Garantie Basisfahrzeug

  • Fazit: Das im System (Dialog, ECM usw.) hinterlegte Datum ist maßgeblich für den Garantiebeginn des Basisfahrzeuges in diesem Fall.

    sorry, aber dieses pauschale Fazit ist leider falsch, denn das im System hinterlegte Datum kann, wie hier schon mehrfach geschrieben, durchaus falsch hinterlegt sein ("Erstauslieferung" vom Händler/Importeur an den Ausbauer), wird dann aber entsprechend korrigiert (sollte zumindest in der Regel) - wenn diese Korrektur vergessen wird (hatte ich genauso, da waren allerdings schon wenige Wochen nach Auslieferung des Fahrzeuges an den Endkunden die zwei Jahre abgelaufen :(), dann muss dort händisch eingegriffen werden, und das kann/will offensichtlich nicht jeder, auch bei PSA nicht...


    Letzten Endes hat es dann aber dennoch funktioniert.

    MainCamp V600Q auf Peugeot, 150 PS, TZ 8/17


    ich grüsse und verabschiede mich bewusst nicht in jedem einzelnen Beitrag, in einer realen Unterhaltung macht man das ja auch nicht bei jedem Satz...


  • Solche Probleme möchte ich haben.......


    Gruß


    Leo

  • sorry, aber dieses pauschale Fazit ist leider falsch, denn das im System hinterlegte Datum kann, wie hier schon mehrfach geschrieben, durchaus falsch hinterlegt sein ("Erstauslieferung" vom Händler/Importeur an den Ausbauer), wird dann aber entsprechend korrigiert (sollte zumindest in der Regel) - wenn diese Korrektur vergessen wird (hatte ich genauso, da waren allerdings schon wenige Wochen nach Auslieferung des Fahrzeuges an den Endkunden die zwei Jahre abgelaufen :(), dann muss dort händisch eingegriffen werden, und das kann/will offensichtlich nicht jeder, auch bei PSA nicht...


    Letzten Endes hat es dann aber dennoch funktioniert.


    Sorry, das hast aber DU tatsächlich falsch verstanden. Richtig ist: Es "kann" korrigiert werde, muss aber nicht.


    Das Datum im ECM ist das einzig verläßliche Datum. Ob hier optimiert wird bestimmt, wie oben schon erwähnt, das Verhältnis Hersteller/Ausbauer.


    Gerade PSA ist hier sehr konsequent.

    Gruß, Michael


    Weinsberg Carabus Fire 601 MY18, mit Solarpanel 100WP, GW-Cam, 120 Lifepo4, sonst alles Serie :D

  • sagenwirmalso: mir als Endkunde ist es Peng, wer letzten Endes die Reparatur innerhalb der zwei Jahre nach Erstzulassung) bezahlt, mein Ansprechpartner ist ausschliesslich der Händler (der gerne an die Serviceorganisation des Herstellers verweisen kann, das ist aber nicht mein Problem)...

    MainCamp V600Q auf Peugeot, 150 PS, TZ 8/17


    ich grüsse und verabschiede mich bewusst nicht in jedem einzelnen Beitrag, in einer realen Unterhaltung macht man das ja auch nicht bei jedem Satz...

  • Moin ! Ich nochmal....
    Mir ist klar das die einen Fehler gemacht haben.....
    Die hatten den Garantiebeginn geändert und sogar Reparaturkosten vom letzten Jahr erstattet.
    Bis ich mein Kasten aber in der Werkstatt angemeldet habe, bin ich davon ausgegangen das Ende der Garantie der 13.8.2019 ist. Das hatte ich mir extra vorgemerkt...falls noch etwas Auftritt.
    Das sind zum Garantie Ende jetzt noch 6 Tage....das Angebot eventuell Kulanz über den Händler hat man mir aber nicht gemacht.
    Ich habe da angerufen und habe nach 2 Stunden im Rückruf nur zu hören gekriegt nein, machen wir nicht fertig.
    Ich bin als Kunde enttäuscht !!!!
    Mehr nicht und zum Glück entstehen vermutlich keine hohen Kosten.
    Viele Grüße Mathias

  • Wobei man bei Garantie und Gewährleistung ja zusätzlich noch den Beginn unterscheiden muss.
    Garantie ist klar, das kommt auf die Bedingungen an und ist natürlich auch immer ein Stück weit "Kulanz".


