Frage zur Gastankflasche

  • Eine Frage der Interpretation?

    Zitat

    TRG 380


    7.2 Treibgastanks dürfen nur betrieben werden, wenn sie


    1. ...
    2. am Kraftfahrzeug oder der ortsbeweglichen Betriebsanlage so befestigt sind, daß eine Änderung ihrer Lage ausgeschlossen ist.


    Bezieht sich das jetzt auch auf Unfälle?
    Oder nur auf die potentielle Bedienung?

  • Sind von den hier beschriebenen Problemen Festeinbauten gemeint, die direkt....


    es handelt sich um Zulassungsvoraussetzungen des Fahrzeuges und deren Betrieb im öffentlichen Strassenverkehr

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Hallo, ich finde nun lauter Beiträge darüber, was nicht richtig sein soll und was vielleicht legal sein könnte, oder auch nicht. wie auch immer, ist das alles sehr verwirrend. Ich habe hier eine Gastankflasche stehen, die bald eingebaut werden soll. Kann mir jemand mit einem gutem Link aushelfen, wo ein mustergültiges Beispiel einer Gastankflasche in einem Kastenwagen eingebaut wurde?
    Betrieben werden damit eine Heizung und ein Kocher, weshalb die Flasche gerne unter bzw. im Küchenkorpus eingebaut werden soll. Mit der Möglichkeit der Außenbetankung.
    Ich hatte mal einen Link für alle Richtlinien für Gas generell, aber das war nicht betreffend der Gastankflaschen und ich finde die Webseite auch nicht mehr.


    Ich würde mich sehr freuen, vielen Dank!
    LG Cécile

  • Gaskasten ist nicht gleich Gaskasten bei unterschiedlichen Modellen / Baujahren selbst eines Herstellers. Es kommt hinzu, dass man das Regelwerk auch unterschiedlich auslegen kann. Ich war letztes Jahr mal im Gespräch mit verschiedenen Anbietern, darunter war einer, der nur eine Tankflasche verbauen wollte, weil die zweite nicht das 20/8g-Kriterium erfüllen würde. Bei einem anderen Anbieter wäre es aber kein Problem gewesen.


    Deine Verwirrung gehört zum Verkaufssystem. Allerdings glaube ich, dass deutlich mehr Tankflaschen durch die Gegend führen, würde da einfach Klarheit herrschen. Zudem sind die meisten Lösungen eine kostenspielige Angelegenheit.

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
    "Wilma": LPG-vollabhängiger Pössl 2WinR 25 Jahre Citroën, 2,2l 150PS Heavy, 140W Solar, 190Ah, 1500W WR, Sat+TV, böse Nespressomaschine, EZ 06/15

  • Ich hatte eigentlich schon einen Plan gemacht und würde diesen vor dem Einbau auch mit dem TÜV besprechen. Aber ich möchte idealerweise nicht erst vor Ort den Plan erstellen, sondern schon mit einem fertigem Plan ankommen und wenn der OK ist, direkt loslegen bzw nur die Änderungen noch eintragen.
    Ich mache das auch zusammen mit meinem Mechaniker und nicht alleine. Aber ich möchte wie gesagt gut vorbereitet sein und alle Komponenten zur Hand haben.

  • Betrieben werden damit eine Heizung und ein Kocher, weshalb die Flasche gerne unter bzw. im Küchenkorpus eingebaut werden soll. Mit der Möglichkeit der Außenbetankung.


    Würde ich überdenken.
    Der Hochdruck-Tankschlauch ist blöder zu verlegen (und teurer) als die Niederdruckleitung. Daher würde ich die Buddel möglichst nah amTankstützen planen.


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
    Ducato 250 Multijet 130, Lightfahrwerk, Modelljahr 2012, Euro 5

  • @Namenloser!


    soetwas kann es nicht geben, hat der Datenschutzstefan doch schon geschrieben, und wo er Recht hat, hat er Recht. Zur Beurteilung des Einbauortes bedarf es einer sach- und fachkundigen Betrachtung, die anhand eines z.B. Einbauberichtes dokumentiert wird. In selbiger sollten die Rahmenbedingungen wie Bodenbeschaffenheit, Haltevorrichtungen, Prüfzertifikate aufgeführt sein. Dieses machen in der Regel Karosseriefachbetriebe oder der Bereich Fahrzeugbau. Bastelbuden scheitern hier in der Regel. Es bedarf meiner Meinung nach auch einer dringenden Überarbeitung dieser (völlig schwachsinnigen) G20/8 Thematik, aber bis dahin wird wohl noch ne Menge Quellwasser den Fluss hinunter laufen.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke

  • Zur Beurteilung des Einbauortes bedarf es einer sach- und fachkundigen Betrachtung, die anhand eines z.B. Einbauberichtes dokumentiert wird. In selbiger sollten die Rahmenbedingungen wie Bodenbeschaffenheit, Haltevorrichtungen, Prüfzertifikate aufgeführt sein. Dieses machen in der Regel Karosseriefachbetriebe oder der Bereich Fahrzeugbau. Bastelbuden scheitern hier in der Regel.


