Frage zur Gastankflasche

  • Hallo zusammen,
    Ich wollte mal nachfragen, ob eine Gastankflasche mit Außenbetankung die NICHT fest nach DIN XY montiert und als Gastank zugelassen ist, gesetzeswidrig im Kasten ist, oder lediglich in Deutschland nicht von mir betankt werden darf?
    Es gab so viel Gesetzestext zu den Flaschen, dass ich da leider nicht mehr ganz durchblicke...
    Grüße
    Frank

  • Hallo Frank,


    gute Frage. Da Bäda hat schon recht, es ist erstmal eine Ladung.
    ABER meiner Meinung nach ist Folgendes zu beachten:
    Damit fehlt Dir wahrscheinlich die Betriebsgenehmigung im gelben Gasprüfbuch!
    In der Folge musst du die Gastankflasche vor Beginn jeder Fahrt komplett abklemmen, damit nicht auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
    Nicht angeschlossene Gasflaschen müssen unabhängig von ihrer Art immer als Transportgut akzeptiert werden. Allerdings gilt dabei natürlich immer noch die normale Befestigungspflicht für Gasflaschen.


    Carpe Diem
    Reinhard

    Pössl Summit 640
    (Ducato, Automatik, 130 PS, All-In, Softlock, Schlafdach, Klimaautomatik, AHK, CD Radio, Garming 770 mit BC30, ALU Gastankflasche)

  • ...ob eine Gastankflasche mit Außenbetankung die NICHT fest nach DIN XY montiert und als Gastank zugelassen ist, gesetzeswidrig im Kasten ist, oder lediglich in Deutschland nicht von mir betankt werden darf?
    Es gab so viel Gesetzestext zu den Flaschen, dass ich da leider nicht mehr ganz durchblicke...
    Grüße
    Frank


    Wat denn nu...?
    Das verstehe ich[!] jetzt mal als eine im Innenraum "lose festgezurrt" mitbeförderte Gastankflasche, also so befördert wie die üblichen grauen Campinggasflaschen,
    die aber per Außenanschluss zur Gasbetankung dennoch fest mit dem Fahrzeug verbunden ist (....???)


    Richtig so??
    Bei "Ja" würde mir hierzu glatt die Antwort versagen *sprachlos*
    (weil ich die Frage dann wohl erst gar nicht gestellt haben würde ;) )

    Ralph.
    ________________________________________________________
    Knaus BoxStar Road, L.5,41m, Fiat 2,3L 130PS Multijet, Bj. 2015, Raumbad

  • ist verboten, Betriebserlaubnis erlischt, beim nächsten TÜV Termin wirst Du keine Plakette bekommen.....stellst du sie ohne irgend welche Sondertüddeleien in den Gaskasten, passiert garnichts, null, kommt auch kein Gas raus....:p

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Also Gastankflasche OHNE Außenbetankung und OHNE DIN-Halterung und NICHT während der Fahrt angeklemmt geht klar, darf dann in Deutschland aber nur vom Sachkundigen befüllt werden.


    Selbe Szenario mit angeschlossener Außenbetankung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, da die Flasche fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, aber dies nicht der DIN entsprechend.


    Hatte mit dem Gedanken gespielt eine Außenbetankung zu installieren, um das Auftanken noch einfacher zu gestalten.


    Eine feste Installation der Flasche kommt für mich derzeit nicht in Frage, da die Rechtslage zu den Flaschen mir zu ungewiss ist....

  • die Rechtslage ist ganz eindeutig, habe ich schon mehrfach darauf hingewiesen, nur eben nicht mal eben erledigt und kostenintensiver als noch vor einigen Jahren. Das Problem sind momentan die Prüfstellen selbst, die wie an einem gerade durchexerzierten Beispiel z.T. völlig falsch geschult wurden.


    In Kurzform, verbaut nach G20, von einer Prüforganisation, vornehmlich TÜV abgesegnet, eingetragen in die Fahrzeugpapiere, alles gut........fehlt in der Kette etwas, alles Käse. Hier müsste ich jetzt aber das heutige Datum dazu schreiben....

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • stellst du sie ohne irgend welche Sondertüddeleien in den Gaskasten, passiert garnichts,


    Heißt das, wenn man so eine Gastankflasche ohne diese anzuschließen in den Gaskasten stellt und ganz normal festzurrt passiert nichts ?
    Wenn man an diese Gastankflasche aber, selbst werkzeuglos, einen Schlauch anschließt ist das nicht erlaubt ?
    Hm...worin besteht dann der Unterschied zwischen normaler Gasflasche und Gastankflasche ?
    Weil, eine ganz normale Gasflasche darf ich ja mit dem geeigneten Regler auch angeschlossen fahren.

  • Der Gedanke ist wohl, dass die Flasche werkzeuglos und unkompliziert ausgebaut werden kann, damit der Sachverständige-Profi-Tankwart sie betanken kann....
    Denke, dass man den Tankschlauch schon besser nicht mit der Hand anschliessen sollte. Allerdings dauert es mit Werkzeug auch nur wenige Sekunden - aber eben nicht werkzeuglos :confused:

  • Ich dachte, dass du dich auf die Außenbetankung beziehst....


