Bei Fahrten ins Ausland sollte grundsätzlich die grüne Versicherungskarte mitgeführt werden.
Diese stellt eine Deckungszusage der Fahrzeugversicherung dar.
Die grüne Versicherungskarte ist nur begrenzt gültig und wird auf Anfrage meißt kostenlos von der eigenen Fahrzeugversicherung ausgestellt.
Auf der grünen Versicherungskarte ist die Gültigkeitsdauer und eine Länderliste vermerkt.
Für durchgestrichene Länder besteht kein Versicherungsschutz.
Trotz eventueller Gültigkeit und Länderfreigabe muss vor einer Reise in ein mögliches Krisengebiet eine schriftliche Deckungszusage der ausstellenden Versicherung eingeholt werden.
Als mögliches Krisengebiet können je nach aktueller politischer Lage z.B. auch schon Teile Serbiens (Kosovo) oder wie gerade aktuell die Ukraine gelten.
Auch bei Fahrten in angrenzende Länder (z. B. Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, etc.) sollte die grüne Versicherungskarte immer mitgeführt werden.