Manche Probleme treten aber nicht beim einmaligen Gebrauch auf.
Deshalb hat der Gesetzgeber ja auch eine Frist von 6 Monaten eingeräumt.
Dass die Gewährleistungsfrist wegen eines Sachmangels 24 Monate dauert ist bekannt? https://www.verbraucherzentral…aehrleistungsfristen-5113
Das einzige was sich nach 6 Monaten umkehrt ist die Beweislast.
In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Fehler bei Übergabe noch nicht vorhanden war
Vom 7. bis 24. Monat musst du beweisen, dass der Fehler bei Übergabe bereits vorhanden war oder den Grundzügen nach bereits angelegt war