Gasluke im Boden

  • Hallo


    Ich bin bei meinem Selbstbau gerade daran, den Holzbodenmit einer Armaflex-Isolation hineinzutun. Folglich muss ich alle Löcher im Boden vorher machen.


    Das Internet lehrt mich, dass eine Gasluke mindestens 150qcm gross sein muss. Weiss jemand, ob das für die Schweiz auch stimmt? Ebenfalls weiss ich nicht, wie ich diese Luke dann insektensicher wieder schliesse, ohne den Gasfluss zu beeinträchtigen? Reicht ein einfaches Fliegengitter ausm Baumarkt? Oder was hänge ich da vor? Hat jemand Tipps zum Einbau? Kann ich den Gaskasten direkt hinter dem Fahrersitz und damit bei meinem Ducato in der Nähe vom Tankstutzen machen oder muss ich einen Abstand wahren?


    Sorry für die vielen Fragen. Habe auch dieses Forum durchsucht und nichts zum Thema gefunden. Frage mich ob ich komplett auf dem Holzweg bin...


    Danke für etwaige Hilfe.


    Yasha

  • Hallo,


    was meinst du mit Gasluke? Den Flaschenkasten oder die notwendige Entlüftung nach unten?


    Schau mal hier in die Regeln der DIN EN 1949 und des DVGW-Arbeitsblattes G607 in der Fassung vom 1.5.2005:
    https://www.travelcamping.de/b…520in%2520Wohnmobilen.pdf


    Tipp aus einem anderen Forum:
    Anschließend kannst du dann von unten ein Kiemenblech mit Moskitonetz anbringen, dann wirbelt es dir dort kein Wasser rein und die lieben Viecher bleiben draußen.


    Gruß
    Gustav

  • Die Maschenweite muß so groß sein, das austretenes Gas auch abfließen kann - sonst wird es im Innenraum sehr ungemütlich, meist tödlich !!! Am Besten man nimmt Kontakt mit einem Betrieb auf der Gasanlagen installiert. Dieser kann auch über die Anbringung und Lage des Gaskastens beraten. Gesetzliche Bestimmungen der Schweiz werden hier wohl wenig bekannt sein.
    schöne Grüsse joschr

  • man könnte aber auch...
    das Ganze an jedem beliebigen Serienkasten abkupfern, abmessen und fertig

    Pössl Roadcamp R, 2015, Citroen 2,2 l / Euro 5 / 130 PS, heavy Fahrwerk mit 16 Zoll. 150 Ah Liontron LiFePo4 + WCS Ladebooster 45 A, 100er Solar, Maxxfan.

  • Schau mal bei Reimo oder ähnlichen auf der Webseite. Da gibt es sicher fertige Einsätze zu kaufen. Wenn nicht beim Baumarkt eine AussenVerkleidung von Küchen Dunstabzügen

    Wer ne Monatskarte hat, sollte nicht am Monatsanfang sterben (Element of Crime)
    Nach 35 Jahren diverser VW-Busse seit 2018 Weinsberg CaraBus 541 MJ130 BJ 2017, Erstzulassung 2018

    Einmal editiert, zuletzt von Topofux ()

  • ... dass eine Gasluke mindestens 150qcm gross sein muss. Weiss jemand, ob das für die Schweiz auch stimmt? ...


    In der Schweiz gibt es dazu keine gesetzlichen Bestimmungen.


    Wir haben direkt unter den Gasflaschen ein 10x10cm Gitter im Wagenboden. Ein kleiner Blechrahmen sorgt dafür, dass kein Spritzwasser hinein gelangen kann. Und durch die gleiche Öffnung kann bei einer defekten Wasserpumpe auch gleich das Wasser abfliessen.


    Gruss Muger

  • Ich kenne die Schweizer Bestimmungen nicht, halte aber den hier schon oft erwähnten Rat für nützlich: Mit allen Fragen zur Prüfstelle gehen und dann hoffen, dass der Prüfer, den man um Rat gefragt hat, auch da ist, wenn man zur Abnahme fährt.

    Grüße von Volker
    Eura Quixta auf Ducato 250 (2,3l-120PS Iveco-Motor), 5,40m, Bj. 2011. 2017 gekauft und nach und nach radikal verändert, vom Aufbau sind nur noch 1/3 Eura und 2/3 Volker, Gewicht nach Schlankheitskur 2540 kg.
    -- Mein Avatar: Haben wir nicht alle mal klein angefangen? --

  • Hallo Alle


    Danke für eure Antworten. Ich habe mir jetzt folgendes Entlüftungsgitter bestellt und auch folgenden Abschnitt in der Schweizer Vorschrift EKAS 6517 gefunden:


    11.2.2 Die Grösse der Lüftungsöffnungen richtet sich nach den Anforderungen der SN EN 1949 [81]. Für Fahrzeuge mit Zulassung ab 1.1.2002 gelten Schränke als ausreichend gelüftet, wenn sie zwei nicht verschliessbare Öff-nungen aufweisen, wovon eine unmittelbar über dem Boden ist. Jede Lüf-tungsöffnung muss mindestens 1 % Bodenfläche des Aufstellraumes gross sein, jedoch im Minimum 50 cm2. Ist die Lüftung nur im Boden vorgesehen, hat die Öffnung mindestens 2 % der Bodenfläche des Aufstellraumes gross zu sein, jedoch im Minimum 100 cm².

  • ... und auch folgenden Abschnitt in der Schweizer Vorschrift EKAS 6517 gefunden: ...


    Die EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) ist nicht "zuständig" für private Wohnmobile.
    Selbstverständlich darfst du deren Vorschriften befolgen. Aber dann musst du im Womo auch einen Schutzhelm und Sicherheitsschuhe tragen, denn das verlangt die EKAS auch... ;)


    Gruss Muger

  • Die EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) ist nicht "zuständig" für private Wohnmobile.
    Selbstverständlich darfst du deren Vorschriften befolgen. Aber dann musst du im Womo auch einen Schutzhelm und Sicherheitsschuhe tragen, denn das verlangt die EKAS auch... ;)


    Gruss Muger


    Menno, kaum glaubt man, man hat eine verlässliche Info gefunden...

  • Nimm doch einfach die Maße vn einem Serienfahrzeug. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die Wohnmobilhersteller für jedes Land andere Ausschnitte machen.

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