Frage zum Verkehrsschild

  • Überall hinter dem Schild. Bedank dich bei denen, die dort in Horden aufgetaucht sind und sich nicht benehmen können.


    Toll, dass wir hier für Newbies schon als Fahrschulersatz angesehen werden.

    Schöne Grüße aus dem Allgäu Peter


    Pössl 2winR 25 Citroën Jumper Heavy 3.0 6m X290 - 2015 - Gastankflaschen - NH TTT - H7LED

  • Na klare Sache ......gilt natürlich nur für die Zufahrt! :rolleyes::affehand:


    Und nur für Wohnmobile mit Alkoven.

    „KNAUS Boxstar Street 6,00m, 150 PS, Comfortmatic mit
    100 Ah Lithium, 210 Wp SolarSwiss, Ladebooster Votronic, Wechselrichter Victron Energy, Alu-Gastankflasche, Zusatzschraubenfedern HA, Busbiker.“
    …nach Diebstahl meines Kastens auf Knaus Van TI 640 MEG Vansation auf MAN gewechselt.

  • Durch das Verkehrsschild 1048-17 wird der Hinweis erbracht dass das parken für Reisemobile ausdrücklich erlaubt ist.
    Das Halteverbot gilt also nur für die PKW,s.
    Der schwarze Mercedes Kombi steht also tatsächlich Verbotswidrig. :rolleyes::D

  • Stell dich hin und diskutier das mal mit der Politesse aus ;)

    Gruß Marc
    Adria Twin Supreme 640 SGX, 2,3 140PS BJ 2020 (Markise, 2. Wohnraumbatterie, Rückfahrkamera, Fahrräder innen, SOG, Solartasche) ca 10l/100km
    2020 Kroatien, Thüringen 2021 Griechenland, Allgäu 2022 Portugal, Jersey 2023 Österreich, Schottland Sylt

  • Kein Problem. Es gibt nichts zu diskutieren. Und eine Verkehrsüberwachungskraft kann dann eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderubg ausstellen gegen die man Widerspruch einlegt Alles andere wird dann anderswo entschieden. Es ist und bleibt, ein Haltverbot gilt nur auf der Fahrbahn. Ist ja auch kein Zonenhaltverbot und nicht weiter erläutert. Gerne aber nochmal in der Fahrschule nachfragen

  • Würde ich genauso interpretieren. Das Schild gilt maximal bis zur nächsten Einmündung, wie auch immer man die auf so einem Platz definiert...

  • Ich finde die Frage auch durchaus spannend....würde es für alles hinter dem Schild gelten, hätte ich eher ein Gebietsschild erwartet...so ist es ja nur für eine "Straße", aber gilt das dann auch für Parkflächen? Nach Abzweigen?
    Schade, dass es wiedermal von oben herab ins lächerliche gezogen wurde und man nun immernoch keine definitive Antwort hat, irgendwas zwischen doppeldeutig und von oben herab ohne echte Aussage.
    Irgendwie ist ein Halteverbot auf einem Parkplatz auch sinnbefreit, selbst für "bestimmte Fahrzeuge".
    Kay

    ---
    LaStrada Avanti H (2013) mit Hecksitzgruppe/Hubbett, 148PS, Mopedträger, Gas- & Dieselheizung (Planar2D), SOG
    140+100Wp (PAR) Solar mit Votronic MPP 250, LCD-Solar-Computer S + Büttner BatterieComputer 4000IQ mit Shunt

  • Hallo Kay


    Ziemlich sicher ist gewollt gemeint, dass das parken auf diesem Parkplatz mit Reisemobil nicht erlaubt ist/sein soll.


    Ziemlich sicher ist dass das nicht eindeutig aus dieser Kombination zu erkennen ist.


    Ziemlich sicher ist die Diskussion mit der Ordnungsbehörde bei vermeintlichem Verstoß.


    Was möchtest denn an Antworten erwarten, wenn selbst die aufstellende Ordnungsbehörde schon Fehler in der Gebietskennzeichnung macht?


    Wir alle hier wissen sicherlich was gemeint ist und mir persönlich wäre ein
    "es darauf ankommen lassen"
    zu mühselig im weiteren Verlauf.


    Liebe Grüße

  • Was möchtest denn an Antworten erwarten?


    Da hast du Recht!
    Meine initiale Fahrprüfung liegt nun schon einige Jahrzehnte zurück, wie wohl jene von vielen (den meisten?) hier.


    Seither gibt es diverse neue Verkehrssituationen (z.B. Doppelkreisverkehr), -Gesetze und -Schilder. Über deren Kenntnisse wurde ich nie mehr offiziell geprüft. Also habe ich mir auch nicht den H...... aufgerissen, um sie topseriös zu studieren, wie ein Fahrschüler. - Ging ja schon - ich konnte mich mit meinen spontanen Vor-Ort-Interpretationen auch ohne zu büffeln unfallfrei durchwursteln ;).


    Deshalb kann ich absolut verstehen, wenn jemand hier eine Frage zu einer für ihn unklaren Beschilderungs-Kombination stellt.
    Eine eindeutige Antwort von jemandem, der in dieser Frage wirklich kompetent ist, wäre nett, hilfreich und vor allem: Eine kleine Sache.


    Was ich jedoch nicht verstehen kann, sind Antworten wie: „Toll, dass wir von Newbies schon als Fahrschulersatz angesehen werden!“.

  • Seither gibt es diverse neue Verkehrssituationen (z.B. Doppelkreisverkehr), -Gesetze und -Schilder. Über deren Kenntnisse wurde ich nie mehr offiziell geprüft. Also habe ich mir auch nicht den H...... aufgerissen, um sie topseriös zu studieren, wie ein Fahrschüler.


    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!


    Und ich weiß auch nicht was es da zu deuteln gibt. Absolutes Halteverbot für Wohnmobile auf dem kompletten Parkplatz.

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