    Die Gewährleistung beginnt aber wohl, soweit ich das von Verbraucherzentrale und anderen Stellen (Internet) gelesen habe nicht bei Auslieferung an Händler oder Ausbauer und auch nicht bei Erstzulassung, sondern "erst" bei Übergabe durch den Verkäufer an den Käufer.
    Klar, meist sind das ohnehin nur ein paar Tage Unterschied, wenn überhaupt. Wird aber ein Fahrzeug vom Händler schonmal auf mich zugelassen und erst 4 oder gar 6 Wochen später von mir in Empfang genommen, wäre der Tag der Übergabe der Beginn der Gewähleistung.
    Eine andere Sache ist wohl die Gewährleistung nach Tageszulassung. Zumindest für PKW (ich denke das ist aber übertragbar) wurde geklärt, dass kurz zusammengefasst, bei einem PKW, der als "Tageszulassung" gekennzeichnet ist, die Herstellung nicht länger als 12 Monate zurück liegt und das Modell auch noch weiter gebaut wird, der PKW als "Neufahrzeug" mit 24 Monaten Gewährleistung anzusehen ist.
    Wurde weiter oben ja auch schon ansatzweise so dargelegt, also nur mal zur Klarstellung.


    Und für alle: Dies stellt keine Rechsberatung dar sondern nur meinen eigenen Wissensstand und meine Meinung!!!!! :O

  • Eine andere Sache ist wohl die Gewährleistung nach Tageszulassung. Zumindest für PKW (ich denke das ist aber übertragbar) wurde geklärt, dass kurz zusammengefasst, bei einem PKW, der als "Tageszulassung" gekennzeichnet ist, die Herstellung nicht länger als 12 Monate zurück liegt und das Modell auch noch weiter gebaut wird, der PKW als "Neufahrzeug" mit 24 Monaten Gewährleistung anzusehen ist.

    beim Reisemobil dürftest du damit scheitern, da in der Regel die Modelländerungen jährlich anstehen und die Herstellung gerne mal mehr als 12 Monate zurückliegen kann...


    Leider...

    MainCamp V600Q auf Peugeot, 150 PS, TZ 8/17


    ich grüsse und verabschiede mich bewusst nicht in jedem einzelnen Beitrag, in einer realen Unterhaltung macht man das ja auch nicht bei jedem Satz...

  • Wenn der Kasten ein Neuwagen ist, wäre es ja egal, der ist auch nach 5 Jahren Standzeit noch neu.
    Wenn er länger als 12 Monate nach Erstzulassung in meinen Besitz übergeht, auch fast egal, da der Händler ja mimimum 12 Monate Gewährleistung geben muss.


    Klar, pragmatische Garantieregelungen wie im PKW Bereich, wo quasi jeder Mangel über den Hersteller läuft und zudem meist noch Händlerunabhängig abgewickelt wird, wäre toll.

  • Wie läuft das eigentlich bei FIAT? Mein Händler hat beim Kauf eine Garantieanmeldung mit einem Formular, das ich als Nachweis in Kopie erhalten habe, bei Westfalia in Wiedenbrück gemacht. Er hat mir aber gleich mitgeteilt, dass wenn etwas mit dem Basisfahrzeug wäre, Fiat zuständig sei. Nach 2 Wochen war tatsächlich eine Kleingkeit und ich wollte den Ducato auch auf evtl. Rückrufe und Updates überprüfen lassen. Also habe ich mir ein FIAT Autohaus in der Nähe gesucht. Die teilten mir nach Abfrage der Fahrgestellnr. mit, dass noch gar keine Garantieanmeldung hinterlegt sei. Sei aber kein Problem, sie machen das ab Zulassungsdatum. Einen Nachweis oder eine Urkunde habe ich aber nicht bekommen. Gibt es sowas bei FIAT auch?


    Gruß
    Sabine

  • Wie läuft das eigentlich bei FIAT? Mein Händler hat beim Kauf eine Garantieanmeldung mit einem Formular, das ich als Nachweis in Kopie erhalten habe, bei Westfalia in Wiedenbrück gemacht. Er hat mir aber gleich mitgeteilt, dass wenn etwas mit dem Basisfahrzeug wäre, Fiat zuständig sei. Nach 2 Wochen war tatsächlich eine Kleingkeit und ich wollte den Ducato auch auf evtl. Rückrufe und Updates überprüfen lassen. Also habe ich mir ein FIAT Autohaus in der Nähe gesucht. Die teilten mir nach Abfrage der Fahrgestellnr. mit, dass noch gar keine Garantieanmeldung hinterlegt sei. Sei aber kein Problem, sie machen das ab Zulassungsdatum. Einen Nachweis oder eine Urkunde habe ich aber nicht bekommen. Gibt es sowas bei FIAT auch?


