Auch hier etwas interessantes für Gastankbesitzer:
https://www.fluessiggas-magazi…nlagenpruefung-nach-g607/
Druckgasbehälter in Freizeitfahrzeugen und Gasanlagenprüfung nach G607
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Ich habe das Gefühl, dass es der DVFG e.V. mit seinen Vorschriften übertrieben hat!
... wo hätte das auch noch hingehen sollen?
Gastangs gegen 20 G in Fahrtrichtung und 8 G seitliche Beschleunigung zu sichern und gleichzeitig steht eine "normale" Gasflasche mit einem Schuhbendel befestigt nebenan.
Das ist eine Lachnummer – sorry!Grüße,
Andi -
Hatte ich hier an anderer Stelle schon in Frage gestellt: Ein "e.V." ist kein Kirchenchor und hat auch Eigeninteressen.
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Ohne die müßige Diskussion wieder von vorn los zu treten. Da besteht eine erhebliche Gesetzeslücke! Und Verbraucher werden in diesem Fall, kräftig über den Tisch gezogen.
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Gesetze,-Verordnungen,-Richtlinien und Hinweise.....bilden zusammen schon mit.....
EU-Normen und EU-Richtlinien die Lücke in der Lücke.
Arbeitsblätter und Empfehlungen mal ganz außen vor gelassen o_O -
Ich habe das Gefühl, dass es der DVFG e.V. mit seinen Vorschriften übertrieben hat!
Hatte ich hier an anderer Stelle schon in Frage gestellt: Ein "e.V." ist kein Kirchenchor und hat auch Eigeninteressen.
Tja, WER sitzt denn da nun federführend mit in diesem DVFG e.V.?
.....doch nicht etwa insbesondere auch Truma? oder GOK, oder oder? *schnell wech* -
und manche Bundesweit agierende Flaschengas Verkäufer
Manne
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Tja, WER sitzt denn da nun federführend mit in diesem DVFG e.V.?
.....doch nicht etwa insbesondere auch Truma? oder GOK, oder oder? *schnell wech*Der alte Wynen Gaser ist/war drinnen und hat es der Abtrünnigen schwer gemacht.
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Nachtijall, ick hör dir trapsen ... nicht schlecht Mister Holmes ähh Mister Zausel.
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und schwenken jetzt gehörig die Vereinsfahne
mit sowas:
ACHTUNG
Ab sofort müssen alle Behälter aus unserem Sortiment in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden!
Manne -
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Nachtijall, ick hör dir trapsen ... nicht schlecht Mister Holmes ähh Mister Zausel.
...mir hat mal ein (bissl darüber verärgerter) Sachverständiger paar wenige Details erzählt, wie und durch welcher Stimmen es zu gewissen "Richtlinien" gekommen ist, die WIR hier zwar nicht recht verstehen können, Produzent und unter hauptsächlich einem Markenlogo Vertreibende dafür um so besser....ach ja, natürlich nur Mitglieder besagten e.V.'s
(meine hier völlig unmaßgebliche, freie Interpretation: "eigennützigen Vereins") -
Hier nochmal aus anderer Feder.....klick
Diese Seite ist nicht erreichbar. -
https://www.gasfachfrau.de/de/…etails/product/id357.html
Unter Download auf Veranstaltung 14.03.2019 klicken
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ACHTUNG
Ab sofort müssen alle Behälter aus unserem Sortiment in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden!
... hierzu:
Ursprünglich stand dort: „ ... müssen alle Gastankflaschen stehend ...“
Darauhin habe ich Wynen angeschrieben, ob das für die von ihnen angebotenen Gastanks wohl nicht gilt?
Ich habe nie eine Antwort erhalten, jedoch sah ich plötzlich, das sich der Hinweis plötzlich auf alle Behälter bezieht.
... aber wahrscheinlich war das nur ein blöder ZufallGrüße
Andi -
Hier nochmal aus anderer Feder.....klick
Andreas,
Dein Link verweist auf eine Datei auf Deinem PC (Auf Laufwerk C:). Da kommen wir nicht dran - sollten wir auch nicht.Gruß
Thomas -
... jetzt hast Du es verraten – ich war schon drauf! :zungelang:
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Unter Download auf Veranstaltung 14.03.2019 klicken
GFFG
Gasfachfrau forever – forever Gasfachfrau!Grüße,
Andi
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