Nun, ich bin kein Jurist, aber nach meinem Kenntnisstand bedarf es dazu einer Zulasung, einiger Kenntnisse und geeigneter Geräte.
Das Ab- bzw. Umfüllen von Gasen und die Füllanlage unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Nur wenn das Füllen der Druckgasflasche die Abfüllleistung von 10 kg/h unterschreitet und/oder für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt ist, unterliegt das Füllen nicht der BetrSichV. Das Füllen zur Abgabe an Dritte ist immer genehmigungspflichtig.
Fazit: Das Füllen einer eigenen Flasche ist nicht illegal.
ZitatManche wiegen die Flasche -wenn überhaupt- mit einer Personenwaage.
Selbst wenn diese mit einer End of Scale (120Kg) 2% Toleranz gut ist
technisch gerade erst kalibriert wurde, kann es sein dass diese bei 16Kg 10% und mehr Abweichung zeigt, die Flasche also 1,6 kg zu schwer ist.
Eine volle Propangasflasche wiegt 25 kg, nicht 120 kg.
Eine Personenwaage hat eine Genauigkeit von 100 g. Bei 25 kg sind es 0,4% und nicht 2%.
Sie wäre dann um 100 g zu schwer und nicht um 1600 g.
ZitatAußerdem ist die Gasart/Mischung wichtig um das zul. Gewicht zuordnen zu können.
In unseren Breiten füllt man Propan in die Flasche. Die Masse, die man einfüllen darf steht auf jeder Flasche.
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ZitatDer Füllvorgang mit einer Flasche kopfüber bedarf einer ordentlichen sicheren Halterung. Wenn die Spenderflasche aufs ungeschützte Ventil runterfällt, kann das Ventil brechen.
Hier stimme ich dir voll zu. Das ist der Vorgang, an ich die größte Vorsicht walten lasse, wenn ich gelegentlich mal umfülle. Ich entferne die Schutzkappe erst, wenn die Flasche sicher hängt.
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Gruß
woge