Frontbügel (Kuhfänger) / Gefährdung für Fußgänger?

  • Ich habe mir vor Kurzem einen Frontbügel mit insges. 3 Querstreben zugelegt, er war relativ günstig für 365 € im Gegensatz zu anderen für 600€. Er ist komplett aus Edelstahl und verfügt natürlich über die erforderliche EG-Typgenehmigung gemäß der Richtlinie 2005/66/EG.:s12
    Dieser Bügel ist legal und verbessert durch seine nachgiebige Befestigung die Fußgängersicherheit.:s12 Eine Kolission mit der nackten Fahrzeugfront wäre wesentlich gefährlicher. Es herrscht leider immer noch sehr viel Unwissenheit, auch in Autohäusern und Werkstätten, Bügel mit ABE oder EG-Typgenehmigung sind erlaubt. Dadurch ist auch kein Ärger mit dem TÜV zu erwarten und eine Eintragung entfällt.
    Ich freu mich schon, wenn er endlich dran ist. Ein echtes Schmuckstück.:D

  • Hallo Unbekannter,


    ist ja schön das Du Uns das hier kund tust, aber ein bißchen mehr Info, wie Bilder, Hersteller und wo gekauft, täte uns vielleicht auch interessieren.


    Dann gibbet demnächst evtl. noch mehr mit Bügel.


    Gruß Jochen

    Mit zunehmendem Alter komm ich, immer mehr, zu der Erkenntnis,
    das man nicht Alles verstehen muss, was man tut
    :D Sofern man mit dem Ergebnis zufrieden ist :D

  • Wenn dadurch die Gesamtlänge erhöht wird,müßte das eingetragen werden.
    Meine Vorstellung wären Sidebars,gibt es häufig in Holland zu bewundern,sogar mit einer Ausbuchtung als Trittstufe und mit Gummi belegt.
    Das erspart die elektrische Trittstufe.


    Gruß LM

  • ...Ein echtes Schmuckstück.:D


    ... zugegeben, die sehen irgendwie stark aus, aber wofür sind die eigentlich? In USA hat die Polizei die Dinger dran, um mal ein Auto wegzuschieben. Ein Farmer kann es vielleicht auch noch gebrauchen um seine Herde zusammenzutreiben. Aber in Europa ist es doch sicher schwer eine Kuh damit zu fangen. Im Offroadeinsatz kann ich mir das auch noch vorstellen, um einen Baum oder Unterholz weg zu schieben oder mit einem Seil was rauszuziehen... Aber mit einem Kasten? Wenn sie nachgiebig angebaut sind, dann sind sie ja erst recht nicht für irgend etwas zu gebrauchen.


    Ist das wirklich nur für die Optik?


    Gruß
    Thias

  • Nennt sich auch Machobügel.


    Diese Gutachten als Fußgängerschutzbügel sind ein Witz und zeigen mal wieder die Absurdität der Gesetzgebung und die Findigkeit der Umgehungs-Tatbestands-Erfinder.


    Gruß Peter
    (der früher auch sowas am Geländewagen hatte)

  • Als "Kuhfänger" wurden sie verboten - zu gefährlich im Falle eines Aufpralls.


    Jetzt werden sie Fußgängerschutz genannt und sind wieder erlaubt. Ich liege gerade vor Lachen am Boden - ich könnt mich bep....


  • Da hast du mich falsch verstanden - er soll sich seinen Kasten ruhig verzieren - ich würde das auch gerne tun - und genau so wie er.


    Aber ich kenne halt die Vorgeschichte dieser Dinger und bin wieder mal erstaunt dass man einem Ding nur den richtigen Namen geben muss um eine Genehmigungsnummer zu bekommen.

  • ich bin auch der meinung, wenn es gefällt ist doch ok.
    hatte ich früher auch an meinem hj61, sieht ja auch gut aus.
    lass doch bitte bilder sehen wenn das ding montiert ist.


    :s11

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern.
    Harry
    Laika Kreos 5009, Oyster Sat, Sog, 370 Watt, 320 AH Gel usw.

  • Ich muss "saniwolf" durchaus zustimmen, allerdings kenne ich trotz meinen erst 26 Jahren auch die Vorgeschichte und habe mich vorher ausführlich informiert, doch erlaubt ist erlaubt! Mehr Info, wie Hersteller, Bilder etc. könnt vllt. ihr gerne haben allerdings sehe ich wenig Sinn darin, da ja die ganze Sache hier von den Meisten nur schlecht gemacht wird.
    Es dienst eben nur der Optik. Vielen Dank für den netten Empfang an die Meisten hier, ich bin seit 29.01.2014 dabei und hab mir das Forum hier unter "Kollegen teilweise schon anders vorgestellt, auch wenn Meinungsfreiheit herrscht.

  • Dankeschön ihr Beiden, ich nehms auch nicht persönlich, finds im Allgemeinen nicht in Ordnung, wenn alles schlecht gemacht wird. Ich hatte mich ja auch persönlich beim TÜV darüber informiert und alles ist okay, jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis er dran ist.

  • Ich will nicht böse sein - auch wenn du "Gegenwind " von mir bekommst - überhaupt nicht.
    Ich habe nur eine andere Betrachtensweise dieser Sache.
    Nichts - aber auch gar nichts habe ich gegen dich persönlich. Ich äußere nur meine Meinung - zugegeben - etwas drastisch.
    Wenn du von diesem "Personenschutz" das erste Mal Schädelreste abwischen musst - spätestens dann wirst du dich an meine/unsere Meinung erinnern.

