Bosstow Anhängerkupplung an Weinsberg Ducato Multijet 100

  • Hallo liebe Forengemeinde,
    Ich war jetzt einige Jahre weg, da ich keinen Kastenwagen mehr hatte.
    Nun bin ich seit heute Besitzer eines Weinsberg Cosmos 501 BJ 2011
    Er hat eine Bossow AHK dran welche abnehmbar ist..
    In der Zulassungsbescheinigung ist nichts eingetragen, keine Anhängelast und keine Stützlast.
    Die AHK hat lediglich das angehängte Typenschild.
    Stützlast 150kg und laut Herstellerseite 3000kg Anhängelast.
    Muss die nicht eingetragen werden? ABE gibt es auch keine
    Bin gerade überfragt.


    Gruß Elka

  • Ich habe noch nie eine AHK eintragen lassen und noch nie hat sich ein TüVer drum geschert.
    Das Ding heißt einfach Boss.


    Außerdem zeigst du uns grad das Typschild mit e-Kennzeichnung. Was willst du mehr?

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Ich habe noch nie eine AHK eintragen lassen und noch nie hat sich ein TüVer drum geschert.
    Das Ding heißt einfach Boss.


    Außerdem zeigst du uns grad das Typschild mit e-Kennzeichnung. Was willst du mehr?


    E Kennzeichnung heißt es muss in der Zulassungsbescheinigung keine Anhängelast und keine Stützlast eingetragen sein und es wird keine ABE benötigt?

  • Wenn in der Zulassungbescheinigung keine Anhängelast eingetragen ist ist das wohl ein Fehler. Denn woher soll man wissen wie viel die Kiste ziehen darf wenn dort nichts steht.


    Hatten wir auch - bei der Erstzulassung war noch mehr nicht oder falsch aus der CoC übernommem worden. Geh mit der CoC zur Zulassungsbehörde und lass das berichtigen.

  • Wenn in der Zulassungbescheinigung keine Anhängelast eingetragen ist ist das wohl ein Fehler. Denn woher soll man wissen wie viel die Kiste ziehen darf wenn dort nichts steht.


    Hatten wir auch - bei der Erstzulassung war noch mehr nicht oder falsch aus der CoC übernommem worden. Geh mit der CoC zur Zulassungsbehörde und lass das berichtigen.


    Es gibt die COC nicht

  • E Kennzeichnung heißt es muss in der Zulassungsbescheinigung keine Anhängelast und keine Stützlast eingetragen sein und es wird keine ABE benötigt?


    Das ist soweit korrekt.
    Jedoch sollte eine ABE dann zumindest vorhanden sein.


    Sie kann immer der Dokumentation der Anbauteile wichtig und hilfreich sein und vermeidet Diskussionen. ;)


    Wenn diese nicht existiert, versuche doch bitte über den Hersteller der AHK nachträglich eine zu bekommen.


    Erforderliche Kenntnisse über das Modell dürften aus dem Typenschild ersichtlich sein.


    Ferner könnte der TÜV (keine DEKRA) mit der E-Nummer auf eigene Suche zum Produkt recherchieren und im Nachhinein ein Gutachten erstellen.


    Das hatte ich bei einem Personenschutz-Bügel so gemacht, da er auch "nur" eine E-Kennzeichnung hatte.


    Es gibt also Möglichkeiten.


    Ein Versuch wäre es Wert.


    Liebe Grüße

  • Geht es um das Fahrzeug im Profilbild? Das sieht sehr nach Light-Chassie aus und darf damit KEINE 3000kg ziehen, nur die AHK dürfte das weil die für Heavy/Maxi und Light gleich ist.


    Um ein Anhänger ziehen zu dürfen, muss unter O.1/O.2 oder im Freitext was eingetragen sein.


    https://www.kupplung.de/conten…tipps_2016_11_fragen5.pdf


    https://www.westfalia-automoti…uch%20nicht%20freigegeben!


    Es ist natürlich Möglich das beim übertragen des ersten COC von Fiat (oder was auch immer du fährst) nicht alles übernommen worden ist. Ist bei mir auch der Fall, div. Angaben stimmen nicht und müssen jetzt beim Straßenverkehrsamt korrigiert werden.


    Die Kupplung an sich muss nicht eingetragen werden.

