Ich war auf der Waage

  • Da muss ich auch noch was dazu schreiben. @ Andolino. Glaub das was du glaubst. Aber du wirst bezahlen. Durch sämtliche Instanzen. Der Fahrer ist, egal wo, für sein Fahrzeug verantwortlich. Maße und Gewichte ebenfalls. Sollte es nicht passen, so hat er Pech gehabt und kann sich nicht rausreden dass er keine Waage hat. Es gibt Toleranzen die in den Ländern verschieden sind. In Deutschland eher großzügig, in anderen Ländern nicht. Und glaub mir. Zumindest in Deutschland kenn ich mich damit aus.

  • Summit 600 Plus vollgetankt, bis auf Lebensmittel und Getränke urlaubsfertig bepackt, 2 Fahrräder auf Busbiker-Träger, leerer Wassertank, Fahrerin (leicht) und Beifahrer (gar nicht leicht): 3200 kg
    Fzg. hat eine Markise.
    Überladen sollte für uns also kein Thema sein:fingerh:.


    Gruß
    Christoph

  • Ich bin Österreicher. Und bitte glaubt mir auf allen fix eingerichteten Autobahn Lkw Kontrollstellen (meist kurz nach den Grenzen, aber auch im Landesinneren) sind stationäre Wagen eingebaut. Da wird bereits bei der Einfahrt gewogen. Schwerere Lkw werden immer kontrolliert, bei geringeren LKW Aufkommen werden auch Kastenwagen, Wohnmobile rausgewunken. Ein technischer Sachverständiger der Landesregierung ist immer anwesend. Ich würde bereits 3x gewogen (einmal sogar an einem Sonntag !). War aber nie ein Problem. Auch eine Gewichtskontrolle für den fließenden Verkehr (Südautobahn) habe ich schon gesehen.

  • Hallo
    Ich lebe an der Grenze bei Schärding. In Suben wurde ich schon ein paar mal gewogen. Kollegen mussten ihre Tochter aus München anreisen lassen um 280kg umzuladen. Die Ordnungshüter unserer Nachbarn schickten sie danach noch mal auf die Waage und weitere 10kg mussten raus. Erst bei exakt 3,5t
    durften die weiterfahren.
    Ich habe einen Wertstoffhof ums Eck. Ich überlade nie mehr als die 100kg Wasser. So kann ich nach dem ablassen wenigstens weiterfahren.


    Gert

  • Auf welcher Grundlage soll denn der Fahrer eines privaten augenscheinlich nicht überladenen Fahrzeugs bis 3,5 t mit ständig wechselnder Beladung abgestraft werden? Im Güterkraftverkehr muss der Fahrer und der Verlader die mögliche Zuladung kennen und alles was geladen wird braucht Lieferpapiere mit Gewichtsangaben. Privat hast du schon ab der ersten Raststätte keine Chance mehr auf eine Kalkulation. Also in meinem Ducatoführerhaus finde ich IST-Auskünfte über die Geschwindkeit, Drehzahl, Temperaturen, ... Gewicht gibts da nicht. Öffentliche Waagen gibts auch kaum und wenn doch dann für Ortsfremde nicht zu finden. Ich würde mich freundlich für die Auskunft bedanken und jede Strafe ablehnen. In keinem zivilisierten Land geht solcher Politessenunfug über die zweite Instanz.


    Daher behaupte ich, dass solche Kontrollen bei Wohnmobilen tatsächlich nur der Aufklärung und Sensibilisierung dienen. Ich kenn keinen, der tatsächlich was bezahlt hat, wenn augenscheinlich nicht davon ausgegangen sein musste, dass er überladen ist.


    Gruß Thomas


    Lieber Thomas,
    das ist nur so ein netter kleiner Alukoffer mit vier geeichten Wägeplatten einem Funkdisplay inklusive Drucker und PC/Tablet Anbindung. Wir benutzen das gleiche Modell und ich mach Dir gerne ein Foto davon wenn ich wieder im Dienst bin. Diskussion absolut sinnlos. Du als Fahrer hast Dich vor Fahrtantritt, was übrigens auch nach jeder Unterbrechung der Fall ist, vom ordnungsgemäßen Zustand Deines Fahrzeuges das Du da gerade bewegen möchtest zu überzeugen. Wie Du das anstellst ist immer Dein persönliches Problem.


