die Logik des Auflastens

  • oder, warum 4 Kilo Kaffee leichter sind als 2 Kilo....


    Bisher habe ich Auflastungen von Maxi FZen auf z.B. 4000 kg immer anhand des CoC und eines TÜVer vorgenommen, das lief ohne Komplikationen einige Jahre so, ich selbst habe meinen letzten Kasten je nachdem wo die Wiegestationen standen und mit welchem Urlaubstrimm ich unterwegs war variabel angepasst. Mit Eintrag in den Papieren, neuem Typenschild, also alles höchst legitim.


    Wie in einem anderen Fred bereits mitgeteilt, sind die Herren Prüfer in den letzten Monaten häufig von der Revision aufgeschreckt worden, man hat eventuell dazu angehalten " ohne Dokument " nicht mehr frei entscheidend solche Auflastungen zuzulassen. Eventuell hat man auch Angst, dass die eine Prüforganisation der Anderen ab und an ein Bein stellt, aber das sind nur Vermutungen.


    Ein Maxi hat in der Regel V2100/H2400 kg Achslasten, im CoC stehen keine abgelasteten Achslasten, sondern ein vermindertes ZulGg. Auch soweit klar und verständlich. Da nun der Herr Prüfer nun vorsichtig geworden ist und das Sammeln von Abmahnungen von seinem Arbeitgeber nicht zu seinen Hobbys zählt, sagt dieser nun, "bringen sie mir ein Gutachten, in dem steht dass man das so machen darf und ich ihnen die 4000 kg eintragen kann". Manchmal geht das beim Hersteller, manchmal nicht. Warum das so ist, ich weiß es nicht, ist in diesem Fall aber auch egal da ich auf etwas anderes hinaus will.


    Nun baue ich als achstechnische Komponenten in das Fahrzeug, Federn, Zusatzluftbälge, irgend etwas wo das Wort "Auflastung" vermerkt ist und alle sind glücklich. Fast alle, es kostet Geld...


    Nachdem dieser Umbau nun stattgefunden hat fahre ich mir dem FZ nun zum Prüfer und strahle im entgegen, "hier ist das Gutachten, einmal drunter schauen, jetzt können sie auflasten. Jetzt wird es interessant.....:)


    Der Prüfer stellt fest, alles ordnungsgemäß verbaut, im Gutachten steht, 2000 kg Vorderachslast, 2240 kg Hinterachslast sind jetzt möglich, noch ein paar % Reserve, alles gut....er schreitet zur Tat. Im CoC Gutachten werden nun die 2100 kg Vorderachslast auf 2000 kg aufgelastet, ebnso die Hinterachslast von 2400 kg auf 2240 kg aufgelastet. Soweit also alles im Sinne einer Prüforganisation richtig gemacht. Wenn jetzt die Dame bei Strassenverkehrsamt alles höchst amtlich umschreibt, darf ich endlich mit meinem 4500 Kg originalem Achslastenfahrzeug 500 kg mehr zuladen. Was für ein Sch?§7z"*1


    Da ich zu diesem Thema in den letzten Tagen einige Gespräche geführt habe, wollte ich diese Logik nur zum Besten geben.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Was soll daran denn nicht verstanden werden können?


    Was den einzelnen Achslasten abgezogen worden ist, darf dem zGG so dann draufaddiert werden.
    Die Summe aller Zahlen bleibt fast identisch (sogar noch darunter, und weniger geht immer)
    und alle Zulassungsmathematiker sind glücklich über den vollzogenen Adam Riesenscherz

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Ralph: es geht darum, dass das OriginalMaxifahrwerk, obwohl schon serienmäßig für 4500 kilo gut, nicht mehr von 3,5 auf 4 aufgelastet wird, weil irgendein Wisch fehlt, das gleiche aber durchflutscht, wenn du dir ein Stück Gummi drunterbastelst, weil in dem dazugehörigen Stück Papier das Wort Auflastung erwähnt wird. Der Ingenieur muss dann wohl auch nicht mehr studiert haben, 4 Klasse Grundschule müsste reichen


    Oder?

