Moin,
wir wollen 4 Tage durch BaWü und Bayern kasteln, jeden Tag anderes Ziel, Technikmuseum Sinsheim zB...
Nun stellt sich mir die Frage wenn ich sowas lese in Bayern zB
"§ 14 Beherbergung
(1) Der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und die Zurverfügungstellung sonstiger Unterkünfte jeder Art"
oder BaWü ist da noch allgemeiner:
"(1) Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen,"
fallen da Wohnmobilstellplätze drunter oder gar "frei stehen"? Das ist kein Campingplatz, schon gar kein "Betrieb" und keiner stellt mir eine Herberge zur Verfügung nur einen Parkplatz...noch sind wir in der glücklichen Lage aus einem "gesunden" Teil Berlins zu reisen, aber das kann sich ja schnell ändern, daher die Frage.
Hat da jemand fundierte Infos zu? Und ja, ich habe beide Bundesländer auch schon angeschrieben, ob da noch rechtzeitig Anwort kommt?
Kay