Kochstelle nicht fest, keine HU

  • Hallo Leute,


    gestern war ich in meiner Werkstatt zur Inspektion und HU (Dekra). Allerdings verweigerte der Dekra-Mann die HU-Abnahme. Grund, der Kocher ist nicht fest verbaut. Wie kann das sein: Mein Transit bekam vor 2 Jahren die Betriebserlaubnis und wurde ein Wohnmobil.


    In den Papieren eingetragen als So. KFZ: Wohnmobil. Da muss ich doch nicht alle 2 Jahre eine neue Betriebserlaubnis beantragen ? Was sagt Ihr dazu ?


    Gruß
    Hogi

  • Grundsätzlich hat er recht, wenn der Kocher nicht fest verbaut ist, dann ist es kein Wohnmobil und dann ist auch die Betriebserlaubnis nicht gegeben. Hört sich blöd an ist aber nicht zu ändern.

  • Eine neue Betriebserlaubnis beantragen musst du nicht, aber natürlich ist es Aufgabe des TÜV-Prüfers, zu kontrollieren, dass das Fahrzeug noch den Anforderungen der Fahrzeugklasse entspricht.
    Und ein fest eingebauter Kocher gehört zum So-Kfz Wohnmobil eigentlich dazu. Ich weiß, dass das manche Prüfer nicht so eng sehen. Wenn du vor zwei Jahren die Wohnmobileinstufung auch schon ohne festen Kocher bekommen hast, könnte evtl. ein Besuch beim damaligen Prüfer helfen. Aber ich mag bezweifeln, dass der bei der HU-Nachprüfung aufgrund dieses Problems dann einfach sagt, er sieht das anders.
    Einfachste Lösung: Temporär alle 2 Jahre festschrauben.

  • Hi,


    dieses Problem hatte ich beim T4 auch.
    Hab dann ne kleine uralte 230V Elektroplatte in eine Schublade geschraubt und dem Prüfer erklärt das wäre extra so weil man die Schublade nur schließen kann wenn der Stecker gezogen ist.
    Damit war er zufrieden. Aufwand 2 Minuten.
    Wurde aber nur einmal kontrolliert.


    Gruß

  • Bei der WoMo-Abnahme hat der TÜV in meinem Fall den Kocher mit der exakten Bezeichnung in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Allerdings besteht der TÜV wohl nicht auf einem fest installierten Kocher (anders KÜS oder Dekra):
    https://www.tuev-nord.de/de/pr…u-umbau/wohnmobil-tuning/
    "Essen auf Rädern
    Die wichtigen Zutaten fürs leibliche Wohl: Spüle, Gaskocher, Abwasserführung. Wichtig ist, dass Sie auch auf kleinem Raum gut hantieren können und auch für die Küchenutensilien Platz finden. Ist der Kocher nicht fest eingebaut, benötigen Sie einen sicherheits- und bedientechnisch geeigneten Platz im Wohnbereich. Der Kocher muss für Innenräume zugelassen sein."
    Gruß,
    Fritz

  • Vielen Dank an Alle für Eure guten Antworten.


    Zitat

    "
    "Essen auf Rädern
    Die wichtigen Zutaten fürs leibliche Wohl: Spüle, Gaskocher, Abwasserführung. Wichtig ist, dass Sie auch auf kleinem Raum gut hantieren können und auch für die Küchenutensilien Platz finden. Ist der Kocher nicht fest eingebaut, benötigen Sie einen sicherheits- und bedientechnisch geeigneten Platz im Wohnbereich. Der Kocher muss für Innenräume zugelassen sein."


    Hallo Fritz,


    Genau das Gegenteil der Dekra Aussage. Jetzt weis ich was ich machen muss. Vielen Dank.


    Gruß
    Hogi

  • Zur Versteuerung als WoMo gelten aber dann offensichtlich wieder andere Bedingungen. Denn unmittelbar darunter steht:


    Als Wohnmobil wird Ihr fahrbares Zuhause besteuert, wenn

    • die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der Fahrzeug-Nutzfläche einnimmt,
    • der Kocher fest eingebaut ist.


    Was nun?


    Gruß Manfred

  • Spannend, bei mir ist bei der Wohnmobilabnahme der Prüfer nicht mal im Fahrzeug gewesen, ein Blick von der Schiebetür hat genügt, mein Kocher ist auch rausnehmbar.....bin gespannt muß diesen Monat noch zur Hauptuntersuchung... ob der die Schiebetür überhaupt aufmacht ?????
    Ich dachte bei uns wäre alles geregelt.
    Viele Grüße Mathias


  • Könnte dann Mecker wegen Steuervergehen geben, wenn jemand vom Zoll das Fahrzeug überprüft, der die entsprechende Sachkenntnis hat.

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

  • Leute bitte. Jetzt macht ihn doch nicht noch verrückter. Weil Zollbeamte ja auch nichts Besseres zu tun haben, als selbstausgebaute Wohnmobile im Außeneinsatz zu suchen und zu kontrollieren. Ist doch völlig egal und seine Sache, wie er den Kocher verstaut, auch wenn es irgendwo anders geregelt ist. Zielführender wären Empfehlungen für Prüfer in seiner Nähe, wenn jemand da um die Ecke wohnt oder sich auskennt.


    Hogi, such dir bitte einfach eine andere, vorzugsweise kleine, Stelle für die HU. Da wo nicht jeder Prüfer dem Kollegen auf die Finger schaut und Fehler sucht. Bei DEKRA-Stützpunkten habe ich leider schon ähnliche Erfahrungen gemacht wie du.