  • Habe bereits vor Monaten nach einem Modell schwedischer Herkunft im Forum nachgefragt,
    Mir ging es um die Möglichkeit
    Scheinwerfer nach Norwegischem Vorbild anzubringen !
    Habe aber leider nach deutschem Recht keine Chance



    Von Unterwegs

  • Ich habe mir vor Kurzem einen Frontbügel mit insges. 3 Querstreben zugelegt, er war relativ günstig für 365 € im Gegensatz zu anderen für 600€. Er ist komplett aus Edelstahl und verfügt natürlich über die erforderliche EG-Typgenehmigung gemäß der Richtlinie 2005/66/EG.:s12
    Dieser Bügel ist legal und verbessert durch seine nachgiebige Befestigung die Fußgängersicherheit.:s12 Eine Kolission mit der nackten Fahrzeugfront wäre wesentlich gefährlicher. Es herrscht leider immer noch sehr viel Unwissenheit, auch in Autohäusern und Werkstätten, Bügel mit ABE oder EG-Typgenehmigung sind erlaubt. Dadurch ist auch kein Ärger mit dem TÜV zu erwarten und eine Eintragung entfällt.
    Ich freu mich schon, wenn er endlich dran ist. Ein echtes Schmuckstück.:D


    Servus Alaska87,


    da wir in diesem Thread schon wieder an einem Punkt sind der meiner Meinung nicht förderlich für das Forum ist möchte ich gerne auch noch zwei Worte sagen.


    Ich finde dass Du mit Deinem Posting schon etwas zu der Reaktion der Mitglieder beiträgst. Du informierst das Forum über Deinen Neuerwerb und versuchst mit starken Behauptungen gleich die evtl. aufkommenden Fragen im Keim zu ersticken. " es herrscht immer noch sehr viel Unwissenheit"
    Das lockt natürlich die auf den Plan, die da als indirekt Unwissend bezeichnet werden, obwohl sie es vielleicht doch besser wissen. Dann wird jemandem der hier mit seinen ersten Postings in eine Gemeinschaft "prellt" natürlich erst mal entgegengehalten.


    Auf der andern Seite, könnte man eben aus dem "Wissen" heraus und auch aus der Gemeinschaft, etwas weiser reagieren. z.B.: "Mensch jeder muss an seinen Kasten machen was er für schön hält aber bist du Dir mit den Gutachtens wirklich sicher? Und wenn doch abgenommen wird ... denk doch mal drüber nach ... hat sich das vielleicht irgend ein Industriezweig schön gerechnet? Wenn nicht zeig doch dann mal Bilder von Deinem Fußgängerfänger ;)
    So ginge es doch auch oder?


    Also alles easy going Leude*g*


    Ich persönlich denke, dass eine Konstruktion mit 3 Streben auf die ein "Körper" auftrifft, selbst mit Dämpfern aus der Weltraumtechnik unten drunter, nie im Leben zu einem Kräfteabbau führen könnte der Verletzungen besser vermeidet als die Fläche. Vielleicht ist da irgendwie die Anordnung noch berücksichtigt ... aber das zu entwickeln, für 365 Euro das Stück ... ein Crashtest mit Dummie wäre da interessant.


    Verschönern muss dann jeder wie er denkt ... aber das mit dem Gewicht ist auch auf jeden Fall ein Argument. Vielleicht lieber ne Carbonschürze ;-)?


    Vielleicht hast Du auch mal einen Link zu dem Teil?


    Ach und .... Namen schaffen Persönlichkeit ;)
    Greeeeetz
    Der Bowen

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    Einmal editiert, zuletzt von Bowen ()

  • Zitat von Arto1963

    Also jetzt is wirklich genug!
    Ich hoffe hier muss niemand irgendwas abwischen......und das von nirgendwo ........


    Namenloser - glaube mir - das hoffe ich auch.


    Kannst du dir aber vorstellen - dass eine Kunststofffront - wie wir sie an unseren Fahrzeugen haben - einen Fußgänger "freundlicher" aufnehmen kann - als wenn ein Rammschutz aus irgendwelchen Profilen davorsteht?

  • Diese Unwissenheit besteht bei Vielen, der TÜV hat mir vor einigen Tagen bestätigt, dass der Bügel mit EG-Typgenehmigung absolut legal ist. Informiert euch bitte erst mal selbst über die wahren Tatsachen. Schutz, Nachgiebigkeit,... /

  • Hallo Christian


    Herzlich willkommen!


    Ich denke, der eine oder andere Einwand gegen deine Aussage "Frontbügel erhöhen die Fussgängersicherheit" solltest Du ernst nehmen.
    Z.B. die Fahrzeuglänge nimmt zu. Dein Auto misst jetzt mehr als 6m!
    Der Bügel muss eingetragen werden.


    Die Richtlinie EG-Richtlinie 2005/66 wurde aufgehoben und ist nur noch für Fahrzeuge vor vor 1. Inv. 01.04.2010 anwendbar..

    Neu:
    An sämtlichen Personen- und Lieferwagen sind nur noch Frontschutzsysteme/-bügel erlaubt, wenn der Nachweis nach der Verordnung Nr. 78/2009/EG vorliegt


    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2009:195:0001:0060:DE:PDF


    siehe auch:
    http://www.motor-talk.de/forum…chutzbuegel-t4795360.html


    Gruss


    Peter

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