    Übrigens gerade jetzt im Winter auch immer wieder gerne genommen/gebucht...... Nassschnee/Eis auf dem Dach. Da kommen ganz schnell ein paar Kilos zusammen die so gut wie kein Fahrzeugbesitzer auf dem Zettel hat. Zahlen darf er aber trotzdem. Da zahlt die Rechtschutz noch nicht mal die erste Instanz.


    Wenn Du bis heute noch nicht angehalten wurdest bzw. zahlen musstest dann nur weil Du Glück hattest. Da würde ich aber nicht drauf bauen denn früher oder später sind solche Strähnen zu Ende und da Ihr ja alle so nett seid und hier und in anderen Foren fromm frei von der Seele plaudert werden die Kästen mittlerweile genauso wie die Weißware behandelt.

  • Bekommt man dort auch einen Wiegeschein?


    So ein Wiegeschein ist eigentlich fast schon ein neues Thema.
    Und er besagt ja im Prinzip gar nichts :
    Man kann sein Fahrzeug leer wiegen lassen, bekommt einen Wiegeschein,
    steigt danach selbst wieder ein und hinter der nächsten Ecke die Frau mit Hunden und Kindern
    und die Kiste ist überladen,
    auch wenn der Wiegeschein von 5 min. vorher anderes verspricht.


    Zudem habe ich selbst die Erfahrung gemacht (andere mögen anderes berichten) , dass Wiegescheine bei Firmen üblich sind,
    die aber ungern firmenfremden Personen Dokumente einer geeichten Messung geben.
    Da ist es etwas ganz anderes, einen Fünfer dem zuständigen Mitarbeiter zu geben,
    sich zu entschuldigen, dass man sich verfahren hat und zu gestehen, dass man es beim rausrangieren nicht besser schafft,
    als kurz mal über die Waage zu fahren.


    Im Ausland ging es bei mir mit dem wiegen dann ohne Probleme - aber auch ohne Wiegeschein.

  • So ein Wiegeschein ist eigentlich fast schon ein neues Thema.
    Und er besagt ja im Prinzip gar nichts


    Deswegen werden die die in Kontrollen eingesetzt werden auch entsprechend geeicht und systemabhängige Abweichungen ggf. direkt als Toleranz gewährt. Da ist dann schon eine Kompensationstabelle vorhanden die Auskunft darüber gibt wie hoch die jeweilige Abweichung in welchem Messbereich gerade ist. Je nachdem welches System genutzt wird wird das auch schon automatisch rausgerechnet. Ist ja nicht so das das erst letzte Woche erfunden wurde und erst ein Thomas angehalten werden muss damit solche Wiegungen gerichtsfest durchgeführt werden können.
    Und .....damit die Herrschaften nicht den Bußgeldern hinterherlaufen müssen werden auch in der Regel Sicherheitsleistungen vor Ort erhoben.

  • Alleine in der Schweiz an 25 Standorten https://www.kistler.com/de/anw…chnology/weigh-in-motion/
    In Österreich an 14 Standorten Kontrolle mit Waage https://www.asfinag.at/verkehr…/verkehrskontrollplaetze/ und https://noe.orf.at/v2/news/stories/2833553/
    In Deutschland u.a. an der A40 (Rheinbrücke) der A44 oder der A9 bei Ingolstadt und der A8.....
    Hier auch eine Karte der 89 Messtationen in Ungarn: https://obu.utdij.hu/hirek/tsm-merohelyei/


    Die Kontrolldichte und auch die herausgesuchten Fahrzeuge (vorrangig LKW, aber natürlich auch Kastenwagen, WoMo, Caravan usw.) hängt vom verfügbaren Personal ab. Aber Schwerpunktkontrollen finden insbesondere auch zur Urlaubs-Reisezeit statt.

  • Bei allen diesen Diskussionen um die Ermittlungen des tatsächlichen Gewichts stellt sich bei mir langsam zwangsläufig die Frage, warum noch keiner auf die Idee gekommen ist einen Sensor zu konstruieren, der im oder am Fahrzeug die Achslast ermittelt. Da könnten wir alle ganz sorglos zuladen und wissen immer unser, des Fahrzeugs, Gewicht. Dann wüsste ich schon bei Abfahrt, ob Mutti und Fifi noch mitdürfen. Ausserdem wäre das ein großer Beitrag zur Fahrzeugsicherheit.
    Alles mögliche wird heute erfunden, aber das was jeden Reisemobilisten bewegt noch nicht.
    Ich bin leider kein Techniker, sonst würde ich mich da mal gleich ranmachen.
    Der fleißige Forumsleser weiß, das ich von dem Achslastthema ja auch mal betroffen war.
    Ich würde mir diese Sensoren sofort kaufen.
    :zungelang:;):rolleyes::D

    letzter Kasten Pössl 2 Win R Plus NeroX Modelljahr 2020, Citroën 165 PS, AHK, Luftfederung Hinterachse etc... - zur Zeit kein Womo mehr.