  • Ich habe noch nie eine AHK eintragen lassen und noch nie hat sich ein TüVer drum geschert.
    Das Ding heißt einfach Boss.


    Außerdem zeigst du uns grad das Typschild mit e-Kennzeichnung. Was willst du mehr?


    vor, glaube 2000 oder so, mußtest du jede eintragen lassen.

    Wer ne Monatskarte hat, sollte nicht am Monatsanfang sterben (Element of Crime) Nach 35 Jahren diverser VW-Busse seit 2018 Weinsberg CaraBus 541 MJ130 BJ 2017, Erstzulassung 2018

  • Herstellerseite gibt kiene Aussage, ob TÜV-Eintragung notwendig ist oder nicht ....Je nach Interpretation der Seite....
    https://www.bosstow.de/product…5d62be31c754e6934a1546576


    wenn eine E-Nummer vorhanden ist, muß nicht eingetragen werden. Die E-Nummer ist auf dem Typenschild von #1 abzulesen.
    Warum auf der obigen Seite der Zusatz steht, dass in D eine TÜV Eintragung notwendig sei, erschließt sich mir nicht.

    Wer ne Monatskarte hat, sollte nicht am Monatsanfang sterben (Element of Crime) Nach 35 Jahren diverser VW-Busse seit 2018 Weinsberg CaraBus 541 MJ130 BJ 2017, Erstzulassung 2018

  • Warum auf der obigen Seite der Zusatz steht, dass in D eine TÜV Eintragung notwendig sei, erschließt sich mir nicht.


    Das steht da auch nicht, das Feld ist offengelassen.
    Trotzdem muss in den Papieren die Anhängelast nachgetragen werden.

  • So, habe Antwort vom Hersteller,
    Für die Anhängerkupplung wird die Montageanleitung benötigt, diese ist gleichzeitig die ABE.
    Bekomme diese zusammen mit dem Blindstopfen, der ebenfalls fehlt um die Aufnahme zu verschließen, wenn der Kugelkopf abgenommen ist.
    Preis für beides 40,35 €.
    Somit brauche ich nun noch die COC um die Anhängelast, sowie die Stützlast eintragen lassen zu können.
    Die AHK benutze ich eh nur für den Fahrradträger, den Anhänger ziehe ich mit dem PKW.

  • Update:
    Jetzt habe ich Weinsberg angeschrieben um die COC Papiere zu bekommen, damit ich die Anhängelast und Stützlast eingetragen bekomme.
    Laut meinen Recherchen ist nicht Fiat zuständig, sondern der letzte, der das Fahrzeug ausgebaut hat.
    Bei Weinsberg gibt es sogar eine extra Rubrik COC Papiere
    Bin mal gespannt

  • Laut meinen Recherchen ist nicht Fiat zuständig, sondern der letzte, der das Fahrzeug ausgebaut hat.


    Es gibt immer zwei Certificate of Conformity.
    Vom Hersteller des Grundfahrzeuges, sowie vom Ausbauer.
    Für die Erstzulassung werden beide benötigt, damit daraus die Fahrzeug Zulassung gefertigt werden kann.


    Liebe Grüße

  • Update:
    Heute ist die COC Bescheinigung von Weinsberg ( Knaus Tabbert ) gekommen.
    Es steht alles drin über das Fahrzeug, auch die technischen Merkmale des Grundfahrzeuges.
    Hier unter anderem, was ich benötige, die Anhängelast und Stützlast.
    Ungebremst 750kg, gebremst 2000kg und Stützlast 100kg.
    Nun brauche ich nur noch einen Termin bei der Zulassungsstelle um die Anhängelast eintragen zu lassen, derzeit laut Onlineservice in Tübingen frühestens am 6.9.:(

  • Update:


    So jetzt ist die Anhängelast und Stützlast korrekt in der Zulassungsbescheinigung eingetragen, nebenbei wurden noch sämtliche Reifengrößen die in der COC stehen auch gleich eingetragen, ebenfalls gefehlt hat die Drehzahl im Zusammenhang mit der Leistung.
    Preis 12,50 €


    Heute habe ich unseren Thule Fahrradträger auf die Kupplung gemacht und mal die E Bikes draufgepackt.
    Da die AHK ziemlich kurz ist, geht es mit dem Lenker des inneren Rades ziemlich eng zu, der schlägt am Fensterrahmen an, habe da jetzt mal ein Polster dazwischen gemacht.

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