Fahrzeugrückholung Ausland, wie ist Dreitagesregelung zu verstehen?

  • Hallo,
    wie an anderer Stelle beschrieben haben wir in Mittelschweden einen Schaden an der Kupplung (wohl ZMS defekt), was eine umfangreiche Reparatur bedeutet.
    Hier in Schweden kann man auch nicht damit rechnen, dass eine geeignete Peugeotwerkstatt um die Ecke zu finden ist. Der BAVC, bei dem ich eine Versicherung habe, sagt eine Fahrzeugrückholung aus Europa zu, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen zu reparieren ist. Ist das der reine Reparaturumfang oder der Zeitbedarf ab dem Kontakt mit der Werkstatt, also inkl. Wartezeiten?
    Danke für einen Rat
    Mario

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