  • Sensoren gibt es längst..... https://de.camperstyle.net/woh…al-ko-hy4-stuetzensystem/
    Die Integration ins Fahrzeug fehlt halt noch.....


    und dafür muss ich an meiner Kiste erst die Stützen nachrüsten, die dann zum Gewicht zusätzlich so schwer sind, dass die Karre auch ohne Messung überladen ist - erscheint ...

  • Ich habe nur meine Meinung und Auffassung zu dem Thema niedergeschrieben. So ganz auf der Milch dahergeschwommen komm ich auch nicht. Und wie das in Foren üblich ist, hab ich mit Widerspruch nicht nur gerechnet sondern war auch neugierig darauf. Ich kenne nämlich bisher keine Verfahren oder gar Entscheidungen zu augenscheinlich nicht überladenen Wohnmobilen, die es dennoch waren. Daher bleibe ich dabei, dass es bei Überladung schon drauf ankommt, ob man dem Fahrer das Wissen darüber auch unterstellen kann. Denn er hat nun mal keine Kontrollmöglichkeit über das Gewicht, obwohl er auch dies selbstverständlich vor Fahrtantritt überprüfen müsste. Damit fehlt es imho an der Grundlage für ein Bußgeld. Natürlich muss trotzdem ausgeladen werden bevor man weiterfahren darf. Man weiß es ja dann.


    Damit es nicht off topic wird, gedulde ich mich einfach weiter bis das erste AZ auffindbar wird. Ich finde das Thema wirklich spannend.


    Gruß Thomas

  • Ja wirklich. Manche glauben es nicht. Das ist nun das letzte was ich dazu schreibe. Gilt für Deutschland, andere Lönder weiß ich nicht. Da braucht es auch kein Aktenzeichen. Überladung wird gewogen. Dann wird ein Prozentsatz abgezogen. Ist man drüber über das zulässige Gesamtgewicht dann kostet es jeh nach Überladung. Nachzuschlagen dann im Bundeseinheitlichen Bussgeldkatalog. Ist der Betrag unter 60 Euro ist es eine Verwarnung, darüber eine VOWI Anzeige mit Bussgeld, Gebühren Und Auslagen und Punkten. Bei Führern ohne Wohnsitz in Deutschland wird eine Sicherheitsleistung erhoben. Das Ganze basiert auf Fahrlässigkeitsformen. Handelt man vorsätzlich wird erhöht. Bei gewerblich prüft man auch noch Versender, Verlader, etc..
    Wichtig ist das fahrlässig. Wenn ich keine Waage und und und habe nicht das Problem der Exekutive. Der Führer ist dafür verantwortlich dass alles passt. Und auch die Achslasten beachten.


    Und es gibt im owi Bereich auch noch den Ermessensentscheid und das opportunitätsprinzip. Ob und wie man tätig wird. Je höherwertiger der Verstoß desto weniger ermessensentscheid usw. Es gibt auch noch gleichbehandlungsgrundsätze usw.. Das führt aber nun alles zu weit

  • Ist das mit Alkohol auch so, wenn ich nicht weiß wie viel Promille ich habe, bin auch dann auch nicht Schuldig, da ich ja kein Alko Meßgerät habe?
    Sorry Thomas, da stehtst du mit deiner Meinung ziemlich alleine.
    Aber, es soll gerne jeder glauben was er will.

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern.
    Harry
    Laika Kreos 5009, Oyster Sat, Sog, 370 Watt, 320 AH Gel usw.

  • Sensoren gibt es längst...


    Ja das habe ich such schon gesehen, aber 6.500 € sind mir für dieses Feature schon ein bisschen zu viel. Die Wiegefunktion sind 350 €, aber nur wenn die Humpen zuerst dran kommen.
    Bei einer Volllufi ist das auch drin, aber da wirds halt schon abenteuerlich Teuer für eine eigentlich einfache Waage.
    Reifensensoren gehen ja auch günstig.

    letzter Kasten Pössl 2 Win R Plus NeroX Modelljahr 2020, Citroën 165 PS, AHK, Luftfederung Hinterachse etc... - zur Zeit kein Womo mehr.

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