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

    2 Mal editiert, zuletzt von XT-Rider ()

  • richtig Peter....ich strenge deshalb eine Anfrage über Sinn und Zweck einer Prüforganisation an, wenn solche scheinbar einfachen Dinge verkompliziert werden. Das kann nicht Sinn einer Prüforganisation sein.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • Weil in einem Land, regiert von Juristen, das ganze Volk regelhörig ist. Weil Wissen, Können, Verantwortung für das eigene Tun nicht gefragt ist, sondern wieder mit Hilfe eines Heers von Juristen ein anderer gesucht wird, dem man diese Verantwortung in die Schuhe schieben kann. Da helfen Stempel, Siegel, strenge Blicke und erhobene Zeigefinger, den sogennten Bürger unterwürfig zu halten. Lobbylose Kleinunternehmer inbegriffen

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Mahlzeit, es macht einen Fassungslos , Angst essen Seele auf.
    Mußte mir auch schon mal anhören das machen wir beim VW T4 immer so, das Fahrzeug war aber ein VW LT. Ich verlange nicht viel, aber ein Prüfingenieur sollte den Unterschied kennen ......
    Nicht verzweifeln sondern an das Gute glauben :D:D:D
    Gruß Mathias

  • Ich glaube, das liegt auch am Prüfer. An seiner Erfahrung und vielleicht auch am Mut, seine Entscheidung irgendwem gegenüber auch zu vertreten. Mit dem letzten beim TÜV in Barrien hatte ich richtig Glück gehabt. Größere Reifen auf Serienfelgen ohne Probleme eingetragen. Da haben andere schon deutlich größere Schwierigkeiten gehabt. Den Namen jedenfalls habe ich mir notiert :D

  • Unser Prüfer ist 62. Den kenne ich jetzt 13 Jahre und konnte auch schon anderen aus dem Forum mit ihm helfen. Eben einer der noch einschätzen kann, ob was so geht oder nicht. Gutachten hat er immer parat, falls mal eins fehlt. Und wenn nicht macht er halt ne Einzelabnahme. Lösungsorientiert eben.


    Ich hab auch schon Angst vor dem der dann kommt.


    Gruß Thomas

  • Zu dem Bürokratenwahnsinn habe ich gerade etwas gelesen:


    Die Inhaberin eines Unternehmens beklagte sich über die immer schlimmer ausufernde Regelwut. Beispiel war, sie muss jetzt einen "Leiterbeauftragten" benennen. Das bedeutet, dass jeder in der Firma, der eine Leiter benutzt, zuerst diesen besagten Spezialisten fragen muss. Das war nicht am 1. April oder im Karneval, sondern ist wirklich wahr! DIE FIRMA HAT 4 ANGESTELLTE!!
    Eigentlich wäre es ein prima Lacher - wenn man nicht gerade betroffen ist.

    Gruß Peter
    _______________________________________________________________________________________
    Fiat Globescout 150 PS Automatik, ist 01/17 geliefert.

  • DIE FIRMA HAT 4 ANGESTELLTE!!


    ...einfach einen der 4 zum Leiterbeauftragten befördern. Also den der eh schon nix zu Stande bringt.
    Das Ganze dann solange bis nur noch HORST auf die Leiter darf.


    Auflasten beim KaWa ist da schon schwieriger, weil da bereits alle irgendwie auf irgendwelchen "Posten" sitzen und so der HORST in der Grube fehlt (also der mit dem Sachverstand)

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • Den Namen jedenfalls habe ich mir notiert


    den kenn ich auch, wenn er mich sieht geht er austreten und ein Buch lesen....ich klopfe dann immer ganz "liebevoll" an der Tür :D


    Eventuell sollte ich ne versteckte Camera mitnehmen, damit das geballte Wissen eingefangen wird für die Nachwelt....


