VARTA) habe ich keinen Hinweis auf ECE R10 gefunden.
    UND bei anstehenden Hauptuntersuchungen wird man kaum den Hebel ansetzen, sofern nicht offensichtlich extrem und unfachmännisch gebastelt wurde.
    Also abwarten und Tee trinken.

    Herzliche Grüße aus Schleswig von hoppetuz


    Globecar Fortscout, Ford 2,2 l - Probleme sollte man lösen anstatt sie zu suchen! ;)

  • War doch absehbar das da früher oder später was kommen wird! Da haben wir schon vor ein paar Jahren drüber diskutiert das es da wenn es sich verbreitet Restriktionen geben wird. Wirklich überraschend ist das bei den Eigenbauten für mich nicht wirklich. Von hoch professioneller Ausführung bis zusammengezimmerter Sperrholzkiste und selbst gelöteten BMS ist alles dabei. Alles natürlich schön über Youtube & Co medial verbreitet. Was fehlt......wie immer die passende Papierlage! Kennen wir doch von anderen Themen wie z.B. Nachrüst LED Lösung für Scheinwerfer.

  • Ich hab dann mal die Regeln gelesen.
    Nehmen wir mal an, dass die Batterie mit BMS tatsächlich ein aktives Bauteil ist, dann greift die ECE R10.
    Wenn der Selbstbastler sie nicht ausbauen will oder kann, muss er, sie nach 3.2.1 der ECE R10 lediglich so einbauen, wegschalten, dass sie nur im Stand genutzt werden kann. Schon gilt die Regel nicht.
    Ein Laden per Lima ist dann zwar (rechtlich) nicht mehr möglich, sondern nur per Landstrom / Solar, aber die Plakette bleibt.


    Bis die Akkutechnik soweit ist, dass sie die ECE 10 erfüllen, was bestimmt bald der Fall sein wird, weil Adriapilot neulich geschrieben hat, dass, die Bleiakku von den Autohersteller demnächst alle durch Lithium Akkus ersetzt werden.


    Das Ganze hier kommt mir so vor, dass hier einer entweder Angst schüren will
    Oder
    Die TÜV Heinis endlich mal wieder so lange Paragraphen gewälzt haben, um dem Kunden (sic!) endlich mal wieder eine reinwürgen zu können.


    Da werden dann demnächst noch viele andere Fahrzeuge / Arten die Plakette verweigert bekommen, nicht nur Wohnmobile.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • BTW schreibt Liontron in ihrer CE Deklaration, dass sie verschiedene EU Richtlinien, auch zur elektromagnetischen Verträglichkeit, erfüllen. Ob diese wiederum die ECE R10 erfüllen, entzieht sich meiner Kenntnis. Insofern würde ich dem Prüfer diese Deklaration unter die Nase halten und einfach mal stur behaupten, dass den Vorschriften Genüge getan wurde.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Wenn der Selbstbastler sie nicht ausbauen will oder kann, muss er, sie nach 3.2.1 der ECE R10 lediglich so einbauen, wegschalten, dass sie nur im Stand genutzt werden kann. Schon gilt die Regel nicht


    ...oder über einen Ladebooster mit e-Prüfzeichen gehen (z.B. Votronic), siehe Zweig "über eine Schnittstelle verbunden, die [...] typgenehmigt wurde".


    Mehrere Anbieter von Fertigakkus (CS, Liontron) geben eine "EMC-Konformitätserklärung im Rahmen der CE-Kennzeichnung" ab, das geht wahrscheinlich nach 3.2.9 der o.g. Verordnung.


    Gruß,
    Stefan

    Westfalia Columbus 600D 109kW BJ2013, 100Ah LFP, 200Wp Solar, VBCS, Lesjöfors *198, 8' ZLF von Caravantechik, Grabber 235/75 R15.

  • Im Eingagsposting geht es um 2 versch. Typen.


    Ohne ECE R10 Nachweis - > keine Plakette
    Nicht ECE konform - > Stilllegung.


    Insofern ist der ganze Post nur ginge... schnieft und null erläutert. Deine Vermutung, dass es ein Insider sein könnte, kann ich gut verstehen. Einfach den Leuten vor die Füße ka** en, aber nix dazu erläutern. Wie bei der HU :)

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Es gibt im §22a der StVZO eine Aufstellung welche Fahrzeugteile am oder im Fahrzeug über eine Bauartgenehmigung verfügen müssen. Für diese Teile müssen die Prüfungen und Genehmigungen entsprechend den jeweiligen ECE-Regelungen durchgeführt werden und als Nachweis einer Bauartgenehmigung wird vom Teilehersteller ein ECE Prüfzeichen mit der erteilten Prüfnummer an dem Fahrzeugteil angebracht. In dem genannten Paragraphen stehen alle möglichen Teile bis hin zum Warndreieck aber von Batterien ist darin nichts zu finden.


    Wie der TÜV jetzt auf die Idee kommen sollte trotzdem für Batterien einen ECE R10 Nachweis zu verlangen erschließt sich mir nicht.


    Gruss Klaus

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