    Hm...Wenn die Gastankflasche leer ist, könnte man ja den normalen Schlauch abschließen und statt dessen den Tankfüllschlauch des Aussenanschlusses anschließen.
    ...oder man baut den Aussentankanschluss über ein T-Stück mit einem Absperrhahn, quasi wie eine Gas-Aussensteckdose an seine feste Verrohrung und kann über diesen die Gastankflasche füllen.
    Ob's erlaubt wäre weis ich nicht; Technisch machbar wäre das durchaus.

  • Die Tankflasche hat einen extra Befülleingang mit 80% Füllstop. Den sollte man zum Befüllen nutzen. Da könnte man nach Außenbetankung auch einfach den Außen-Schlauch wieder abdrehen... Würde auch nur 15 Sekunden dauern...

  • Leute, ihr bewegt euch gerade auf Glatteis mit Schmierseife. Es ist wenig hilfreich mit selbst erdachten Spitzfindigkeiten einen Zustand des, " so könnte es gehen" herbei zu diskutieren. Es geht in der Beurteilung einer Zulässigkeit weit über das hinaus festzustellen, ob die Anlage stabil befestigt würde oder nicht. Allein im Prüfverfahren der Zulassung für Gastanks liegt für viele HU Prüfer ein KO Kriterium, aber, das ist zum Teil so haarspalterrische Bodensatz Leserei, dass einem vom Kopfschütteln eh schon schwindlig wird.


    Am Ende kann jeder tun und lassen was er möchte, ist er für sein Handeln auch voll verantwortlich.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • Das Thema "Gastankflaschen" nervt mich gewaltig. Vor allem, weil man von verschiedenen Anbietern (Monteuren) unterschiedliche, teilweise widersprüchliche Aussagen bekommt. Der eine will im 2Win nur eine Flasche verbauen, beim anderen stellt es kein Problem dar, auch zwei Flaschen zu montieren, andere haben ihre "Gas"-Zulassung zurückgegeben, weil sie keine Verantwortung tragen wollen.


    Letztendlich hat dies zur Folge, dass ich mein Vorhaben zurückgestellt habe. Ich hatte zwar einen Anbieter gefunden, der wollte aber einen Mondpreis und war zu weit weg.

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

  • Roland hat Recht.
    Das ist wirklich ein sehr umfangreiches Thema, bei dem sich einige Verordnungen, Vorschriften und Gesetze hier in Deutschland gegenseitig im Wege stehen und für große Verunsicherung bei allen Beteiligten sorgen.

  • Ich werde bei mir auch nichts mehr verändern. Außenbetankung hat sich für mich vorerst erledigt.


    Auch wenn ich die Sicherstellung des aufrechten Befüllens bei der Tankflasche nachvollziehen kann, persönlich finde ich, dass die geforderten Unterschiede in der Befestigung von Tausch- und Tankflasche zu groß sind.


    Das Thema wird für mich wieder interessant, wenn die Tauschflasche demnächst auch "20G-befestigt" werden müsste o_O

  • ich verstehe das ganze Problem nicht, eigentlich ist es doch ganz einfach:
    Gastankflasche mit Außenbetankung ist erlaubt wenn die Halterung geprüft ist und 20/5G aushält --> also legal
    Gastankflasche ohne Außenbetankung einfach im Gaskasten (vgl normale Flasche) auch legal, darf aber nicht selbst betankt werden. (Nur vom Fachmann)


    Alles andere ist doch auch müßig zu Diskutieren?!

  • ich verstehe das ganze Problem nicht, eigentlich ist es doch ganz einfach:
    Gastankflasche mit Außenbetankung ist erlaubt wenn die Halterung geprüft ist und 20/5G aushält --> also legal
    Gastankflasche ohne Außenbetankung einfach im Gaskasten (vgl normale Flasche) auch legal, darf aber nicht selbst betankt werden. (Nur vom Fachmann)


    Alles andere ist doch auch müßig zu Diskutieren?!


    Schon richtig. Der Vorteil der Tankflaschen ist halt das eigenständige Betanken. Die Gastankflache ohne Außenbetankung schränkt die Verfügbarkeit entsprechend ein und stellt keine Alternative zur Tauschflasche da. Also finde man einen Dienstleister, der 20/5g-Halterungen im einem Gaskasten verbaut und sich auch für das "Durchkommen" beim TÜV verbirgt.


    Jede Diskussion ist wohl müßig, wenn Vorschriften diskutiert werden. Das gilt immer und überall, sogar in Diktaturen.

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  • Vielleicht ist es einfacher, wenn man das Wort Tankflasche als nicht existent betrachtet.
    Es gibt eben nur Gastanks oder Gasflaschen.
    Einige Gastanks sehen ähnlich aus wie Gasflaschen, damit sie in die vorhandenen Gaskästen passen. Trotzdem sind sie Gastanks und damit ist die rechtliche Situation und die entsprechend geforderten Einbauspezifikationen eindeutig.

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