Einfuhrzoll von Moped hinten am Kastenwagen in CH bzw. D

  • Nö....lies doch was da steht. Deutlicher geht es doch wirklich nicht.


    Schön für Dich, Andreas, wenn es für Dich sehr deutlich ist. Ich als einfacher Ösi bin mir nicht sicher, was die Behörden unter Ein- bzw. Ausfuhr verstehen. Die denken nicht immer wie das gemeine Volk.


    Heinz

  • So, ich hab das Motorrad Ausgabe 25/2018 gefunden. Dort ist auf Seite 54/55 ein Artikel darüber zu lesen.
    Hauptsächlich ging es um einen Schweizer, der sein moped auf dem Hänger hatte und zahlen musste.
    Andersrum bei der Fahrt durch CH wird bei immatrikulierten Fahrzeugen die Durchfuhr durch CH von in der BRD wohnhaften Reisenden formlos gewährt.
    Anders ist es bei Fahrzeugen wie z.b. Renn oder Sportmopeds. Dann sollte dies beim Grenzübertritt angemeldet werden.

  • Ich bin seit über 45 Jahren im Transport- und Verzollungsgeschäft tätig. Das nun ein angemeldetes Moped auf dem Anhänger verzollt werden muss, wenn es ausserhalb der EU eingeführt wird, höre, lese ich zum ersten Mal.


    Wenn es nicht zum Verkehr zugelassen ist, mag das ja noch sein, alles andere halte ich für anfechtbar. Wichtig hier: FRISTEN wahren. Max. 30 Tage nach Bescheid in schriftlicher Form. Reicht auch, wenn die Begründung des Einspruchs nachgereicht wird.


    Wer wirklich betroffen ist, möge sich an seinen Automobilclub wenden, die kennen sich da besser mit aus.

  • Geb mal meinen Senf dazu.


    Wenn ich Mopeds die nicht zugelassen sind im Bus habe meide ich die Schweiz.


    Wenn ich nen 10er Pack Ersatzreifen im Bus habe meide ich die Schweiz.


    Wenn ich umfangreiche und leicht sichtbare Ersatzteilkontigente im Bus habe meide ich die Schweiz


    Wenn ich umfangreiche Mengen an Benzikanistern dabei habe achte ich in der Schweiz darauf dass sie leer sind.


    Generell gilt: bevor ich eine sinnlose, emotional geprägte Stunde mit dem Zoll verbringe fahre ich lieber einen 2 stündigen Umweg durch Ö oder F nach Italien.

    Megamobil Sport Jumper Maxi 636 H3, 2.0 163PS, D6E, 240 AH LiFePo, Kompressor, Druckwasser, zusatz Luftfeder, Maxxfan, SOG

  • OT:
    Man könnte ja auch das (zugelassene!) Mopped so 1 bis 2 km vor der Grenze abladen, über die Grenze fahren, während der/die/das Beifahrer(in/-nes) das Kästchen über die Grenze fährt.
    Nach 1 bis 2 km wieder aufladen...
    (könnte höchstens die Vignette verlangt werden, oder? Also nicht beim Grenzübergang an der Autobahn probieren!)

  • Wir fahren des Öfteren mit nicht zugelassenen MX-Mopeds über die Schweiz nach Italien. Einmal meinte ich es gut und ging bei der Einreise in die Schweiz zu einem Zöllner und erklärte mein Anliegen. Er schaute mich nur fragend an und wollte wissen, wo denn das Problem sei... Seitdem habe ich für alle Fälle immer eine Kopie der Kaufverträge der Mopeds dabei.

  • Und ich dachte das nur in Italien probleme gibt mit Verständigung des Gesetz.
    Blöd nur wenn man an der falsche Polizist gerät, dann hilft nichts ausser beten oder zahlen :zungelang:

    Pössl Vario 545, Citroen 2.2 HDI 130 PS, 3.5 T, All in, Winterpaket, MT Solar, MT Laderbooster, MT BC, Fan-tastic Vent, ab. AHK und Atera Strada DL

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