    Darf ich fragen woher diese Information stammt? Vom DVGW oder weil das Thema auf Prüferseite ein deutliches Eigenleben entwickelt hat? Das einschlägige Regelwerk (DIN EN 1949: "Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen") bietet doch eine deutlich pragmatischere Lösung (... und das heisst schon was...:)):
    Bei Erfüllung der Vorgaben nach EN 12979 Anhang B gelten die Anforderungen bezüglich der Beschleunigungen beim Einbau eines Gastanks als erfüllt (Quelle: DIN EN 1949, Abschnitt 12.2). In besagtem Anhang B wiederum ist vorgegeben, dass die Tanks mit min. zwei Stahlbändern mit je zwei Schrauben am Aufbau befestigt sein müssen. Die Wände des Aufbaus müssen eine "einfache Dicke" haben. Da keine konkreten Blechdicken o. ä. aufgeführt sind, kann niemand widerlegen, dass sie "einfache Dicke" haben. Dimensionen von Bändern, Schrauben und Unterlegscheiben sind abhängig von der Tankgröße vorgegeben und keine Hürde. Von Prüfzertifikaten o. ä. kein Wort. Bleibt die Frage was der "Aufbau" eigentlich ist. Bei Möbelplatten braucht man wohl etwas Phantasie, spätestens bei Karosserieblech sollte das Thema durch sein. Wie der Aufbau beschaffen sein soll, ist nirgends geregelt, also auch nicht einforderbar. Wünschen darf sich der DVGW ja viel, aber wo ist die Grundlage...? :rolleyes:


    Gruß


    Andreas

  • @Kastenwagenfahrer
    Du musst auch B.2 von Anhang B der DIN EN 12979 lesen.

    Zitat

    B.2 Fahrzeugrahmen


    Wenn der Autogastank an einem Fahrzeug über ein Gestell und Gurte befestigt ist, dann muss der Autogastank am Fahrzeuggestell mit mindestens zwei Gurten befestigt werden.


    Hier steht am Fahrzeuggestell und nicht am Karosserieblech.


    Gruß
    woge


  • ... hat der Datenschutzstefan doch schon geschrieben, und wo er Recht hat, hat er Recht.


    Ach, ich liebe es einfach, wenn mir die Worte im Mund umgedreht werden ...


    Nochmals zur Klarstellung meiner unwerten Meinung: Ich halte die Hosenbieslerregelungen beim Einbau von Tankflaschen für völlig überflüssig ... die dienen rein der Wertschöpfung ... mais l'état, ce n'est pas moi.

    Gruß von Kaba (dem Theoretiker nur echt mit zehn Daumen)
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  • Darf ich fragen woher diese Information stammt? Vom DVGW oder weil das Thema auf Prüferseite ein deutliches Eigenleben entwickelt hat?


    Es ist schon amüsant zu lesen, wie der Kastenwagenfahrer Andreas die Aussagen des langjährigen tatsächlichen Profis Roland infrage stellt. Roland beschäftigt sich notgedrungen seit vielen Jahren sowohl praktisch wie theoretisch mit diesem leidigen Problem, das mutwillig vom Zaun gebrochen wurde.


    Heinz

  • Hallo, ich habe von einem professionellem Ausbauer mit Gasprüfstelle folgende PDFs erhalten, vielleicht helfen sie so manchem Leser oder Leserin weiter.


    Falls es hier jemanden in Berlin oder Stuttgart-Pforzheim-Karlsruhe und Umgebung gibt der oder die Gas installiert, würde ich mich sehr über einen Kontakt freuen. Ich habe hier im Forum keine Kontaktbörse oder Adressverzeichnis gefunden, also versuche ich mein Glück hier :) Danke!


    VG Cécile

  • Auch hier wird der "Streitpunkt"
    "Brenngastanks in Flaschenform (...) sind den übrigen Flüssiggastanks (...) gleichzusetzen"
    nicht begründet.
    Dies scheint eben eine nur Forderung eines Verbandes (Deutscher Verband Flüssiggas) zu sein, zumindest ist deren Rechtsverbindlichkeit bislang noch aus keiner mir bekannten Quelle bestätigt.


    Gruß,
    Jürgen

    Hymer Car 322, Ed. "Fifty", Streetline
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