    Gruß
    Sabine


    Klar hat der Händler Dir das mitgeteilt. Dann ist er Dich bezüglich der Gewährleistung für das Basisfahrzeug los. Die gesetzliche Gewährleistung muss er aber für das gesamte Fahrzeug trotzdem bringen. Du kannst Dir aussuchen, ob Du bei Ihm Ansprüche aufgrund der Gewährleistung oder beim Fiat-Händler welche wegen der Werksgarantie stellst. Für die Werksgarantie brauchst Du keine besondere Urkunde. Die Bedingungen kannst Du überall nachlesen (ich glaube, in den Fahrzeugunterlagen auch und auch online).


    Eine Garantieanmeldung bei Westfalia ist mir nicht bekannt. Westfalia gibt - zumindestens bei mir / ich habe auch keine Garantieurkunde - keine Werksgarantie, sondern es existiert lediglich die gesetzliche Gewährleistung dem Händler gegenüber. Westfalia unterstützt aber - zumindestens bei mir - den Händler dabei.


    Gruß


    Leo

  • Hallo Bine


    Es gibt zwei Varianten dieser Möglichkeit.


    Erste Variante:
    Der Händler wo gekauft kann das Fahrzeug unter der Fahrgestellnummer bei einem Fiat Händler registrieren lassen und aktiviert damit das Fahrzeug als "verkauft und läuft auf Straße"


    Mit der PC - Vernetzung der Fiat Händler ist dein Fahrzeug registriert und suchst dir einen Partner.


    Das solltest mit dem KW Händler vorher absprechen, bzw. erfragen.


    Oder....


    Du fährst unmittelbar nach Abholung zum Fiat Händler deiner Wahl....wohlwissend mit Professionell Service und machst die Registrierung selber.


    In meinem Fall selber direkt vor Ort gemacht und nach Updates gefragt.


    Wurde dann überprüft und fertig war die Geburt :rolleyes:

  • Variante 2 habe ich so gemacht und das scheint auch in Ordnung zu sein. Aber bekommt man da nichts Schriftliches als Nachweis? Oder ist das ohne auch wasserdicht, weil im Fiat System hinterlegt? D. h. auch jede andere Fiat Werkstatt kann das abrufen und akzeptiert das z. B. wenn unterwegs was sein sollte?

  • ich finde es trotzdem unschön für den Kunden, wenn man so rein garnichts in der Hand hat... Zumal man dann auch keine "Fehler im System" reklamieren kann.


    Allerdings, und das mögen die Händler und vor allem Hersteller überhaupt nicht, muss bei einer Anfrage nach DSGVO eine entsprechende Auskunft kostenfrei erteilt werden :)

    MainCamp V600Q auf Peugeot, 150 PS, TZ 8/17


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  • Es gelten somit ab Tag der Registrierung die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bezüglich des Grundfahrzeuges.
    Praktisch als hättest du einen Neuwagen gekauft.

  • ich finde es trotzdem unschön für den Kunden, wenn man so rein garnichts in der Hand hat... Zumal man dann auch keine "Fehler im System" reklamieren kann.


    Wie bereits beschrieben.
    Es gibt keine "Urkunde" wenn du einen Neuwagen (PKW) kaufst, um deine Gewährleistungsansprüche nachzuweisen.
    Es gilt die gesetzliche ab Zulassung eines PKW, bzw....Registrierung des WoMos.


    Aber......es gibt unterschiedliche Ansprüche der Gewährleistungen über den Aufbauhersteller.
    Diese können tatsächlich unterschiedlich sein.
    Darüber habe ich zum Beispiel einen Nachweis "Urkunde" bekommen.
    Das macht aber nicht jeder.


    Und dieses wiederum betrifft dann nur den eigentlichen Ausbau/Aufbau des Fahrgestells.

  • Ersetze "gesetzliche Gewährleistung" durch "Garantie". Dann passt´s.


    Die "gesetzliche Gewährleistung" gilt sowieso, ohne Unterlagen oder sonstiges, 2 Jahre nach Übernahme des Fahrzeugs. Also nicht ab Erstzulassung, sondern ab dann, wenn das Fahrzeug vom Kunden übernommen wird.


    Grundsätzlich gelten die 2 Jahre auch bei gebrauchten Fahrzeugen. Der Händler kann diese allerdings durch AGB´s wirksam auf 1 Jahr verkürzen. Was jeder macht.


    Gruß


    Leo

  • Eyyy, der Klugsche*sser hier bin immer noch ich! :D
    Aber Reschd hassu...

    MainCamp V600Q auf Peugeot, 150 PS, TZ 8/17


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