ich war auf der Waage

  • Ich schau mal nochmal nach, aber ich glaube bei der Umschreibung hat meiner auch sowas um die 2600 kg leer eingetragen bekommen. Vollgetankt, mit Küchenblock, schwedischer Klappcouch, Campingtisch und original Siebdruckboden. Wiegeschein waren rund 2,5 t. Ich such das mal raus, wenn ich wieder am Kasten bin.


    Wartet mal ab, wenn er fertig ist. Da fehlt ja noch einiges. Ich reise sicher auch die Grenze. Außerdem haben wir keine Markise und diesmal auch keine Fahrräder dabei.


    Gruß Thomas

  • Also unter G eingetragene Leermasse 2595 kg. Den Wiegeschein hab ich nicht dabei, wird aber 75 kg weniger draufstehen, wenn der Prüfer richtig gearbeitet hat.


    Die Zusatzschraubfedern sind übrigens von http://www.kuhn-autotechnik.de wenn das jemanden interessiert. Die haben auch 7 Zoll Luftfedern. @Dollplayer hat doch glaube Alternativen zu Goldshit gesucht. Keine Ahnung was die taugen.


    Gruß Thomas

  • Hymercar Grand Canyon mit Aufstelldach


    AHK
    Markise
    Dieseltank 90 l voll
    kein Reserverad
    Goldschmitt Zusatzschraubfeder
    1 11 kg Gaslow Tankgasflasche voll 25 kg
    1 11 kg Normalgasflasche voll
    50 l Wasser
    12 l Sprudel
    5 l Bier
    Proviant + Kühlschrank voll
    2er Schlauchkajak Scubi mit Zubehör 30 kg
    Rollerausstattung (Helme etc...) 10 kg
    Möbel
    Kleidung und sonstige Ausrüstung minimal
    Fahrer 110 kg
    Beifahrerin fehlt noch


    VA 1740 kg (zulässig 1850 Kg) / HA 1720 kg (zulässig 2240 kg) / Gesamtgewicht 3460 kg (zulässig 3500 kg)


    Eventuell werde ich das zulässige Gesamtgewicht auf 3750 kg auflasten um noch eine Bühne mit Suzuki Address anbauen zu können.


    Gruß - Rainer

    Gruß Rainer - vom Bodensee Westende
    "Wenn´s passt - passt´s"[I][B]
    "Man muss denken was man tut" - [/I][/B][I]frei nach Ludwig Thoma. Fahrzeug - ja;)[/I]

  • Weshalb willst Du nicht mehr auflasten?

    [COLOR="#B22222"]"Der neue Luxus heißt Ruhe, Raum, Sicherheit und Zeit".
    Hans Magnus Enzensberger


    Das Ziel ist das Ziel.


    "Einen gepackten Reisewagen und einen Dolch sollte ein jeder haben; dass, wenn er sich fühlt, er gleich abreisen kann.“
    Rahel Varnhagen
    [/COLOR]

  • Lobecar, 600er Pott Racer Maxi, Musik, 3liter Automatik, urlaubsfertig 3780kg mit zip und zap

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



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  • Variabel....länderspezifischen bis zu 4200 kg. Habe zwei Typenschilder, 3500 kg und 4000 kg. Solange ich nicht bei den Bergvölkern unterwegs bin ist das Gewicht aber wenig problematisch.

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  • weil die bei einer Kontrolle zu Rate gezogen wird


    Selbige darf gerne bemüht werden, steht schließlich dem Typenschild geschuldet das selbe drin. Nein, keine Variable, sondern bei der Zulassungsstelle gegen geringe Gebühr umgetragen und somit amtlich.

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  • Wenn ich dich richtig verstehe, Roland, würde das bedeuten, du fährst als LKW (über 3,5t und damit 80/100), wenn der Kasten urlaubsvoll ist - und du fährst unbegrenzt, wenn unter 3,5t?
    Bisher war ich überzeugt, diese "dynamische Wahlmöglichkeit" besteht nicht.


    Denn dann will ich das auch haben :rolleyes:;):)

  • Prinzipiell mach ich das so, richtig. Hintergrund ist z.B. der Transit in die Kornaten. Ich habe wenig Lust bei den Bergvölkern zur Kasse gebeten zu werden weil ich die 3,5er Marke überschritten habe. Da laste ich dann meinen Maxi auf 4.0 auf, Wechsel das Typenschild und lass den Zulassungsdienst den ich eh im Hause habe bei der Zulassungsstelle die Papiere ändern. Kostet mich pro Gang zur ZulSt. Irgendwie knappe 40€ und ich kann bis 4000 kg bunkern. Da ich solche Touren immer mit schweren Anhängern mache, ist die max. Geschwindigkeit für mich unerheblich.

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  • Danke für die Erklärung, Roland! Ich habe zwar keinen Zulassungsdienst im Hause - aber das klingt tatsächlich für einige spezielle Fälle auch für mich interessant.
    Eines noch: Soweit ich glaube zu wissen, ändert die Zulassungsstelle ja aufgrund eines vorgelegten Gutachtens (z.B. vom TÜV) das zGG. Hast du dann zwei solcher Gutachten, die du wechselseitig vorlegst (vorlegen lässt)?


    Wenn ich meinen Dicken nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen beim TÜV auf z.B. 4,2t auflasten lasse, bekomme ich das entsprechend gestempelte Papier für die Vorlage bei der Zulassungsstelle. Wenn ich dann diese Auflastung wieder rückgängig machen möchte (also quasi Originalzustand) geht das dann ohne Ablastungs"gutachten"? Und zur nächsten "Volllast-Reise" lege ich das Auflast-Papier erneut vor?

  • Ich habe es in anderen Beiträgen schon geschrieben, ich laste mit unserem TÜV Sachverständigen OHNE technische Veränderungen einen Maxi auf und ab, weil es ein MAXI war und nocht immer ist. Grenze, 4000 kg. Ich weiß dass sich andere damit schwer tun, ändert aber nichts an der Tatsache dass es von in technischer Seite möglich ist.

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  • einfach nur ein Verwaltungsakt.


    Falsch! Bevor es überhaupt zu einem Verwaltungsakt kommen kann, muss von technischer Seite dieses beurteilt werden, und genau hier liegt die Crux begraben.

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  • Ja, aber wenn es 4000 kg "aushält", schafft es eben auch 3500 kg.
    Klar muss das immer von einem entsprechend befähigten Menschen abgesegnet sein. Ich meine nur, dass technisch einfach nix dagegen spricht und der Rest eben Schreibkram ist. Mit Stempel usw. :D

  • Du meinst nur das technisch nix dagegen spricht, soso....deine Aussage wird dadurch nicht besser. Der Sachverständige vergleicht zwei Fahrzeuge, und diese sind eben nicht gleich....

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

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