    Alles wird gut
    Thomas

  • Zielführender wären Empfehlungen für Prüfer in seiner Nähe, wenn jemand da um die Ecke wohnt oder sich auskennt.


    diese Aussage nehme ich zum Anlass, aufzuklären was momentan bei den Prüfstellen passiert. Man wird sich daran gewöhnen müssen, das Spielraum der noch vor Jahren völlig üblich war, auf eine null Toleranz Grenze zurückgefahren wird. Warum ist das so?


    In der Vergangenheit, egal ob es um Womozulassungen, H Gutachten, Radreifen Kombis, Gasanlagen Begutachtungen, um nur ein paar hier öfter aufgetauchte Fragen zu benennen, hat der Prüfer häufig in alter Manier die Begutachtung überflogen und seinen Haken gesetzt. Ich weiß aus Erfahrung, dass sich dieses seit ca. 1 Jahr gravierend geändert hat. Wenn früher noch Kleinigkeiten mit einem Auge übersehen wurden, pocht man heute auf deren strickte Einhaltung. Also gewöhnt euch dran, die Zeiten für Gefälligkeitsgutachten und wohlwollende Sichtweisen sind nun mitunter stark verhärtet ohne Handlungsspielraum. Jede Veränderung am FZ wird peniebel und anhand von Fotos im System hinterlegt, sollte die Revision etwas finden erhalten die Prüfer Abmahnungen und sitzen bei "Auffälligkeiten" schneller vor dem Hallentor als ihnen lieb ist.

    Gruß aus der norddeutschen Tiefebene...

    Roland...der Kastenwagenflüsterer



    Ich unterhalte mich nur äußerst ungern mit Usern die es nicht für nötig halten ihre Beiträge mit ihrem Vornamen zu unterschreiben!


    Auch möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich dieses Forum 101%ig privat ausgerichtet betreibe, auch wenn ich im richtigen Leben Händler geworden bin. Deswegen möchte ich nochmals darum bitten bei Anfragen an mein Büro gerichtet diese E-Mail Addy info ät weymo Punkt de zu verwenden, Danke




  • Das sehe ich nicht so, wer Rechte in Anspruch nimmt, sollte auch die Pflichten erfüllen.


    Entweder es ist ein Wohnmobil, dann muss es den Vorschriften entsprechen, oder es ist ein Lkw mit den dementsprechenden Kosten.

    Gruß aus der Eifel
    Frank
    Hier sind keine Rechtschreibfehler, es handelt sich lediglich um einen Vorgriff auf die Rechtschreibreform 2029!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Firehorse ()

  • Entweder es ist ein Wohnmobil, dann muss es den Vorschriften entsprechen, oder es ist ein Lkw mit den dementsprechenden Kosten.


    Kostet etwas mehr Versicherung und etwas weniger Steuer, denke ich. Das Mehr an Versicherung ist aber wohl eher dem geschuldet, das es für LKW zumindest bei meiner Versicherung keine Rabatte gibt, Solche Sachen wie nur 5000km/ Jahr oder nur ein Fahrer oder Parken auf eigenem Grundstück und was es da sonst noch alles gibt, gibt es beim LKW nicht. Vorher hatte ich z.B. immer 15000km/Jahr, das war knapp letztes Jahr bin ich 18000 gefahren. Und dieses Jahr werden es sicher noch 10000 mehr, weil ich zum Nordkap will. Da brauch ich mir nun keine Gedanken mehr machen. Und wenn ich mal meinen Bruder fahren lasse, muss ich auch nicht darüber nachdenken, ob die Versicherung meckert.
    Wie gesagt am Ende war mir das eigentlich egal, als was der Kasten zugelassen wird, auch PKW hätte mich nicht gestört.
    Dieses Steuergesetz in DE ist mir eh ein Rätsel. Wer sowas erfindet hat sicher nicht alle Tassen im Schrank.
    Mein Bruder hat sich vor 3 Jahren ein Quad gekauft. Wenn man das als Freizeitfahrzeug zulässt, darf man nur 80 fahren und bezahlt mehr Steuern. Als Ackerschlepper zugelassen, kostet es fast nichts und eine Begrenzung der Geschwindigkeit (außer die vom Hersteller) gibt es auch nicht. Er kann jetzt also mit seinem Ackerschlepper 100 fahren.
    Wer denkt sich so einen Blödsinn aus?


    Und genau das Gleiche ist es doch bei PKWs, LKWs oder Wohnmobilen. Kann man sich nicht einfach einen Wert aussuchen z.B. Nutzlast oder Gesamtmasse oder Hubraum oder wegen mir auch CO² Ausstoß und danach alles besteuern, was auf der Straße herumfährt? Egal ob es ein Traktor oder ein Motorad oder ein Wohnmobil ist?

  • Hallo,


    Ich muss kurz korrigieren, mein Transit ist nicht selbst ausgebaut, könnt ich gar nicht, sondern vom Profiausbauer und fertig gekauft.


    Zur Sache: ich war heute noch bei einer anderen Prüfstelle (TÜV) und habe direkt gefragt. Die Antwort war die Gleiche. Es gibt wohl seit gut einem Jahr entsprechende Anweisungen. Werde mir was einfallen lassen.


    Es wäre schön, wenn sich zu diesem Thema such Betroffene melden und über Ihre Erfahrungen berichten würden. Betrifft wohl zunächst Wohnmobile die vor 2 Jahren die Zulassung bekamen.

  • Hogi mach doch nicht so ein Aufstand...tacker den Kocher fest und gut ist.
    @ Frank 3 Ich habe bei der AXA sehr wohl Schadensfreiheitsrabatt usw.

    Peugeot Boxer 2010. H2,L3, 3l ,156PS. Rückfahrkamera, Webasto Standheizung, 3X100WP JWS Solarmodule, Votronic MPP 350 DUO Regler, 180AH AMG Batterien.

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