    Unsere Kinder in der Schule lernen jetzt auch...wenn im Sack Kartoffeln 10 Kilo drin sind, und ich möchte 15 Kilo kaufen, muss ich 2 Kilo rausnehmen.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • den kenn ich auch, wenn er mich sieht geht er austreten und ein Buch lesen....ich klopfe dann immer ganz "liebevoll" an der Tür :D


    Eventuell sollte ich ne versteckte Camera mitnehmen, damit das geballte Wissen eingefangen wird für die Nachwelt....


    Unsere Kinder in der Schule lernen jetzt auch...wenn im Sack Kartoffeln 10 Kilo drin sind, und ich möchte 15 Kilo kaufen, muss ich 2 Kilo rausnehmen.


    Deine Kinder gehen gar nicht mehr zur Schule :p

  • Thomas...unsere, nicht meine....;):D

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • Ohne das Vorgehen gut zu finden, aber die Summe der Achslasten ergibt keinerlei Aussage zum techn. möglichen Gesamtgewicht.
    Zur Bestimmung des max. zul. Geamtgewichtes ist es eben erforderlich, Daten der Bremsanlage, der Kupplung, der Übersetzung und der Karosserie-/Crashfestigkeit usw. zu kennen.


    Wer sagt denn dem armen Prüfer, ob die höher angestrebte Gesamtlast nun auch von den Bremsen definiert zum Stillstand gebracht werden kann, zur Not auch ohne Unterdruck-Unterstützung und ob dieses schwerere Fahrzeug nun immer noch am Berg mit Nennsteigung 12% auch 5 mal in 5 Minuten noch anfahrbar ist ohne Überhitzung der Kupplung?
    Auch die Steifigkeit der Karosserie hat Designgrenzen, wer kennt diese denn? Der Prüfer bestimmt nicht!
    Oder möchte jemand einen Crashversuch zum Nachweis erbringen?
    Auch die Regelsysteme wie z.B. ESP sind auf bestimmte festgelegte Parametergrenzen (z.B. max. Schwerpunkthöhe, max. Achslasten, usw.) appliziert


    Nur wenn es nun von irgendwo her irgendein Auflastungs-Gutachten gibt (wie gründlich diese auch immer erstellt wurde, sei dahingestellt), steht der Prüfer auf sicherem Boden.


    Gruß
    Michael

  • richtig Peter....ich strenge deshalb eine Anfrage über Sinn und Zweck einer Prüforganisation an


    Hmm. Da bin ich jetzt sprachlos. Erst nach dieser Aktion stellt sich dir diese Frage?
    Eine Organisation die systhematisch und aktiv bei Fahrzeugneuzulassungen mitbetrügt (wie wird der durchschnittliche Benzinverbrauch gemessen, ohne Sitze, mit Fahrradreifen, etc. so würde dein Auto nie die Plakette bekommen), die beim Abgasbetrug die Finger mit im Spiel hat ... tja, was erwartest du?
    Vom KBA mal ganz abgesehen. Grüße, M.

  • aber die Summe der Achslasten ergibt keinerlei Aussage zum techn. möglichen Gesamtgewicht.


    Moin Michael, das ist selbsterklärend, aber darum geht es doch garnicht. Wenn ein FZ im CoC bereits eine eingetragene Achslast hat (2400kg), die daher rührt, weil es ein FZ "war" (4200kg) welches zu Beginn seinen Kastenwagendaseins mehr durfte, dieses aber aufgrund einer Führerscheingesetzgebung kastriert wurde (3500kg), ohne dass man etwa ein Bauteil geschwächt hätte, kann es wohl nicht sein, dass durch Umbaumaßnahmen eine Auflastung generiert wird (2240kg), die im Nachhinein weit unter der bereits vorhandenen Achslast liegt.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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